Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/egmr-urteil-setzt-oesterreich-beim-klimaschutz-unter-druck/9453530):
- Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz im April 2024 wegen unzureichendem Klimaschutz.
- Klage von Seniorinnen führte zu Verurteilung der Schweiz.
- Greenpeace sieht rechtliche Konsequenzen für Österreich aus diesem Urteil.
- Forderung nach einem neuen Gesetz zur Sicherstellung der Klimaneutralität Österreichs bis 2040.
- Jasmin Duregger von Greenpeace kritisiert die aktuelle Unklarheit über den Weg zur Klimaneutralität.
- Koalition plant im Regierungsprogramm 2025-2029 ein neues Klimagesetz.
- Aktuelles Klimaschutzgesetz von 2011 wird als unzureichend angesehen.
- Gesetz enthält keine Sektorenziele zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen ab 2021.
- Gutachten von "Ökobüro" fordert Nachweis der Maßnahmen-Wirksamkeit und Zielerreichung.
- Neues Klimagesetz soll Maßnahmen und Zeitplan für Kohlenstoffneutralität sowie Zwischenziele festlegen.
- Sektorziele für Verkehr, Energie, Landwirtschaft, FCKW-Gase und Gebäude sollen im Gesetz definiert werden.
- Gesetz soll den Handel mit internationalen Emissions-Gutschriften für nationale Klimaziele ausschließen.
- Möglichkeit für Einzelpersonen und Umweltschutzorganisationen, bei Untätigkeit der Regierung Klimaschutzmaßnahmen zu beantragen.
- Bei Ablehnung oder Nichtbearbeitung eines Antrags soll ein Bescheid ausgestellt werden, der rechtlich anfechtbar ist.
Source 2 (https://greenpeace.at/presse/greenpeace-klimaseniorinnen-urteil-verpflichtet-oesterreich-zu-starkem-klimaschutz/):
- Die neue Bundesregierung in Österreich plant, zeitnah ein neues Klimagesetz zu verabschieden.
- ÖKOBÜRO hat im Auftrag von Greenpeace das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Verein KlimaSeniorinnen analysiert.
- Das Urteil verpflichtet alle Vertragsstaaten des Europarats, einschließlich Österreich, zu wirksamem Klimaschutz.
- Das Urteil basiert auf Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren).
- Das bestehende Klimaschutzgesetz in Österreich erfüllt wahrscheinlich nicht die Vorgaben des EGMR.
- Greenpeace fordert folgende Eckpunkte für das neue Klimagesetz:
- Klimaneutralität bis 2040 und einen entsprechenden Zielpfad.
- Klare Sektorziele und einen Ausstiegspfad aus fossiler Energie.
- Rasche Treibhausgasprognosen.
- Ausschluss des Handels mit internationalen Zertifikaten.
- Gewährleistung des Zugangs von Umweltschutzorganisationen und Bürger:innen zu Gerichten.
- Dr.in Margit Ammer von ÖKOBÜRO betont die Verpflichtungen des Staates hinsichtlich Klimaschutz aus der Europäischen Menschenrechtskonvention.
- Jasmin Duregger von Greenpeace Österreich sieht das Klimagesetz als große Bewährungsprobe für Klimaminister Totschnig und fordert ein rechtskonformes und effektives Gesetz.
Source 3 (https://www.fwp.at/news/blog/gibt-es-in-oesterreich-nun-ein-grund-recht-auf-klimaschutz):
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein individuelles Recht auf staatlichen Schutz vor den negativen Auswirkungen des Klimawandels festgestellt.
- Das Urteil bezieht sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
- Der EGMR hat entschieden, dass Vertragsstaaten den Zugang von Klimaschutzorganisationen zu nationalen Gerichten erleichtern müssen.
- Ausgangspunkt war die Beschwerde von vier Frauen und dem Verein „Klimaseniorinnen Schweiz“, die behaupteten, ältere Frauen seien besonders durch den Klimawandel betroffen.
- Die EGMR wies die individuellen Beschwerden der Frauen als unzulässig zurück, akzeptierte jedoch die Beschwerdelegitimation des Vereins.
- Der EGMR stellte fest, dass unzureichende staatliche Maßnahmen gegen den Klimawandel die Menschenrechte gefährden.
- Es gibt verlässliche Hinweise auf einen vom Menschen verursachten Klimawandel, der eine ernsthafte Bedrohung für die in der EMRK garantierten Menschenrechte darstellt.
- Staaten sind in der Lage, Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen.
- Der EGMR betont, dass er nur die Bestimmungen der EMRK auslegt und nicht explizit ein Klimaschutzgesetz verlangt.
- Der Ermessensspielraum für Vertragsstaaten, wie die Schweiz, bleibt relativ weit.
- Die Entscheidung hat Auswirkungen auf Österreich, da auch dort die Frage der ausreichenden Klimaschutzmaßnahmen geprüft werden muss.
- Österreichische Klimaschutzorganisationen könnten auf Grundlage des Urteils vor dem EGMR klagen.
- Der Zugang von Klimaschutzorganisationen zu nationalen Gerichten in Österreich muss erleichtert werden.
- Das Urteil stützt sich auf Art. 8 EMRK, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gewährleistet.
- Die EMRK hat in Österreich Verfassungsrang und ist unmittelbar anwendbar.
- Der Verfassungsgerichtshof in Österreich wird sich an der Rechtsprechung des EGMR orientieren.
- Es bleibt unklar, wie die Durchsetzbarkeit der Entscheidungen des EGMR rechtlich gewährleistet werden kann.
- Klimaschutzorganisationen könnten das Urteil als Hebel im Kampf gegen den Klimawandel nutzen.