Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/digital/apple-hammer-diese-beliebte-iphone-funktion-steht-jetzt-vor-dem-aus/636064891):
- Die Europäische Union plant, große Digitalkonzerne stärker zu regulieren, um fairen Wettbewerb zu fördern.
- Apple sieht diese Regulierung als Einschränkung seiner Produkte.
- Im Fokus steht die Funktion AirDrop, die für die schnelle Datenübertragung zwischen Apple-Geräten genutzt wird.
- Apple befindet sich in einem Streit mit der Europäischen Kommission über den Digital Markets Act (DMA).
- Der DMA verpflichtet marktbeherrschende Unternehmen, ihre Systeme für Drittanbieter zu öffnen.
- Apple muss möglicherweise Funktionen wie AirDrop und AirPlay für andere Anbieter zugänglich machen.
- Die Europäische Kommission argumentiert, dass Apple durch die Beschränkung dieser Dienste einen ungerechtfertigten Vorteil hat.
- Apple hat Berufung gegen die Entscheidung der EU eingelegt und kritisiert, dass die Vorschriften einseitig auf Apple abzielen.
- In der Berufung wird angedeutet, dass Apple möglicherweise wichtige Funktionen und Innovationen in Europa nicht mehr anbieten kann.
- Es wird befürchtet, dass AirDrop von Geräten, die in der EU verkauft werden, entfernt werden könnte.
- Blogger John Gruber weist darauf hin, dass Apple auch bestehende Funktionen einschränken könnte.
- Sollte Apple AirDrop streichen, hätte dies Auswirkungen auf Nutzer, die die Funktion regelmäßig verwenden.
- Andere Tech-Unternehmen beobachten die Umsetzung der EU-Regelungen, da dies weitreichende Folgen für den Technikeinsatz in Europa haben könnte.
Source 2 (https://futurezone.at/produkte/apple-airdrop-aus-in-der-eu-iphone-ipad-digital-markets-act/403047134):
- Apple erwägt, die AirDrop-Funktion auf iPhones und iPads, die in der EU verkauft werden, zu entfernen.
- Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen Apple und der EU-Kommission bezüglich des Digital Markets Act (DMA).
- Die EU hatte Apple verpflichtet, bestimmte iOS-Funktionen, einschließlich AirDrop und AirPlay, auch für Drittanbieter zu öffnen.
- Die EU-Kommission sieht die Beschränkung dieser Funktionen auf Apple-Produkte als unlauteren Wettbewerbsvorteil.
- Apple hat Berufung gegen die Vorgabe der EU eingelegt.
- Blogger John Gruber weist auf mögliche Konsequenzen der Berufung hin.
- Apple argumentiert, dass die Regeln die Einführung innovativer Produkte und Funktionen in Europa einschränken könnten.
- Es wird spekuliert, dass nicht nur neue Features, sondern auch bestehende Funktionen betroffen sein könnten.
- Ein Aus von AirDrop in der EU ist möglich, die tatsächliche Umsetzung bleibt jedoch unklar.
Source 3 (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/digitale-dienste-was-regelt-der-digital-markets-act-93970):
- Der Digital Markets Act (DMA) trat am 7. März 2024 in Kraft.
- Der DMA reguliert mächtige digitale Plattformen und soll faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.
- Der DMA ist Teil eines einheitlichen Regelwerks, das in der gesamten Europäischen Union gilt, zusammen mit dem Digital Services Act (DSA).
- Ziel des DMA ist es, Transparenz und Wettbewerb auf digitalen Märkten zu fördern.
- Der DMA soll verhindern, dass Gatekeeper ihre Marktmacht missbrauchen und den Wettbewerb zu ihrem Vorteil nutzen.
- Gatekeeper dürfen ihre eigenen Produkte und Dienste nicht bevorzugen, Suchmaschinenergebnisse nicht steuern und dürfen ohne Einwilligung keine Nutzerdaten verarbeiten.
- Der DMA könnte Standards etablieren, die sich in der gesamten Wirtschaft durchsetzen.
- Verbraucher:innen sollen von fairen Wettbewerbsbedingungen profitieren, jedoch werden die Auswirkungen schrittweise spürbar.
- Adressaten des DMA sind digitale Gatekeeper, die zentrale Plattformdienste (ZPD) betreiben.
- Gatekeeper müssen von der EU-Kommission benannt werden und folgende Kriterien erfüllen:
- Erheblicher Einfluss auf den Binnenmarkt.
- Betrieb eines Zentralen Plattformdienstes, der anderen Unternehmen als Zugangstor zu Endnutzer:innen dient.
- Gefestigte und dauerhafte Marktposition oder absehbare Erreichung dieser.
- Kriterien zur Bemessung sind Umsatz, Marktkapitalisierung und Nutzerzahl.
- Vom DMA betroffene Dienste umfassen:
- Online-Vermittlungsdienste (z.B. Amazon, Booking.com).
- App Stores.
- Online-Suchmaschinen (z.B. Google).
- Soziale Netzwerke (z.B. Instagram, TikTok, Facebook, LinkedIn).