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Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250604_OTS0111/laut-ibest-projekt-kostet-umbau-schweine-vollspaltenboden-nur-2000-20000-pro-betrieb):
- Im Jahr 2020 beauftragte die Schweineindustrie ein Projekt namens „Innovationen für Bestehende Ställe“ (IBeSt).
- Ziel des Projekts war die Entwicklung einer kostengünstigen Variante des Vollspaltenbodens.
- Bis Ende 2024 wurde der „Firlefanz-Vollspaltenboden“ erfunden, der bis 2038 in alle Betriebe eingebaut werden muss.
- Die Schweineindustrie äußerte in der Öffentlichkeit, dass der Umbau teuer sei und viele Betriebe schließen müssten.
- Interne Dokumente der IBeSt-Studie zeigen, dass die Umbaukosten pro Betrieb zwischen 2.000 und 20.000 Euro liegen.
- Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) protestiert am Wiener Ballhausplatz gegen diese Regelung.
- VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kritisiert die geringen Umbaukosten als unzureichend und als Täuschung der Bevölkerung.
- Er fordert, dass Schweine Stroh erhalten sollten, da 92 % der Menschen dies wünschen.
- Balluch verweist auf Schweden, wo verpflichtende Stroheinstreu und eine hohe Selbstversorgung praktiziert werden.

Source 2 (https://www.lko.at/neun-jahre-%C3%BCbergangsfrist-f%C3%BCr-vollspaltenb%C3%B6den+2400+4261262):
- Einigung über Vollspaltenböden in bestehenden Schweineställen nach Verhandlungen.
- Unstrukturierte Vollspaltenböden bis Mitte 2034 weiterhin erlaubt.
- Schweinehaltende Betriebe können ihre Ställe bis 1. Juni 2034 mit bestehender Ausstattung weiterführen.
- Neues Tierschutzgesetz tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.
- Individuelle Übergangsfristen für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, von 16 Jahren ab Fertigstellung.
- Rund 170 Betriebe betroffen von der Härtefallregelung, Meldung bis Ende 2027 erforderlich.
- Ab 1. Juni 2029 Anhebung des Tierwohl-Standards in bestehenden Ställen: geringere Besatzdichten und mehr organisches Beschäftigungsmaterial.
- Evaluierung der Haltungssysteme in der Schweinemast bis Ende 2026 im Rahmen des Projekts IBeST+.
- LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger äußert Erleichterung über Klarheit für Betriebe, sieht jedoch schmerzhaften Kompromiss.
- Forderung nach mehr Sicherheit für Investitionen in die Schweinehaltung.
- Notwendigkeit einer Investitionsoffensive und rechtlicher Sicherheit für Stallumbauten.
- Forderung nach klaren Signalen für die Nutztierhaltung und regionale Versorgung.
- Wunsch nach Ausweitung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung auf Märkten.

Source 3 (https://www.landwirtschaft.de/tier-und-pflanze/tier/nutztiere-allgemein/tierschutz-in-der-landwirtschaft-wie-unterschiedlich-sind-die-standards-in-europa):
- Einige europäische Länder haben strengere Tierschutzstandards als die EU-Vorgaben.
- In der EU gibt es gesetzliche Regelungen zum Tierschutz, die Haltung, Transport und Schlachtung von Nutztieren betreffen.
- Für Schweine, Kälber und Hühner gibt es spezifische Anforderungen; für Mastrinder, Milchkühe und Puten nicht.
- Die EU plant, den rechtlichen Rahmen für den Tierschutz bis 2023 zu überarbeiten, bisher wurde nur der Transport von Tieren neu geregelt.
- Tierschutzorganisationen kritisieren die EU-Tierschutzregelungen als unzureichend.
- Mitgliedsstaaten können die EU-Vorgaben durch strengere nationale Vorschriften ergänzen.
- Länder mit höheren Tierschutzstandards: Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Großbritannien und Norwegen.
- Käfighaltung von Legehennen ist seit 2012 in der EU verboten, jedoch sind ausgestaltete Käfige weiterhin erlaubt.
- Weltweit leben etwa 84% der Legehennen in Käfigen; in der EU sind es 41%.
- In Polen und Griechenland werden 75% der Legehennen in ausgestalteten Käfigen gehalten; in Deutschland sind es 4%.
- Deutschland hat die Käfighaltung seit 2016 verboten, mit einer Auslauffrist bis Ende 2025.
- Die EU-Kommission plant einen Legislativvorschlag zum Ausstieg aus der Käfighaltung bis Ende 2023, dieser ist jedoch verschoben worden.
- Kükentöten betrifft jährlich rund 330 Millionen männliche Küken in der EU; Deutschland hat dies 2022 verboten.
- Frankreich folgte dem Verbot, Italien plant ein Verbot bis 2026.
- In Deutschland müssen seit 2021 Ferkel vor der Kastration betäubt werden; in vielen anderen Ländern ist dies nicht der Fall.
- Anbindehaltung von Rindern ist in Deutschland und anderen Ländern noch verbreitet, jedoch in der Schweiz, Schweden und Österreich verboten.
- In Deutschland sind 10% der Kühe angebunden, in Frankreich und Italien sind es 30-40%, in Norwegen über 50%.
- Dänemark und Deutschland arbeiten an einem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-04 11:08:09

Autor:

OTS