VOL AT

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.vol.at/vergewaltigungsverfahren-gegen-p-diddy-in-wien-vorerst-eingestellt-verjaehrung-als-grund/9451568):
- Wiener Staatsanwaltschaft hat Verfahren gegen Sean "P. Diddy" Combs vorläufig eingestellt.
- Vorwurf: Vergewaltigung einer 19-Jährigen im Jahr 2000 nach einem Konzert in einem Tourbus.
- Anzeige wurde im Februar 2025 von einer TV-Moderatorin erstattet.
- Die Frau behauptet, sie sei im März 2000 in Wien unter Drogen gesetzt und vergewaltigt worden.
- Zum Zeitpunkt des Vorfalls war die Frau 19 Jahre alt und wollte ein Interview mit dem Musiker führen.
- Staatsanwaltschaft: Tatvorwurf ist nach österreichischem Recht verjährt.
- Verjährungsfrist für Vergewaltigung beträgt grundsätzlich zehn Jahre, in schweren Fällen zwanzig Jahre.
- Da das Ereignis über 24 Jahre zurückliegt, kann keine strafrechtliche Verfolgung in Österreich erfolgen.
- Verfahren wurde gemäß § 192 StPO unter Vorbehalt einer späteren Verfolgung eingestellt.
- Fall könnte wieder aufgenommen werden, falls P. Diddy in einem laufenden US-Prozess verurteilt wird.
- In New York läuft seit Mitte Mai ein Verfahren gegen Combs wegen mehrerer schwerer Sexualdelikte.
- Eine Verurteilung in den USA könnte die Verjährungskette nach österreichischem Recht unterbrechen oder rückwirkend verlängern.

Source 2 (https://wien.orf.at/stories/3308118/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://wien.orf.at/stories/3308118/

Source 3 (https://www.kanzlei.law/strafrecht/sexualstrafrecht/die-verjaehrung-im-sexualstrafrecht/):
- Kinder unter 14 Jahren: Verjährungsfrist von 20 Jahren.
- Taten nach dem 27. Januar 2015 oder nicht verjährte Taten verjähren mit Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers.
- Versuchter sexueller Missbrauch mit möglichem Tod des Kindes: Verjährungsfrist von 30 Jahren, verjährt mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Opfers.
- Sexueller Missbrauch von Jugendlichen: Verjährungsfrist von 5 Jahren, verjährt mit Vollendung des 35. Lebensjahres.
- Vergewaltigung: Verjährungsfrist von 20 Jahren, verjährt mit Vollendung des 50. Lebensjahres.
- Herstellung kinderpornografischer Inhalte: Verjährungsfrist von 10 Jahren, verjährt mit Vollendung des 40. Lebensjahres des Opfers.
- Für Straftaten vor Inkrafttreten der Änderung des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB gelten andere Hemmungsregelungen.
- Taten zwischen 30. Juni 2013 und 27. Januar 2015 oder am 30. Juni 2013 nicht verjährt: Verjährungshemmung bis Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Taten zwischen 5. Juli 1997 und 30. Juni 2013 oder am 5. Juli 1997 nicht verjährt: Verjährungshemmung bis Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Verjährungsfristen im deutschen Recht können nicht rückwirkend wieder aufleben.

Ursprung:

VOL AT

Link: https://www.vol.at/vergewaltigungsverfahren-gegen-p-diddy-in-wien-vorerst-eingestellt-verjaehrung-als-grund/9451568

URL ohne Link:

https://www.vol.at/vergewaltigungsverfahren-gegen-p-diddy-in-wien-vorerst-eingestellt-verjaehrung-als-grund/9451568

Erstellt am: 2025-06-04 10:18:36

Autor:

VOL AT