Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202506040757/zu-schnell-unterwegs-polizei-zieht-alkolenker-aus-dem-verkehr/):
- Datum der Veröffentlichung: 4. Juni 2025
- Ort: Golling, B159-Salzachtal Straße
- Ereignis: Verkehrsüberwachung am 3. Juni 2025
- Betroffener: 39-jähriger PKW-Lenker aus Bad Gastein
- Grund für Anhaltung: Geschwindigkeitsübertretung
- Feststellung: Symptome einer Alkoholisierung
- Alkomattest-Ergebnis: 0,81 Promille
- Maßnahmen:
- Vorläufige Abnahme des Führerscheins
- Untersagung der Weiterfahrt
- Anzeige: Der Lenker wird bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein zur Anzeige gebracht.
Source 2 (https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/promillegrenze-auto/):
- Alkohol am Steuer gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und den Führerschein.
- Promillegrenzen für Autofahrer:
- 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit.
- 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit.
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, bei erstmaligem Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar.
- Ab 1,6 Promille: MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zwingend erforderlich.
- Atem-Alkoholtest: Wert in Milligramm pro Liter, umgerechnet auf Promille.
- Verweigerung des Atemtests führt zu Blutentnahme.
- Geldbußen und Punkte im Fahreignungsregister bei Verstößen:
- 0,0 Promille: 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt.
- 0,5 Promille: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte.
- Bei alkoholbedingten Unfällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners, kann aber bis zu 5000 Euro zurückfordern.
- Bei Wiederholungstätern oder schweren Unfällen kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
- Führerscheinentzug und Sperrfristen nach Alkoholverstößen.
- MPU erforderlich bei bestimmten Promillewerten oder Ausfallerscheinungen.
- Einspruch gegen Bußgeldbescheide möglich, Gerichtsverhandlung kann folgen.
Source 3 (https://www.kenn-dein-limit.de/alkoholverzicht/alkohol-am-steuer/):
- Alkohol am Steuer ist ein Tabu, bereits ab 0,3 Promille strafrechtliche Konsequenzen.
- Unter 0,3 Promille kann Teilschuld bei Unfall mit Alkoholgenuss bestehen.
- Restalkohol kann ebenfalls strafrechtliche Folgen haben.
- Weitere Promillegrenzen im Straßenverkehr führen zu Bußgeldern, Einträgen im Verkehrszentralregister, Fahrerlaubnisentzug oder Freiheitsstrafen.
- Wiederholungstäter erhalten härtere Strafen.
- Null-Promillegrenze für Fahranfänger seit 2007: gilt für zwei Jahre Probezeit und Personen bis 21 Jahre.
- Bei 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit mit 250 Euro Bußgeld, einem Punkt im Flensburger Zentralregister, zwei Jahren zusätzlicher Probezeit und möglichen Auflagen.
- 0,3 Promille: relative Fahruntüchtigkeit, nicht strafbar ohne Fahrunsicherheit.
- Bei auffälliger Fahrweise oder Unfall drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate, drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.
- 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit mit unterschiedlichen Strafen:
- Erstverstoß: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
- Zweitverstoß: 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot.
- Weiterer Verstoß: 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot.
- Unfall bei 0,5 Promille gilt als Straftat mit weiteren Konsequenzen.
- 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit, zehnmal höheres Unfallrisiko, strafrechtliche Verfolgung unabhängig von Fahrfehler oder Unfall.
- Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Führerscheinentzug von sechs Monaten bis fünf Jahren oder dauerhaft, drei Punkte in Flensburg.
- 1,6 Promille: zusätzlich medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, Hinweis auf chronischen Alkoholmissbrauch.
- MPU auch bei wiederholtem Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr, selbst bei geringeren Promillewerten.