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Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/nach-rauswurf-staplerfahrer-holt-sich-23-000-euro-vom-ex-chef/):
- Ein Staplerfahrer aus dem Mostviertel wurde nach acht Jahren fristlos entlassen.
- Der Arbeitgeber warf ihm Untreue vor, da er angeblich einem Kunden unerlaubt zusätzliche Waren überlassen hatte.
- Die Arbeiterkammer Niederösterreich konnte nachweisen, dass der Mitarbeiter korrekt handelte.
- Der Mitarbeiter hatte die Zusatzlieferung ordnungsgemäß auf dem Ladeschein dokumentiert und den entsprechenden Mehrbetrag kassiert.
- Dem Unternehmen entstand dadurch kein finanzieller Schaden.
- Der Mitarbeiter suchte Hilfe bei der AK-Bezirksstelle in Melk.
- Direkte Gespräche zwischen den Konfliktparteien blieben erfolglos.
- Der Fall wurde vor das Arbeits- und Sozialgericht gebracht.
- Das Gericht entschied, dass die Entlassung ungerechtfertigt war.
- Die Parteien einigten sich auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
- Der Staplerfahrer erhielt eine Nachzahlung von mehr als 23.000 Euro netto für seine offenen Ansprüche.

Source 2 (https://www.strafrechtsiegen.de/untreue-im-arbeitsverhaeltnis-wann-macht-man-sich-strafbar/):
- Untreue im Arbeitsverhältnis ist ein Vertrauensbruch, der weitreichende Folgen hat.
- Arbeitnehmer, die ihre Stellung missbrauchen, riskieren strafrechtliche Verfolgung und Jobverlust.
- Arbeitgeber sollten transparente Strukturen und klare Regeln schaffen, um Risiken zu minimieren.
- Prävention und offene Kommunikation sind entscheidend für eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung.
- Untreue liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer die Treuepflicht verletzt und das Vermögen des Arbeitgebers schädigt.
- Rechtliche Grundlagen: § 266 StGB (Strafrecht) und § 241 Abs. 2 BGB (Arbeitsrecht).
- Tatbestandsmerkmale für Untreue:
- Vermögensbetreuungspflicht des Arbeitnehmers.
- Missbrauch dieser Pflicht.
- Vermögensschaden für den Arbeitgeber.
- Vorsatz des Arbeitnehmers.
- Vermögensbetreuungspflicht besteht bei besonderer Verantwortung für die Vermögensinteressen des Arbeitgebers.
- Missbrauch liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Befugnisse überschreitet.
- Vermögensschaden kann finanzieller Verlust, wirtschaftliche Schlechterstellung oder entgangener Gewinn sein.
- Typische Beispiele für Untreue: Veruntreuung von Firmengeldern, Abschluss nachteiliger Verträge, Vorteilsannahme.
- Rechtsfolgen: strafrechtliche (Freiheitsstrafe, Geldstrafe) und arbeitsrechtliche (Kündigung).
- Untreue betrifft grundlegende Fragen der Loyalität und des Vertrauens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Untreue kann erhebliche finanzielle Schäden und Reputationsverluste für Arbeitgeber verursachen.
- Arbeitnehmer riskieren Jobverlust und strafrechtliche Verfolgung.
- Untreuehandlungen können in verschiedenen Formen auftreten, z.B. Veruntreuung von Firmengeldern, Missbrauch von Firmeneigentum, Korruption, Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen.
- Strafrechtliche Konsequenzen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren.
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen: fristlose Kündigung, Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers.
- Arbeitnehmer können bei Untreuevorwürfen rechtliche Verteidigungsstrategien in Betracht ziehen.
- Prävention von Untreue erfordert Sensibilisierung für kritische Situationen und klare Dokumentation.
- Compliance-Richtlinien und regelmäßige Schulungen sind wichtig zur Vermeidung von Untreue.
- Offene Kommunikation mit Vorgesetzten kann helfen, potenzielle Probleme frühzeitig zu adressieren.

Source 3 (https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/deliktischer-haftung-des-arbeitnehmers-wegen-einer-untreue/):
- Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 07.02.2019, Az.: 5 Sa 261/18.
- Berufung der Klägerin gegen Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 04.07.2018, Az. 12 Ca 382/18, wurde kostenpflichtig zurückgewiesen.
- Revision wurde nicht zugelassen.
- Klägerin: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, betreibt Campingplatz an der Mosel.
- Beklagte: Ehemalige Angestellte der Klägerin, zuletzt Bruttomonatsentgelt von € 1.200,00, tätig bis Campingsaison 2016.
- Streit entstand im Zuge der Ehescheidung des Gesellschafters der Klägerin.
- Klägerin wirft Beklagter vor, Kassenbestände durch Additionsfehler von 2010 bis November 2016 absichtlich falsch dargestellt und Differenzbeträge veruntreut.
- Klägerin fordert Schadensersatz: € 10.132,03 für 2015 und € 14.762,15 für 2016.
- Beklagte bestreitet Vorwürfe, führt Kassenbuch gemeinsam mit Gesellschaftern.
- Arbeitsgericht Koblenz wies Klage ab, da Klägerin keine substantiierten Beweise für Veruntreuung vorlegte.
- Klägerin legte Berufung ein, argumentierte, das Arbeitsgericht habe Beweiswürdigung und -last falsch interpretiert.
- Beklagte verteidigte sich, bestritt Geldentnahmen und wies auf ihre Kassenbuchführung hin.
- Berufungskammer stellte fest, dass Klägerin keinen Schadensersatzanspruch nachweisen konnte.
- Klägerin konnte keine Vermögensbetreuungspflicht der Beklagten darlegen.
- Vorwurf der Untreue und Unterschlagung wurde nicht ausreichend belegt.
- Berufungskammer wies darauf hin, dass die Klägerin auch keine vertraglichen Ansprüche substantiiert vorgetragen hat.
- Kostenentscheidung gemäß § 97 Abs. 1 ZPO.
- Keine Zulassung der Revision, da gesetzliche Voraussetzungen nicht vorliegen.

Ursprung:

Kosmo

Link: https://www.kosmo.at/nach-rauswurf-staplerfahrer-holt-sich-23-000-euro-vom-ex-chef/

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https://www.kosmo.at/nach-rauswurf-staplerfahrer-holt-sich-23-000-euro-vom-ex-chef/

Erstellt am: 2025-06-04 07:09:07

Autor:

Kosmo