Krone AT

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3802860):
- In einer Wohnung in der Wassergasse, Wien-Landstraße, wurde eine illegale Ordination eingerichtet.
- Am 11. Februar verletzte ein 35-jähriger Georgier eine 59-Jährige bei einer Halsstraffung schwer.
- Die Frau musste notoperiert und intensivmedizinisch behandelt werden.
- Der Angeklagte schnitt mit einem Skalpell mehrere drei bis sieben Zentimeter lange Schnitte im Halsbereich.
- Dies führte zu massiven Schwellungen und Blutungen, die Atemprobleme verursachten.
- Die Schwester der Frau rief um 17:49 Uhr die Rettung.
- Die Frau wollte sich für 1600 Euro einer Halsstraffung unterziehen.
- Der Angeklagte, Zurab K., ist in Georgien ein angesehener Arzt, hat jedoch keine Berufserlaubnis in Österreich.
- Er wurde von zwei Anwälten, Philipp Wolm und Gerhard Jarosch, vertreten.
- Der Angeklagte gab an, ursprünglich nur Kundinnen in Österreich anwerben zu wollen, die Eingriffe sollten in Georgien stattfinden.
- Er informierte die Frau in englischer Sprache über die Risiken der Operation, die Staatsanwaltschaft Wien hält die Aufklärung jedoch für unzureichend.
- Es gab keine Notfallausstattung wie einen Venenzugang oder eine Notbeatmung.
- Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Angeklagte Teil eines internationalen kriminellen Netzwerks ist.
- Der Prozess findet am Wiener Landesgericht für Strafsachen statt, dem Angeklagten drohen ein bis zehn Jahre Haft.

Source 2 (https://wien.orf.at/stories/3295174/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://wien.orf.at/stories/3295174/

Source 3 (https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Arzneimittelkriminalitaet/arzneimittelkriminalitaet_node.html):
- Arzneimittel sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen zur Heilung, Verhütung von Krankheiten, Beeinflussung physiologischer Funktionen oder medizinischen Diagnosen.
- Zweck des Arzneimittelgesetzes (AMG): Sicherstellung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung.
- Anwendungsbereich des AMG: Humanarzneimittel.
- Seit 28.01.2022 in Kraft: Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zur Sicherstellung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten.
- Straftatbestände nach dem AMG:
- Inverkehrbringen/Anwenden von bedenklichen Arzneimitteln (§§ 5, 95 Abs. 1 AMG).
- Herstellen/Inverkehrbringen von gefälschten Arzneimitteln (§§ 8 Abs. 2, 95 Abs. 1 AMG).
- Abgabe von oder Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken (§§ 43, 95 Abs. 1 AMG).
- Überschneidungen mit Umwelt-, Verbraucherschutz- und Artenschutzdelikten sowie Produkt- und Markenpiraterie.
- BKA (Bundeskriminalamt) sammelt und analysiert Informationen zur Arzneimittelkriminalität und führt Ermittlungen durch.
- BKA hat originäre Ermittlungszuständigkeit bei international organisiertem ungesetzlichen Handel mit Arzneimitteln (§ 4 Abs.1 BKAG).
- Dopingbekämpfung ist ein Sonderfall der Arzneimittelkriminalität, erweitert durch das Antidopinggesetz (AntiDopG) am 18.12.2015.
- Einführung eines strafbewehrten Verbots des Selbstdopings für bestimmte Wettkampfsportler.
- Fokus der Dopingbekämpfung auf sportliche Werte wie Fairness und Chancengleichheit.
- Hohe Bedeutung der Kooperation zwischen Strafverfolgungsbehörden und Nationaler Anti-Doping-Agentur (NADA), mit beratender und koordinierender Funktion des BKA.

Ursprung:

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Link: https://www.krone.at/3802860

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Erstellt am: 2025-06-03 21:38:09

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