Krone AT

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3803605):
- Huber Entsorgungsgesellschaft und Huber Abfallservice Verwaltungsgesellschaft wurden zu einer Geldstrafe von 175.000 Euro verurteilt.
- Vorwurf: Beteiligung am österreichweiten Abfall-Kartell von 2003 bis 2021.
- Themen des Kartells: Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Austausch wettbewerbsintensiver Informationen in Kärnten.
- Unternehmen kooperierten im Rahmen der Kronzeugenregelung, was zu einer niedrigeren Geldstrafe führte.
- Das Abfall-Kartell betraf ganz Österreich, auch wenn einige Unternehmen nur regional beteiligt waren.
- Huber Entsorgung hat seinen Hauptsitz in Wien und weitere Standorte in anderen Bundesländern.
- Gegen zahlreiche Firmen laufen noch Ermittlungen; 2021 wurden über 20 Hausdurchsuchungen durchgeführt.
- Bei den Hausdurchsuchungen wurden IT-Daten und mehr als 2000 Seiten Dokumente sichergestellt.
- Bisherige Kronzeugen: FCC Austria Abfall Service (ging straffrei aus) und Saubermacher (musste 7,1 Millionen Euro Strafe zahlen).
- Ermittlungen zu dem Müllkartell wurden im März 2021 öffentlich.
- Hausdurchsuchungen betrafen auch Energie AG in Oberösterreich und Brantner in Niederösterreich.
- Anonyme Hinweisgeber meldeten sich bei der Bundeswettbewerbsbehörde.
- Die österreichische Abfallwirtschaft umfasst etwa 300 Unternehmen mit über fünf Milliarden Euro Umsatz.

Source 2 (https://www.bwb.gv.at/news/detail/bwb-bestaetigt-kronzeugenstatus-von-fcc-austria-abfall-service-ag-und-stellt-antrag-beim-kartellgericht):
- Am 15. Februar 2024 stellte die BWB einen Antrag an das Kartellgericht gegen die FCC Austria Abfall Service AG wegen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Austausch wettbewerbssensibler Informationen.
- FCC war von Juli 2002 bis März 2021 Teil eines österreichweiten Kartells.
- Das Unternehmen kooperierte umfassend mit der BWB und dem Bundeskartellanwalt im Rahmen des Kronzeugenprogramms.
- FCC gab ein Anerkenntnis über den Sachverhalt ab, was zur Verfahrensbeschleunigung beitrug.
- Aufgrund der Kooperation sah die BWB von der Beantragung einer Geldbuße ab und gewährte volle Immunität nach dem Kronzeugenprogramm.
- Im März 2021 führte die BWB Hausdurchsuchungen bei über 20 Unternehmen der Abfallwirtschaft durch.
- Ergänzende Hausdurchsuchungen wurden ein Jahr später aufgrund neuer Verdachtsmomente durchgeführt.
- Die BWB sicherte umfangreiches Datenmaterial, darunter über 60 TB IT-Daten und über 2000 Seiten physische Dokumente.
- Ermittlungen gegen weitere Unternehmen in der Abfallwirtschaft laufen noch.
- Zuwiderhandlungen betrafen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Austausch wettbewerbssensibler Informationen von Juli 2002 bis März 2021.
- Die beteiligten Unternehmen schufen ein Kartell, das ganz Österreich umfasste, um Aufträge zu erteilen und Marktanteile zu sichern.
- Der Wirtschaftszweig Abfallwirtschaft umfasst Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -beseitigung sowie Rückgewinnung.
- Ca. 300 Unternehmen sind im Markt für Abfallwirtschaft in Österreich aktiv.
- Das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) und Landesgesetze regeln die Abfallvermeidung, das Recycling und die Beseitigung von Abfall.
- Die Ermittlungen der BWB konzentrierten sich auf die Abfallsammlung sowie die Weiterverarbeitung und Entsorgung von Abfällen.
- Gemäß § 11b WettbG kann die BWB die zu verhängende Geldbuße mindern oder nur die Feststellung einer Zuwiderhandlung beantragen, wenn ein Unternehmen an der Aufdeckung eines Kartells mitwirkt.

Source 3 (https://www.bwb.gv.at/news/detail/abfallwirtschaft-update-entscheidung-gegen-fcc-austria-abfall-service-ag-rechtskraeftig):
- Das Kartellgericht stellte fest, dass FCC Austria Abfall Service AG an einem österreichweiten Kartell im Bereich der Abfallwirtschaft beteiligt war.
- FCC war von Juli 2002 bis März 2021 an Preisabsprachen, Marktaufteilungen und dem Austausch wettbewerbssensibler Informationen beteiligt.
- Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig.
- FCC kooperierte umfassend mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms und gab ein Anerkenntnis über den Sachverhalt ab.
- Aufgrund der Kooperation sah die BWB von der Beantragung einer Geldbuße ab und gewährte FCC volle Immunität.
- Die Zuwiderhandlungen betrafen öffentliche und private Ausschreibungen, was den beteiligten Unternehmen half, Aufträge zu erhalten und Marktanteile zu sichern.
- Die beteiligten Unternehmen schufen ein Kartell, das ganz Österreich umfasste.
- Gegen die Saubermacher Dienstleistungs AG, die ebenfalls Kronzeugin ist, hat die BWB bereits die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 7,085 Millionen Euro beantragt.
- Die BWB kann unter bestimmten Voraussetzungen die zu verhängende Geldbuße mindern oder davon absehen, wenn ein Unternehmen an der Aufdeckung eines Kartells mitwirkt.

Ursprung:

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Link: https://www.krone.at/3803605

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Erstellt am: 2025-06-03 17:43:10

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