Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250603_OTS0157/bk-stocker-bei-treffpunkt-oesterreich-zu-israel-wenn-humanitaere-hilfe-verweigert-wird-ist-das-verstoss-gegen-das-voelkerrecht):
- Bundeskanzler Christian Stocker äußert sich im Interview mit Manuela Szinovatz zu Israel.
- Er stimmt mit dem deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz überein, dass die Verweigerung humanitärer Hilfe ein Verstoß gegen das Völkerrecht ist.
- Stocker fordert, dass humanitäre Hilfe ermöglicht wird.
- Er betont, dass die Zivilbevölkerung im Gaza-Streifen von der Hamas als Geisel und Schutzschild benutzt wird.
- Zum Thema Messenger-Überwachung sagt Stocker, dass er die Einwände der NEOS nicht versteht.
- Er argumentiert, dass es um den Schutz der Bevölkerung vor Terroristen und organisierter Kriminalität geht.
- Stocker betont, dass die Rechtsordnung nicht dazu da sei, Verbrecher und Terroristen vor Verfolgung zu schützen.
- Er spricht über seinen Aufstieg in der Politik und die Notwendigkeit, Entscheidungen zu treffen.
- Auf Arnold Schwarzeneggers Kommentar, er würde "Jahr um Jahr einen neuen Kanzler" antreffen, antwortet Stocker, dass er nächstes Jahr noch Kanzler sein werde.
- Das Interview wird heute um 19:50 Uhr bei „Treffpunkt Österreich“ ausgestrahlt, mit einer Wiederholung um 20:10 Uhr bei „Beide Seiten Live“.
Source 2 (https://www.hrw.org/de/news/2023/10/20/die-humanitaere-katastrophe-gaza):
- Sari Bashi, Programm-Direktorin von Human Rights Watch, äußert sich zu den aktuellen Ereignissen im Gazastreifen.
- Israel hat mehr als eine Million Palästinenser*innen im nördlichen Gazastreifen zur Evakuierung aufgerufen und setzt Bombardierungen fort, um die Hamas zu bekämpfen.
- Die Vereinten Nationen erklären, dass eine Umsiedlung so vieler Zivilist*innen aus einem dicht besiedelten Gebiet „unmöglich“ sei; über 2.400 Palästinenser*innen wurden bereits getötet.
- Bashi betont, dass Israel bei früheren Militäraktionen unverhältnismäßige und wahllose Angriffe auf Zivilist*innen verübt hat.
- Das Kriegsrecht verlangt, Zivilist*innen nicht absichtlich anzugreifen und zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten zu unterscheiden.
- Israel behauptet, dass es nicht auf Zivilist*innen zielt, sondern auf Hamas-Terroristen.
- Bashi widerspricht dieser Sichtweise und argumentiert, dass die israelische Armee in vielen Fällen offen auf Zivilist*innen zielt.
- Die humanitäre Situation im Gazastreifen hat sich in den letzten 16 Jahren verschlechtert, mit einer Arbeitslosigkeit von knapp 50% und 80% der Bevölkerung, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind.
- Die israelische Regierung hat die Grenzübergänge zum Gazastreifen geschlossen und den Warenverkehr stark eingeschränkt.
- Bashi äußert Bedenken über die aktuelle militärische Reaktion Israels, die als beispiellos beschrieben wird.
- Die israelische Regierung hat die Versorgung des Gazastreifens mit Lebensmitteln, Strom, Treibstoff und Wasser blockiert.
- Die Evakuierung der Zivilbevölkerung wird als problematisch angesehen, da viele Menschen nicht fliehen können oder wollen.
- Bashi warnt, dass die israelische Armee möglicherweise Zivilist*innen in nicht evakuierten Gebieten angreifen könnte.
- Der israelische Staatspräsident Isaac Herzog hat erklärt, dass Zivilisten eine Verantwortung für die politische Situation tragen, was im Widerspruch zum Völkerrecht steht.
- Kollektivstrafen sind unrechtmäßig; Zivilist*innen dürfen nicht für die Taten der Hamas bestraft werden.
- Bashi betont, dass die Hamas ebenfalls Kriegsverbrechen begeht, aber dies rechtfertigt nicht die Taten Israels.
- Die Situation im Westjordanland ist angespannt, mit zunehmender Gewalt zwischen israelischen Soldaten, Siedlern und Palästinenser*innen.
- Bashi fordert, dass die universellen Prinzipien des Schutzes von Zivilist*innen auch für die israelische Militäroperation gelten müssen.
- Es wird betont, dass die Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts nicht reziprok sind; Kriegsverbrechen der einen Seite rechtfertigen nicht die der anderen.
Source 3 (https://verfassungsblog.de/gaza-blockade-humanitares-volkerrecht/):
- Der Artikel behandelt die Verweigerung humanitärer Hilfslieferungen an die Zivilbevölkerung im Gazastreifen durch Israel nach dem humanitären Völkerrecht.
- Der Konflikt im Gazastreifen eskalierte nach einem Terrorangriff der Hamas.
- Israelische Militäraktionen werden beschuldigt, die Zivilbevölkerung gezielt auszuhungern.
- Am 9. Oktober 2023 rief der damalige Verteidigungsminister Yoav Gallant zur „vollständigen Belagerung“ des Gazastreifens auf.
- Die israelische Regierung verweigerte der Zivilbevölkerung den Zugang zu humanitären Hilfen während einer Waffenruhe.
- Die Entscheidung wurde getroffen, um die Bedingungen einer Waffenruhe neu zu verhandeln.
- Die Hamas lehnte die israelische Forderung ab und wollte die zweite Phase der Waffenruhe einleiten.
- Israel hat keine militärischen Argumente vorgebracht, die die Verweigerung humanitärer Hilfen während der Waffenruhe rechtfertigen würden.
- Das Verbot des Aushungerns der Zivilbevölkerung ist im humanitären Völkerrecht verankert, insbesondere in den Zusatzprotokollen zu den Genfer Abkommen von 1977.
- Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) betrachtet das Verbot des Aushungerns als gewohnheitsrechtlich.
- Vertragsparteien sind verpflichtet, humanitäre Hilfen an notleidende Zivilbevölkerungen zuzulassen.
- Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Belagerungsstrategien, die nicht allein auf die Zivilbevölkerung abzielen, das Verbot des Aushungerns verletzen.
- Die Verweigerung humanitärer Hilfen darf nicht willkürlich erfolgen und muss auf sachlichen, militärischen Erwägungen basieren.
- Israel hat die Zusatzprotokolle von 1977 nicht ratifiziert, ist jedoch an das humanitäre Völkergewohnheitsrecht gebunden.
- Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle gegen israelische Führer wegen des Vorwurfs des Aushungerns der Zivilbevölkerung erlassen.
- Die Vorverfahrenskammer des IStGH stellte fest, dass keine erkennbare militärische Notwendigkeit für die Einschränkungen der Hilfen an den Gazastreifen ersichtlich sei.
- Die Verweigerung humanitärer Hilfen wurde als Druckmittel zur Freilassung israelischer Geiseln genutzt.
- Die ursprüngliche Vereinbarung zur Waffenruhe sah bereits die Freilassung aller lebenden Geiseln im Austausch gegen palästinensische Gefangene vor.
- Die Verweigerung humanitärer Hilfen während einer Waffenruhe könnte als politisches Druckmittel gegen die Hamas interpretiert werden.
- Der Artikel schlussfolgert, dass die aktuelle Verweigerung humanitärer Hilfen konfliktvölkerrechtlich nicht gerechtfertigt ist.