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Heute ist der 13.12.2025

Datum: 13.12.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250603_OTS0153/impfpflicht-sozialskandale-und-steuergeldverschwendung-mfg-geht-auf-konfrontation-im-landtag):
- Landtagssitzung in Oberösterreich am 5. Juni 2025.
- MFG Oberösterreich setzt inhaltliche Schwerpunkte.
- Zentrales Thema: Antrag gegen Koppelung von Sozialleistungen an Impfstatus.
- Weitere Themen: Sozialhilfeausgaben, Flughafenförderung, Regionalbahnen.
- MFG-Abgeordnete bringen mündliche Anfragen ein.
- Dringlicher Initiativantrag zur Sicherung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Sozial- und Familienleistungen.
- Antrag reagiert auf Aussagen von Gesundheitslandesrätin Haberlander (ÖVP) zur Koppelung der Familienbeihilfe an Masern-Impfnachweis.
- MFG kritisiert indirekten Impfzwang durch finanzielle Sanktionen.
- Dagmar Häusler (MFG) warnt vor politischem Anschlag auf Selbstbestimmungsrecht von Eltern.
- MFG betont, dass Sozialleistungen allgemeine Leistungen für alle Familien sind, unabhängig von Impfstatus oder Lebensstil.
- Häusler äußert, dass Sozialpolitik unterstützen und nicht disziplinieren sollte.
- Anfrage von Häusler zur Entwicklung der Sozialhilfeausgaben in den letzten fünf Jahren.
- 59 % der Österreicher müssen Lebensstandard einschränken laut Lazarsfeld-Umfrage.
- Unmut über Sozialhilfefall aus Wien mit 9000 Euro monatlicher Unterstützung für kinderreiche Migrantenfamilie.
- Forderung nach Transparenz über Mittelverwendung und Wirksamkeit der Sozialhilfe in Oberösterreich.
- Joachim Aigner (MFG) fragt Wirtschaftslandesrat Achleitner (ÖVP) nach Kenntnis über Liquiditätsbedarf des Flughafens Linz.
- Medienberichte über millionenschweren Zuschuss trotz sinkender Passagierzahlen und Defizit.
- MFG fordert Entpolitisierung und (Teil-)Privatisierung des Flughafens.
- Kritik an Großsponsorings mit Steuergeld, z.B. an LASK und Blau-Weiß Linz.
- Manuel Krautgartner (MFG) befragt Verkehrslandesrat Steinkellner (FPÖ) zur Umsetzung des Attraktivierungspakets für Regionalbahnen.
- MFG betont Erhalt regionaler Bahnverbindungen und lehnt ideologisch motivierte Symbolpolitik ab.

Source 2 (https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/leistungen-fuer-auslaendische-staatsbuergerinnen/):
- Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates und Personen mit Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis können Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialhilfe haben.
- Grundsicherung nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) und Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) sind betroffen.
- Zuständig für die Leistungsgewährung nach SGB II ist in der Regel das Jobcenter am Wohnort des Antragstellers.
- Wenn das Jobcenter feststellt, dass der Antragsteller nicht erwerbsfähig ist, kann die Zuständigkeit an das Sozialamt übergehen.
- Das Sozialamt entscheidet dann über die Gewährung von Sozialhilfe.

Source 3 (https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detail/bagfw-fordert-diskriminierungsfreien-zugang-zu-sozialleistungen-fuer-eu-buerger-innen):
- Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger/innen in Deutschland nicht diskriminierungsfrei.
- Ergebnis einer Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) unter fast 400 Beratungsstellen (Sommer 2020).
- Fast die Hälfte der Beratungsstellen berichtet von Abweisungen von EU-Bürger/innen in Jobcentern.
- Über 40% der Beratungsstellen geben an, dass Jobcenter Anträge aufgrund fehlender Sprachkenntnisse rechtswidrig abgelehnt haben.
- BAGFW-Vizepräsident Jens M. Schubert äußert Besorgnis über die Situation.
- Behörden müssen Mitarbeitende über aktuelle Rechtslage schulen und Diskriminierungen vermeiden.
- Umfrageergebnisse (Juni 2019 bis Juni 2020):
- EU-Bürger/innen werden im Eingangsbereich von Jobcentern zurückgewiesen.
- Antragsunterlagen werden teilweise nur unter zusätzlichen Mitwirkungsverpflichtungen ausgehändigt.
- Ungleichbehandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit ist verbotene Diskriminierung.
- Aufstockende Leistungen werden trotz nachgewiesenem Erwerbstätigenstatus teilweise verweigert.
- Besonders betroffen sind Frauen in Mutterschutz oder Elternzeit.
- Familien mit Kindern, insbesondere unverheiratete Eltern, sind stark betroffen.
- Hohe Anforderungen an Dokumente für Kindergeldanträge, die nicht erforderlich sind.
- Fast die Hälfte der Beratungsstellen berichtet von Ablehnungen von SGB-II-Leistungen für Niedriglohnempfänger.
- 60% der Einrichtungen berichten von drohender Obdachlosigkeit aufgrund von Leistungsverweigerungen.
- Fehlende SGB-II-Leistungen erschweren Zugang zu Integrationskursen und anderen Unterstützungsangeboten.
- Dringender Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation.
- Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot im Zugang zum Arbeitsmarkt (Art. 45 und 49 AEUV, Art. 4 VO 883/2004).

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-03 16:32:20

Autor:

OTS