Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.vol.at/nach-signa-pleite-bank-julius-baer-verschaerft-sparkurs-weitere-130-millionen-sollen-eingespart-werden/9450929):
- Datum: 3. Juni 2025
- Schweizer Privatbank Julius Bär verschärft ihren Sparkurs aufgrund der Folgen der Signa-Insolvenz.
- Ziel: Einsparungen von 130 Millionen Franken bis 2028.
- Hintergrund: Abschreibung von 606 Millionen Franken auf Kredite an den insolventen österreichischen Immobilienkonzern Signa im Jahr 2023.
- Maßnahmen sind zusätzlich zu einem früheren Sparpaket, das bis Ende 2025 Einsparungen von 110 Millionen Franken bringen sollte.
- Das frühere Ziel wird um etwa 20 Millionen Franken übertroffen.
- Implementierungskosten für das neue Sparpaket werden auf etwa die Hälfte der Einsparsumme geschätzt.
- Neue Zielmarken bis 2028:
- Nettoneugeldzufluss: 4–5 % jährlich
- Kosten-Ertrags-Verhältnis: Unter 67 % (bisher unter 64 %)
- Rendite auf Kernkapital (RoCET1): Mindestens 30 % (unverändert)
- Finma-Untersuchung zur Kreditvergabe an Signa und den daraus resultierenden Verlusten läuft weiter.
- Kein Aktienrückkaufprogramm geplant, bis ausreichende Klarheit von der Finma vorliegt.
- Führungsstruktur der Bank wurde erneuert:
- Stefan Bollinger ist seit Januar 2025 neuer CEO.
- Noel Quinn wurde im April 2025 Verwaltungsratspräsident, nach dem Rücktritt von Romeo Lacher.
- Philipp Rickenbacher trat nach den Signa-Kreditausfällen im Jahr 2024 zurück.
Source 2 (https://www.fondsprofessionell.de/news/unternehmen/headline/signa-nachspiel-finanzaufsicht-leitet-verfahren-gegen-julius-baer-ein-239144/):
- Partner-Cookies und ähnliche Online-Kennungen können auf Endgeräten gespeichert oder ausgelesen werden.
- Diese Informationen umfassen Browsertyp, Sprache, Bildschirmgröße und unterstützte Technologien.
- Verarbeitungszwecke umfassen die Auswahl von Werbeanzeigen basierend auf reduzierten Daten.
- Beispiel: Ein Autohersteller bewirbt Elektrofahrzeuge gezielt an umweltbewusste Stadtbewohner nach Feierabend.
- Ein Hersteller von Wasserfarben plant eine Online-Werbekampagne, um Amateur- und Profikünstler zu erreichen und die Anzeigefrequenz zu begrenzen.
- Informationen über Nutzeraktivitäten können gespeichert und zur Erstellung von Profilen verwendet werden.
- Beispiel: Ein Nutzer, der Artikel über Fahrradzubehör liest, könnte Werbung für Fahrradzubehör angezeigt bekommen.
- Ein Bekleidungsunternehmen möchte wohlhabende junge Eltern ansprechen und beauftragt eine Agentur zur Erstellung von Nutzerprofilen.
- Werbung kann auf Werbeprofilen basieren, die Nutzeraktivitäten und mögliche Interessen umfassen.
- Beispiel: Ein Online-Händler möchte gezielt Werbung für Laufschuhe an Nutzer schalten, die sich zuvor dafür interessiert haben.
- Informationen über die Interaktion mit Werbung werden zur Messung der Werbeleistung verwendet.
- Beispiel: Klicks auf Werbung werden mit Käufen verknüpft, um die Effektivität der Kampagne zu bewerten.
- Informationen über die Interaktion mit Inhalten helfen, die Relevanz von nicht werblichen Inhalten zu ermitteln.
- Beispiel: Nutzerinteraktionen mit Blog-Posts werden aufgezeichnet, um zukünftige Inhalte zu optimieren.
- Statistiken über Nutzerinteraktionen werden erstellt, um Zielgruppenmerkmale zu ermitteln.
- Beispiel: Ein Online-Buchhandel analysiert Besucherzahlen und demografische Merkmale.
- Informationen über Nutzeraktivitäten helfen, Produkte und Angebote zu verbessern.
- Beispiel: Eine Technologieplattform optimiert Werbung für mobile Endgeräte basierend auf Nutzerinteraktionen.
- Anonyme Auswertungen zur Fehlerbehebung und Weiterentwicklung werden durchgeführt.
- Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der DSGVO, einschließlich der Übermittlung an Google LLC in die USA.
Source 3 (https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/AufgabenGeschichte/Bankenaufsicht/bankenaufsicht_node.html):
- Ein stabiles Finanzsystem ist notwendig für die kostengünstige Transformation und Bereitstellung finanzieller Mittel.
- Ein funktionierendes Bankwesen ist für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft unverzichtbar.
- Die rechtliche Grundlage für die Bankenaufsicht in Deutschland ist das Kreditwesengesetz (KWG), das seit 1961 mehrfach geändert wurde.
- Weitere relevante Gesetze sind das Pfandbriefgesetz, das Depotgesetz, das Bausparkassengesetz und die Sparkassengesetze der Bundesländer.
- Hauptziele der Bankenaufsicht laut § 6 Abs. 2 KWG:
- Missständen im Kreditwesen entgegenwirken.
- Sicherheit der Vermögenswerte gewährleisten.
- Ordentliche Durchführung der Bankgeschäfte sicherstellen.
- Nachteile für die Gesamtwirtschaft vermeiden.
- Banken müssen Regeln bei Gründung und Betrieb beachten, um Fehlentwicklungen vorzubeugen.
- Intensität der Aufsicht hängt von Art und Umfang der Geschäfte ab.
- Aufsicht fokussiert auf Eigenkapital, Liquidität und Risikokontrollmechanismen.
- BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und Deutsche Bundesbank teilen sich Aufgaben in der Bankenaufsicht.
- BaFin erteilt Erlaubnis für Bankgeschäfte (§§ 32, 33 KWG) und prüft Voraussetzungen wie Mindestkapital und Eignung der Geschäftsleiter.
- Banken müssen angemessene Eigenmittel und Liquidität gemäß § 10 KWG und EU-Verordnungen halten.
- Bankenaufsicht überwacht laufend:
- Eigenkapitalquoten (harter Kernkapitalquote von 4,5%, Kernkapitalquote von 6%, Gesamtkapitalquote von 8%).
- Risiken aus Bilanzaktiva und außerbilanziellen Geschäften.
- Liquidität und Risikomanagementsysteme.
- BaFin kann bei Defiziten Maßnahmen ergreifen, die in die Geschäftspolitik eingreifen.
- Einlagensicherung schützt Einlagen bis zu 100.000 € pro Institut (§ 4 Abs. 2 EAEG).
- Geschichte der Bankenaufsicht:
- Bankenkrise 1931 führte zur Einführung staatlicher Aufsicht.
- KWG von 1934 etablierte umfassende Bankenaufsicht.
- BAKred wurde 1962 als zentrale Aufsichtsbehörde gegründet.
- Zahl der beaufsichtigten Institute reduzierte sich von 13.000 auf 2.600 bis 2002.
- KWG wurde mehrfach überarbeitet, um auf nationale und internationale Entwicklungen zu reagieren.
- Einführung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) 2014 als Teil der europäischen Bankenunion.
- SSM beaufsichtigt große Bankengruppen des Euroraums, einschließlich 21 deutscher Banken.