Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/nbg-spatenstich-fuer-neue-wohnhausanlage-in-geras/635953624):
- NÖ Bau- und Siedlungsgenossenschaft (NBG) errichtet in Geras eine neue Wohnhausanlage mit 12 geförderten Wohnungen.
- Spatenstich an der Hauptstraße 13 markiert den offiziellen Baustart.
- Franz Linsbauer, Abgeordneter zum NÖ Landtag, vertrat Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner bei der Veranstaltung.
- Projekt wird durch Mittel der Niederösterreichischen Wohnbauförderung und einer Bundesförderung unterstützt.
- Geplante Wohnhausanlage ist ein Niedrigenergiehaus mit:
- Kontrollierter Wohnraumlüftung
- Fernwärmeanschluss
- Photovoltaikanlage zur umweltschonenden Energiegewinnung
- Wohnungen haben eine Wohnnutzfläche zwischen ca. 54 und 94 m².
- Erdgeschosswohnungen verfügen über private Gärten mit Terrasse.
- Alle anderen Wohnungen sind mit Balkonen oder großzügigen Dachterrassen ausgestattet.
- Barrierefreier Zugang und Personenaufzug sorgen für hohen Wohnkomfort.
- Jede Wohnung hat einen eigenen Einlagerungsraum mit Stromanschluss.
- Zusätzliche Einrichtungen: Kinderspielplatz, Fahrradabstellraum, Müllraum.
- Für jede Einheit wird ein PKW-Stellplatz errichtet, auf Wunsch auch mit E-Ladestation.
- Fertigstellung des Projekts ist für das 4. Quartal 2026 geplant.
Source 2 (https://www.noe.gv.at/noe/Bauen-Neubau/Foerderung_Wohnbaufoerderung_Wohnungsbau.html):
- Objektförderung in Niederösterreich besteht aus:
- Nachrangigem Förderungsdarlehen des Wohnbauförderungsfonds: 50% des förderbaren Nominales
- Degressivem Zuschuss für Ausleihung oder Eigenmitteleinsatz: 50% des förderbaren Nominales
- Details zur Objektförderung und Förderungshöhe in §§ 30 und 31 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019
- Förderbares Nominale:
- Punkteanzahl gemäß Gebäudedatenblatt (WB 32) und Förderungsdatenblatt (WB 34) multipliziert mit Wohnnutzfläche/Wohnheimfläche
- 1 Punkt = € 16
- Höchstausmaß der geförderten Fläche:
- Wohnungen: 80 m²
- Reihenhäuser: 110 m²
- Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Geschäftsräume: 130 m²
- Mindestausmaß der geförderten Fläche: 40 m² (außer Geschäftsräume)
- Endgültige Festsetzung der Objektförderung nach Vorlage der Bestandspläne und gutachterlicher Feststellung der Wohnnutzfläche durch befugte Person.
Source 3 (https://www.noe.gv.at/noe/Bauen-Neubau/Foerderung_Wohnbaufoerderung_Wohnungsbau.html?print=true):
- Objektförderung in Niederösterreich besteht aus:
- Nachrangigem Förderungsdarlehen des Wohnbauförderungsfonds: 50% des förderbaren Nominales
- Degressivem Zuschuss für Ausleihung oder Eigenmitteleinsatz: 50% des förderbaren Nominales
- Details zur Objektförderung und Förderungshöhe in §§ 30 und 31 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019
- Förderbares Nominale:
- Punkteanzahl gemäß Gebäudedatenblatt (WB 32) und Förderungsdatenblatt (WB 34) multipliziert mit Wohnnutzfläche/Wohnheimfläche
- 1 Punkt = € 16
- Höchstausmaß der geförderten Fläche:
- Wohnungen: 80 m²
- Reihenhäuser: 110 m²
- Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Geschäftsräume: 130 m²
- Mindestausmaß der geförderten Fläche: 40 m² (außer Geschäftsräume)
- Endgültige Festsetzung der Objektförderung nach Vorlage der Bestandspläne und gutachterlicher Feststellung der Wohnnutzfläche durch befugte Person.