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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250603_OTS0138/stadt-wien-neuer-leiter-der-abteilung-wahlen-und-verschiedene-rechtsangelegenheiten):
- Georg Hufgard-Leitner übernimmt am 3. Juni 2025 die Leitung der Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (MA 62) der Stadt Wien.
- Er folgt Christine Bachofner nach, die nach 40 Jahren im Dienst der Stadt Wien, davon 23 Jahre als Abteilungsleiterin, in den Ruhestand tritt.
- Die Bestellungsurkunde wurde von Magistratsdirektor Dietmar Griebler überreicht, im Beisein von Stadtrat Jürgen Czernohorszky und Manfred Obermüller von der Younion.
- Hufgard-Leitner hat Rechtswissenschaften an der Universität Wien studiert und war zuvor in verschiedenen Positionen im Parlament, Bundeskanzleramt und im Bundesministerium für Bildung und Frauen tätig.
- Seit 2018 war er Leiter der Abteilung Personal & IMS beim Hafen Wien und seit Juli 2020 Leiter der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) der Stadt Wien.
- Die MA 62 ist zuständig für die Organisation von Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und die Betreuung von Petitionen.
- Weitere Aufgaben umfassen das Melde- und Passservice, die Stiftungs- und Fondsbehörde sowie rechtliche Angelegenheiten der Bundeshauptstadt Wien.
- Im Jahr 2024 wurde die Geschäftsstelle des Wiener Unabhängigen Parteienprüfsenats beim MA 62 eingerichtet, um Geldbußen bei Verstößen gegen das Wiener Parteiengesetz auszusprechen.

Source 3 (http://oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/demokratie-und-wahlen/wahlen/5/Seite.320622.html):
- "Wiener Wahlen" beziehen sich auf die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen, die gleichzeitig stattfinden.
- Wien ist sowohl Bundeshauptstadt als auch eigenes Bundesland.
- Organe der Stadt Wien üben gesetzgeberische und Verwaltungsfunktionen auf Landesebene aus.
- Der Gemeinderat besteht aus 100 Mitgliedern und wird alle fünf Jahre gewählt.
- Jeder der 23 Bezirke in Wien hat eine eigene Bezirksvertretung, die von den Bürgern gewählt wird.
- Bezirksvertretungen setzen sich aus Bezirksräten zusammen, deren Anzahl von der Einwohnerzahl abhängt.
- Der Wiener Bürgermeister und der Stadtsenat werden in der ersten Sitzung der Funktionsperiode vom Gemeinderat gewählt.
- Aktive Wahlberechtigung:
- Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Wien, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.
- Nichtösterreichische EU-Bürger können bei Bezirksvertretungswahlen wählen und kandidieren, wenn sie in die Wählerevidenz eingetragen sind.
- Bei Gemeinderatswahlen sind nur österreichische Staatsbürger wahlberechtigt, da der Gemeinderat auch der Landtag ist.
- Teilnahme an Wahlen nur für Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis.
- Stimmabgabe möglich durch Wahlkarte oder Briefwahl.
- "Fliegende Wahlkommission" kann bei Bedarf angefordert werden.
- Es besteht keine Wahlpflicht.
- Passive Wahlberechtigung:
- Zur Kandidatur berechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Wien, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind.

Ursprung:

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Link: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250603_OTS0138/stadt-wien-neuer-leiter-der-abteilung-wahlen-und-verschiedene-rechtsangelegenheiten

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Erstellt am: 2025-06-03 15:01:11

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