Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202506031440/baby-misshandelt-eltern-nun-wegen-mordversuchs-angeklagt/):
- Anklage gegen die Eltern eines mutmaßlich misshandelten Babys eingereicht.
- Eltern eines neun Wochen alten Babys in Wien in U-Haft.
- Baby wurde mit schweren Hirnverletzungen in ein Wiener Krankenhaus gebracht.
- Anklage wegen versuchten Mordes gegen die Eltern erhoben.
- Staatsanwaltschaft Wien bestätigte die Anklage am 3. Juni 2025.
- Ermittlungen begannen am 20. Dezember, nachdem das sechs Wochen alte Mädchen in kritischem Zustand ins Spital kam.
- Eltern stammen aus Syrien; ihre drei anderen Kinder wurden wegen Gefahr in Verzug abgenommen.
- Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) übernahm die vorläufige Obsorge.
- Gerichtsmedizinisches Gutachten wies Schütteltrauma nach.
- Eltern behaupteten, das Kind hätte sich an einem Handy verletzt.
- Gutachten bestätigte Hirnblutungen, Einblutungen in der Netzhaut und Brückenvenenthrombosen.
- Vater (26 Jahre) wird als unmittelbarer Täter angeklagt; soll Tochter mindestens zwei Mal geschüttelt haben.
- Mutter (24 Jahre) als Beitragstäterin angeklagt; soll von den Übergriffen gewusst haben.
- Mädchen hat Verletzungen überlebt, jedoch irreversible Hirnschäden erlitten.
- Kind muss über eine Magensonde ernährt werden.
- Anklage ist noch nicht rechtskräftig; Unschuldsvermutung gilt für die Eltern.
Source 2 (https://wien.orf.at/stories/3308120/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://wien.orf.at/stories/3308120/
Source 3 (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderschutz/_inhalt.html):
- Statistik unterscheidet vier Arten der Kindeswohlgefährdung:
- Vernachlässigung
- Körperliche Misshandlung
- Psychische Misshandlung
- Sexuelle Gewalt
- Ergebnisse zu Gefährdungsarten sind in einer Übersichtstabelle des Statistischen Berichts zu finden.
- Zeitreihe "Kindeswohlgefährdungen nach Art der Kindeswohlgefährdung" ist über GENESIS-Online abrufbar.
- Kinder/Jugendliche können von mehreren Gefährdungsarten gleichzeitig betroffen sein (z.B. Vernachlässigung und psychische Misshandlung).
- Akute Kindeswohlgefährdung: erhebliche Schädigung des Wohls des Kindes/Jugendlichen ist eingetreten oder zu erwarten, und kann von Sorgeberechtigten nicht abgewendet werden.
- Latente Kindeswohlgefährdung: gewichtige Hinweise auf eine akute Gefährdung sind vorhanden, aber die Gefahr kann nicht eindeutig beantwortet werden.
- Beispiele für latente Gefährdung: ärztlich festgestellte Verletzungen, die von Eltern verharmlost werden.
- Ergebnisse zu akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen sind in GENESIS in den Tabellen 22518-0001, 22518-0005 (nach Alter und Geschlecht) und 22518-0010 (nach Bundesländern) verfügbar.
- Qualitätsbericht enthält weiterführende Definitionen und Abgrenzungen.
- Statistik zu Inobhutnahmen von Minderjährigen nach unbegleiteter Einreise ist erfasst, genaue Anzahl nicht ermittelbar.
- Unterscheidung zwischen vorläufigen Inobhutnahmen (§ 42a SGB VIII) und regulären Inobhutnahmen (§ 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII) seit 2017.
- Informationen zur Erfassung vorläufiger und regulärer Inobhutnahmen sind im Merkblatt "Vorläufige Inobhutnahmen" enthalten.
- Detaillierte Ergebnisse zur Entwicklung der Inobhutnahmen sind in verschiedenen Tabellen verfügbar.
- Doppelzählungen von unbegleitet eingereisten Minderjährigen sind möglich, wenn sie vorläufig und später regulär in Obhut genommen werden.