Kleine Zeitung

Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19756882/mordversuch-anklage-nach-vermuteter-misshandlung-eines-babys):
- Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, bestätigte am Dienstag die Einbringung einer Anklageschrift beim Landesgericht für Strafsachen.
- Das Landeskriminalamt Wien begann am 20. Dezember Ermittlungen gegen ein syrisches Ehepaar.
- Ein sechs Wochen altes Mädchen wurde mit schweren Hirnverletzungen, die auf ein Schütteltrauma hindeuteten, in kritischem Zustand ins Krankenhaus gebracht.
- Die Eltern wurden Mitte Januar in Untersuchungshaft genommen.
- Die anderen drei Kinder des Paares wurden zuvor wegen Gefahr in Verzug in Obhut genommen.
- Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) übernahm die vorläufige Obsorge und organisierte Krisenpflegeeltern für die drei Kleinkinder.
- Ein gerichtsmedizinisches Gutachten wies ein Schütteltrauma nach.
- Die Eltern behaupteten, sie hätten mit den Verletzungen des Mädchens nichts zu tun; sie gaben an, das Kind sei über die fünfjährige Schwester gestürzt und habe sich am Kopf verletzt.
- Ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger widerlegte diese Behauptung und stellte typische Verletzungen eines Schütteltraumas fest: Hirnblutungen (Subduralblutungen), Einblutungen in der Netzhaut und Brückenvenenthrombosen.

Source 2 (https://wien.orf.at/stories/3308120/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://wien.orf.at/stories/3308120/

Source 3 (https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/sozialbericht-2024/553083/kinderschutz-und-kindeswohl/):
- In Deutschland gibt es seit 2000 ein Recht auf gewaltfreie Erziehung (Paragraf 1631 Absatz 2 BGB).
- Körperliche Bestrafungen und seelische Verletzungen sind verboten und verstoßen gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
- Artikel 6 des Grundgesetzes regelt das natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder.
- Der Staat hat die Pflicht, Kinder bei Kindeswohlgefährdung zu schützen (Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 GG).
- Hilfs- und Unterstützungsangebote stehen im Vordergrund, um Problemsituationen zu beheben.
- Der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe wurde 2012 konkretisiert (Paragraf 8a SGB VIII).
- Jugendämter müssen bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung das Risiko einschätzen.
- 2022 wurden deutschlandweit rund 62.300 Kindeswohlgefährdungen festgestellt, der höchste Stand seit 2012.
- Im Vergleich zu 2012 stiegen die Fälle um rund 24.000 (63 %).
- In 68.900 Fällen wurde erzieherischer Hilfebedarf festgestellt, ohne dass eine Kindeswohlgefährdung vorlag.
- Jugendämter prüften über 203.700 Verdachtsmeldungen.
- 59 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung betrafen Vernachlässigung.
- 35 % wiesen Anhaltspunkte für psychische Misshandlungen auf.
- 27 % betrafen körperliche Misshandlungen und 5 % sexuelle Gewalt.
- 22 % der betroffenen Kinder erlebten mehrere Gefährdungsarten gleichzeitig.
- Besonders vulnerable sind Säuglinge und Kleinkinder unter drei Jahren.
- 2022 waren rund 11.300 Säuglinge und Kleinkinder von Kindeswohlgefährdung betroffen.
- 68 % der Fälle betrafen Vernachlässigungen, 32 % psychische Misshandlungen und 19 % körperliche Misshandlungen.
- 1,9 % der Kleinkinder waren von sexueller Gewalt betroffen (218 Fälle, darunter 66 Säuglinge unter einem Jahr).
- In 19 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung wurde das Familiengericht angerufen.
- Vorläufige Schutzmaßnahmen wurden 2022 insgesamt rund 66.400 Mal durchgeführt.
- 12 % der Inobhutnahmen erfolgten auf eigenen Wunsch der Kinder oder Jugendlichen.
- 22.600 der in Obhut genommenen Minderjährigen waren jünger als 14 Jahre.
- Hauptgründe für Inobhutnahmen bei unter 14-Jährigen: Überforderung der Eltern (48 %), Schutz vor Vernachlässigung (26 %).
- Bei 14- bis 17-Jährigen war unbegleitete Einreise aus dem Ausland der häufigste Grund (59 %).
- Fast jede zweite Inobhutnahme dauerte maximal zwei Wochen, 33 % maximal sechs Tage.
- 11 % der Inobhutnahmen dauerten drei Monate oder länger.
- Nach Beendigung der Maßnahme kehrten 37 % der Kinder und Jugendlichen an ihren bisherigen Lebensmittelpunkt zurück.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-03 14:26:09

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