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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250603_OTS0122/adsimple-consent-manager-wird-ab-28-juni-2025-eaa-konform):
- Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 Anbieter digitaler Dienste zur umfassenden Barrierefreiheit.
- AdSimple bietet mit dem AdSimple Consent Manager (ACM) eine Lösung, die ab dem Stichtag EAA-konform ist.
- Der ACM erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie sowie deren Umsetzung in nationales Recht (BFSG in Deutschland, BaFG in Österreich).
- Der Consent Manager erfüllt die Anforderungen der Norm EN 301 549 und der WCAG 2.1 AA, einschließlich:
- Tastaturbedienbarkeit
- Screenreader-Kompatibilität
- Kontraste und Textalternativen
- Semantisch korrektes HTML
- Cookie-Banner sind laut EAA ein zentraler Bestandteil interaktiver Webseiten; nicht barrierefreie Umsetzung kann zur Nicht-Konformität der gesamten Website führen.
- Mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung sind Abmahnungen oder Bußgelder.
- AdSimple empfiehlt Unternehmen, ihre digitalen Tools rechtzeitig auf EAA-Konformität zu prüfen.
- Nutzung des ACM kann rechtliche Risiken reduzieren und die Nutzerfreundlichkeit sowie Reichweite der Website steigern.

Source 2 (https://distriko.de/blog/european-accessibility-act-2025/):
- Der European Accessibility Act (EAA) ist ein europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit, das 2019 in Kraft trat.
- Ziel des EAA ist die Verbesserung des Handels mit barrierefreien Produkten und Dienstleistungen in Europa.
- Das Gesetz soll zu Kosteneinsparungen von bis zu 50 Prozent führen.
- Der EAA ergänzt die Richtlinie 2016/2102, die öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet.
- Der EAA behandelt Produkte und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen wichtig sind, darunter:
- Computer und Betriebssysteme
- Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-In-Automaten
- Smartphones und Apps
- Fernsehgeräte und digitale Fernsehdienste
- Telefondienste und zugehörige Geräte
- Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten
- Dienstleistungen im Bereich Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr
- Bankdienstleistungen
- E-Books
- Elektronischer Geschäftsverkehr
- Die Umsetzung des EAA erfolgt am 28. Juni 2025.
- Ab diesem Datum sind Unternehmen verpflichtet, leicht zugängliche Beschreibungen, wie Bedienungsanleitungen, bereitzustellen.
- Betroffene Unternehmen sind Importeure, Händler, Hersteller und Dienstleister.
- Im Jahr 2017 waren in Deutschland 7,8 Millionen Menschen als schwerbehindert gemeldet, 97% erwarben ihre Behinderung durch Krankheiten.
- Der EAA soll auch der Allgemeinheit zugutekommen, indem er verständliche Informationen und barrierefreie Kommunikation fördert.
- Der EAA betrifft auch Websites, E-Commerce-Websites und mobile Apps.
- Weiterführende Informationen sind auf offiziellen Websites der Europäischen Kommission und anderer relevanter Institutionen verfügbar.

Source 3 (https://accessible-eu-centre.ec.europa.eu/content-corner/digital-library/en-3015492021-accessibility-requirements-ict-products-and-services_en):
- EN 301 549 ist ein europäischer Standard für Produkte und Dienstleistungen, die auf Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) basieren.
- Der Standard unterstützt die europäische Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Web Accessibility Directive).
- EN 301 549 kann zur Nachweisführung der Konformität mit dieser Richtlinie verwendet werden.
- Anhang A von EN 301 549 bietet Informationen zur Nachweisführung der Konformität.
- Der Standard wird derzeit aktualisiert, um die europäische Richtlinie 2019/882 zu unterstützen, die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen festlegt.
- EN 301 549 ist auf alle Arten von IKT-basierten Produkten und Dienstleistungen anwendbar, einschließlich Software (Webseiten, mobile Anwendungen, Desktop-Anwendungen) und Hardware (Smartphones, Personal Computer, Informationskioske).
- Die Anforderungen des Standards sind selbstscoping, bestehend aus zwei Teilen: einem Vorbedingungsteil und einem Anforderungsteil.
- Kapitel 4 beschreibt die Bedürfnisse von Personen mit Behinderungen in Form von funktionalen Leistungsbeschreibungen.
- Kapitel 5 bis 13 enthalten die Barrierefreiheitsanforderungen, organisiert nach Funktionen oder Produkteigenschaften.
- Anhang A beschreibt, welche Anforderungen des Standards die Konformität mit der europäischen Richtlinie 2016/2102 voraussetzen.
- Anhang B beschreibt die Beziehung zwischen Anforderungen und funktionalen Leistungsbeschreibungen.
- Der Standard ist kostenlos auf der Website von ETSI zugänglich und kann auch bei CEN National Members, CENELEC National Committees, CEN Affiliates und CENELEC Affiliates in verschiedenen Sprachen erworben werden.

Ursprung:

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Link: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250603_OTS0122/adsimple-consent-manager-wird-ab-28-juni-2025-eaa-konform

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https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250603_OTS0122/adsimple-consent-manager-wird-ab-28-juni-2025-eaa-konform

Erstellt am: 2025-06-03 14:03:34

Autor:

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