Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250603_OTS0122/adsimple-consent-manager-wird-ab-28-juni-2025-eaa-konform):
- Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 Anbieter digitaler Dienste zur umfassenden Barrierefreiheit.
- AdSimple bietet mit dem AdSimple Consent Manager (ACM) eine Lösung, die ab dem Stichtag EAA-konform ist.
- Der ACM erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie sowie deren Umsetzung in nationales Recht (BFSG in Deutschland, BaFG in Österreich).
- Der Consent Manager erfüllt die Anforderungen der Norm EN 301 549 und der WCAG 2.1 AA, einschließlich:
- Tastaturbedienbarkeit
- Screenreader-Kompatibilität
- Kontraste und Textalternativen
- Semantisch korrektes HTML
- Cookie-Banner sind laut EAA ein zentraler Bestandteil interaktiver Webseiten; nicht barrierefreie Umsetzung kann zur Nicht-Konformität der gesamten Website führen.
- Mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung sind Abmahnungen oder Bußgelder.
- AdSimple empfiehlt Unternehmen, ihre digitalen Tools rechtzeitig auf EAA-Konformität zu prüfen.
- Nutzung des ACM kann rechtliche Risiken reduzieren und die Nutzerfreundlichkeit sowie Reichweite der Website steigern.
Source 2 (https://distriko.de/blog/european-accessibility-act-2025/):
- Der European Accessibility Act (EAA) ist ein europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit, das 2019 in Kraft trat.
- Ziel des EAA ist die Verbesserung des Handels mit barrierefreien Produkten und Dienstleistungen in Europa.
- Das Gesetz soll zu Kosteneinsparungen von bis zu 50 Prozent führen.
- Der EAA ergänzt die Richtlinie 2016/2102, die öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet.
- Der EAA behandelt Produkte und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen wichtig sind, darunter:
- Computer und Betriebssysteme
- Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-In-Automaten
- Smartphones und Apps
- Fernsehgeräte und digitale Fernsehdienste
- Telefondienste und zugehörige Geräte
- Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten
- Dienstleistungen im Bereich Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr
- Bankdienstleistungen
- E-Books
- Elektronischer Geschäftsverkehr
- Die Umsetzung des EAA erfolgt am 28. Juni 2025.
- Ab diesem Datum sind Unternehmen verpflichtet, leicht zugängliche Beschreibungen, wie Bedienungsanleitungen, bereitzustellen.
- Betroffene Unternehmen sind Importeure, Händler, Hersteller und Dienstleister.
- Im Jahr 2017 waren in Deutschland 7,8 Millionen Menschen als schwerbehindert gemeldet, 97% erwarben ihre Behinderung durch Krankheiten.
- Der EAA soll auch der Allgemeinheit zugutekommen, indem er verständliche Informationen und barrierefreie Kommunikation fördert.
- Der EAA betrifft auch Websites, E-Commerce-Websites und mobile Apps.
- Weiterführende Informationen sind auf offiziellen Websites der Europäischen Kommission und anderer relevanter Institutionen verfügbar.
Source 3 (https://accessible-eu-centre.ec.europa.eu/content-corner/digital-library/en-3015492021-accessibility-requirements-ict-products-and-services_en):
- EN 301 549 ist ein europäischer Standard für Produkte und Dienstleistungen, die auf Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) basieren.
- Der Standard unterstützt die europäische Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Web Accessibility Directive).
- EN 301 549 kann zur Nachweisführung der Konformität mit dieser Richtlinie verwendet werden.
- Anhang A von EN 301 549 bietet Informationen zur Nachweisführung der Konformität.
- Der Standard wird derzeit aktualisiert, um die europäische Richtlinie 2019/882 zu unterstützen, die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen festlegt.
- EN 301 549 ist auf alle Arten von IKT-basierten Produkten und Dienstleistungen anwendbar, einschließlich Software (Webseiten, mobile Anwendungen, Desktop-Anwendungen) und Hardware (Smartphones, Personal Computer, Informationskioske).
- Die Anforderungen des Standards sind selbstscoping, bestehend aus zwei Teilen: einem Vorbedingungsteil und einem Anforderungsteil.
- Kapitel 4 beschreibt die Bedürfnisse von Personen mit Behinderungen in Form von funktionalen Leistungsbeschreibungen.
- Kapitel 5 bis 13 enthalten die Barrierefreiheitsanforderungen, organisiert nach Funktionen oder Produkteigenschaften.
- Anhang A beschreibt, welche Anforderungen des Standards die Konformität mit der europäischen Richtlinie 2016/2102 voraussetzen.
- Anhang B beschreibt die Beziehung zwischen Anforderungen und funktionalen Leistungsbeschreibungen.
- Der Standard ist kostenlos auf der Website von ETSI zugänglich und kann auch bei CEN National Members, CENELEC National Committees, CEN Affiliates und CENELEC Affiliates in verschiedenen Sprachen erworben werden.