Krone AT

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3802894):
- Simone Lugner klagt gegen ein oberösterreichisches Magazin wegen eines Artikels und eines Bildes.
- Der Artikel enthält eine missverständliche Überschrift, die den Eindruck erweckt, dass sowohl Lugner als auch eine andere Lugner-Ex einen OnlyFans-Account betreiben.
- Die Überschrift lautet: „Für Frauen: Lugner-Ex heizt auf Erotik-Plattform ein“.
- Auf dem Bild sind zwei Frauen zu sehen: Bahati Venus und Simone Lugner, die auch als „Bienchen“ bekannt ist.
- Richter Walter Eichinger erklärt, dass das Bild harmlos sei, aber missverstanden werden könnte.
- Lugner hat eine Privatanklage wegen übler Nachrede und Beleidigung eingereicht.
- Der Artikel wurde am 10. März auf der Homepage und Facebook-Seite des Magazins veröffentlicht.
- Ursprünglich wurde Simone Lugner im Artikel namentlich genannt.
- Der Artikel bezieht sich tatsächlich auf Bahati Venus, die zwischen 2013 und 2014 mit Richard Lugner liiert war.
- Bahati Venus eröffnete am Weltfrauentag einen OnlyFans-Account und plant, die Hälfte der Einnahmen an Wiener Frauenhäuser zu spenden.
- Der Fall wird am 11. Juni am Landesgericht Linz verhandelt.
- Mögliche Strafen für das Medienunternehmen und die verantwortliche Mitarbeiterin sind bis zu einem Jahr Haft oder 720 Tagessätze Geldstrafe sowie 10.000 Euro Schadenersatz, die Lugner fordert.

Source 2 (https://www.hna.de/leute/richard-lugner-witwe-simone-wird-angeklagt-das-steckt-dahinter-zr-93626099.html):
- Simone Lugner (43) gerät nach einem Autounfall vor Gericht.
- Der Unfall ereignete sich nur acht Tage nach dem Tod ihres Mannes, Richard Lugner (†91).
- Der Unfall betraf einen 7er-BMW, der im Besitz von Lugners Firma war.
- Simone Lugner macht eine fehlerhafte Navigationsanweisung für den Unfall verantwortlich.
- Ein anderes Fahrzeug kollidierte mit dem BMW, was einen Schaden von 14.000 Euro verursachte.
- Die Versicherung übernahm nur den Schaden am anderen Fahrzeug, da der BMW keine Vollkaskoversicherung hatte.
- Die Lugner City, geleitet von Richards Tochter Jacqueline Lugner (32), verklagt Simone Lugner auf Schadensersatz.
- Ein bedingter Zahlungsbefehl wurde erlassen, gegen den Simone Lugners Anwalt, Florian Höllwarth, Einspruch erhoben hat.
- Der Fall soll im März vor Gericht verhandelt werden.
- Simone Lugner ist über die Klage schockiert und sieht sie als ungünstig, da sie kurz vor ihrem Auftritt bei „Dancing Stars“ zugestellt wurde.
- Trotz der rechtlichen Auseinandersetzung ist Simone an einer einvernehmlichen Lösung interessiert.
- Es gibt Spannungen in der Familie nach dem Tod von Richard Lugner; Simone berichtet, dass die Familie sie hasst.

Source 3 (https://www.fachanwalt.de/ratgeber/medienrecht-im-ueberblick):
- Medienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das Verfassungsrecht, Zivilrecht und Strafrecht verbindet.
- Es gibt kein spezielles Mediengesetzbuch; relevante Gesetze sind verteilt auf verschiedene Rechtsbereiche.
- Medienrecht umfasst Film- und Fernsehrecht, Rundfunkrecht, Urheberrecht und Social-Media-Recht.
- Ein zentraler Aspekt ist der Konflikt zwischen Persönlichkeitsrechten und Presse- bzw. Meinungsfreiheit.
- Die Digitalisierung erhöht die Bedeutung des Medienrechts, insbesondere bei Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
- Verletzungen wie die unerlaubte Verbreitung von Bildern im Internet sind weit verbreitet.
- Anwälte für Medienrecht helfen, rechtliche Ansprüche durchzusetzen, darunter:
1. **Löschungs- und Unterlassungsanspruch**:
- Löschungsanspruch: Entfernung rechtsverletzender Inhalte.
- Unterlassungsanspruch: Verhinderung zukünftiger Rechtsverletzungen.
- Zwei Formen: einfacher Unterlassungsanspruch (bei bereits stattgefundener Verletzung) und vorbeugender Unterlassungsanspruch (bei Verdacht auf bevorstehende Verletzung).
2. **Anspruch auf Gegendarstellung**:
- Gilt bei Tatsachenbehauptungen in Medien, die eine Person betreffen.
- Betroffene können ihre Sichtweise im gleichen Medium darstellen.
3. **Anspruch auf Berichtigung**:
- Ermöglicht Korrektur unwahrer Tatsachenbehauptungen im Medium.
- Voraussetzung: tatsächliche Verletzung geschützter Interessen.
4. **Anspruch auf Widerruf**:
- Betroffene können unwahre Tatsachenbehauptungen widerrufen, ohne wahre Tatsachen darlegen zu müssen.
5. **Anspruch auf Geldentschädigung oder Schadensersatz**:
- Schadensersatz für messbare materielle Schäden.
- Geldentschädigung für immaterielle Schäden, wie Rufschädigung.
- Beispiele aus der Rechtsprechung illustrieren die Durchsetzung dieser Ansprüche.
- Medienrecht wird im digitalen Zeitalter zunehmend relevant und bietet verschiedene rechtliche Mittel zur Verteidigung von Rechten.
- Anwälte für Medienrecht sind wichtige Ansprechpartner zur Klärung komplexer rechtlicher Fragen und zur Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Ursprung:

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Link: https://www.krone.at/3802894

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Erstellt am: 2025-06-03 13:53:14

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