Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202506031125/behoerdenpost-ueber-malta-mutter-bekommt-kuriosen-brief-vom-finanzamt/):
- Datum der Veröffentlichung: 3. Juni 2025
- Eine Österreicherin erhielt einen Brief vom Finanzamt, abgestempelt in Malta.
- Der Brief war ein Ergänzungsersuchen zur Familienbeihilfe für die Tochter des Absenders.
- Absender: österreichisches Finanzamt; Adressatin: Ex-Frau des Absenders, wohnhaft in der Slowakei.
- Der Brief wurde am 8. Mai 2025 versendet und kam erst am 26. Mai an, kurz vor Ablauf der Nachreichfrist.
- Der Absender äußert Bedenken über die Rechtskonformität des Versands und die Verwendung von ausländischen Poststempeln für offizielle Behördenbriefe.
- Er fragt, warum nicht grundsätzlich eingeschriebene Briefe für sensible oder fristgebundene Inhalte verwendet werden.
- Kommentare unter dem Facebook-Posting reichen von Unglauben bis zu der Annahme eines möglichen Fake-Briefs.
- Das Finanzministerium erklärt, dass ein geringer Teil der Sendungen von „anderen Partnern“ abgewickelt wird, abhängig von bestimmten Zieldestinationen.
- Postdienstleistungen werden grundsätzlich von der Bundesbeschaffungsagentur (BBG) durchgeführt, mit vertraglichen Klauseln zur Sicherstellung einer verzögerungsfreien Abwicklung.
- Bei Zustellungen, die knapp an der Frist sind, kann eine Fristverlängerung beantragt werden.
Source 2 (https://www.heute.at/s/finanzamt-schickt-brief-ueber-malta-buerger-empoert-120110969):
- Michael K. erhält einen offiziellen Bescheid vom österreichischen Finanzamt, der an seine Ex-Frau in der Slowakei zugestellt wurde, aber in Malta abgestempelt ist.
- Der Brief enthält ein Ergänzungsersuchen zur Familienbeihilfe für seine Tochter.
- Der Versandstempel datiert auf den 8. Mai, der Brief kam jedoch erst am 26. Mai an, was eine Verzögerung von 18 Tagen bedeutet.
- Michael K. äußert Bedenken, was passiert, wenn Fristen nicht eingehalten werden können.
- Er kritisiert, dass der Brief nicht aus Österreich verschickt wurde und fragt nach den Gründen für den Versand über Malta.
- Es wird vermutet, dass der Versand über einen externen Dienstleister abgewickelt wurde, wobei Malta als internationaler Knotenpunkt genutzt wird.
- Unklar ist, ob dies gängige Praxis oder ein Einzelfall ist.
- Michael K. postet seine Erfahrungen auf Facebook, was viral geht und viele Menschen anspricht.
- Fragen werden laut, wer haftet, wenn Fristen aufgrund solcher Zustellungen nicht eingehalten werden können.
- Das Finanzministerium bestätigt, dass ein Teil der amtlichen Post über externe Partner versendet wird, jedoch nur in bestimmten Fällen.
- Die Postdienstleistungen werden zentral von der Bundesbeschaffungsagentur organisiert, der Großteil der Schreiben wird über die österreichische und deutsche Post versendet.
- Ein geringer Teil, insbesondere bei bestimmten Zieldestinationen, wird über andere Partner, einschließlich Anbieter mit Sitz in Malta, abgewickelt.
- Das Ministerium betont, dass vertragliche Regelungen sicherstellen, dass Zustellungen fristgerecht erfolgen.
- Bei knapp eintreffenden Schreiben besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen.
- Michael K. fordert klare Antworten und Änderungen im System, um ähnliche Probleme für andere Familien zu vermeiden.
Source 3 (https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/fristen-faelligkeiten.html):
- Unternehmer müssen Fristen und Fälligkeiten im Zusammenhang mit dem Finanzamt beachten.
- Jahressteuererklärungen (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer, Feststellungserklärung) sind bis 30. April des Folgejahres einzureichen.
- Fristverlängerung auf Antrag möglich, insbesondere bei elektronischer Einreichung bis 30. Juni.
- Elektronische Übermittlung der Erklärungen ist grundsätzlich Pflicht, außer bei fehlenden technischen Voraussetzungen.
- Papierformulare sind nur für Steuerpflichtige mit Vorjahresumsatz unter 35.000 Euro erlaubt.
- Verspätungszuschlag von bis zu 10% des Abgabenbetrags bei nicht entschuldbarer Verspätung.
- Lohnzettel müssen bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch über ELDA übermittelt werden.
- Papierlohnzettel sind bis Ende Jänner einzureichen, wenn elektronische Übermittlung unzumutbar ist.
- Berichtigte Lohnzettel sind innerhalb von zwei Wochen nach Ergänzungen des Lohnkontos einzureichen.
- Abgabennachzahlungen haben ein Zahlungsziel von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides.
- Anspruchszinsen für Nachforderungen betragen 2% über dem Basiszinssatz, Zinsenlauf beginnt am 1. Oktober des Folgejahres.
- Gutschriftszinsen fallen an, wenn die Abgabe niedriger ist als die Vorauszahlungen.
- 15. Tag eines Monats ist wichtig für Steuertermine (Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Vorauszahlungen).
- Abgaben, die an Feiertagen fällig sind, sind am nächsten Werktag zu entrichten.
- Säumniszuschläge von 2% für nicht fristgerecht entrichtete Abgaben, bis zu drei Zuschläge möglich.
- Toleranzregelung: 3 Tage Respirofrist bei Banküberweisungen.
- Säumniszuschläge können auf Antrag herabgesetzt oder nicht festgesetzt werden, wenn kein grobes Verschulden vorliegt.
- Einkommensteuervorauszahlungen können seit 1. Juli 2019 auch per SEPA-Lastschriftverfahren entrichtet werden.
- Letzte Aktualisierung der Informationen: 1. Jänner 2025.