Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250603_OTS0081/zurueckweisungen-an-deutschen-grenzen-politisch-umstritten-rechtlich-unzulaessig):
- Bundesregierung plant, trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin, an Zurückweisungen von Asylsuchenden festzuhalten.
- Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) kritisiert Zurückweisungen als rechtlich bedenklich.
- Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ordnete vor einem Monat Zurückweisungen an deutschen Grenzen an, auch für Asylsuchende.
- DIMR stellt fest, dass Zurückweisungen gegen EU-Recht und Menschenrechte verstoßen.
- Diese Praxis unterläuft das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen EU-Mitgliedstaates für Asylverfahren.
- Bundesregierung kann nicht auf Notlage verweisen, da die Voraussetzungen in Deutschland fehlen.
- EU-Recht sieht Maßnahmen zur Reaktion auf hohe Asylantragszahlen vor, die in Deutschland nicht angewendet wurden.
- Zurückweisungen verstoßen gegen das völkerrechtliche Refoulement-Verbot, das Schutz vor Verfolgung und unmenschlicher Behandlung fordert.
- Diese Praxis gefährdet die europäische Zusammenarbeit im Migrationsrecht und untergräbt den individuellen Flüchtlingsschutz.
Source 3 (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/im-fokus/eu-asylreform-menschenrechte-gefluechteter-gefaehrdet):
- Rechte von Asylsuchenden in mehreren EU-Mitgliedstaaten werden verletzt und eingeschränkt.
- Betroffene Rechte: Zugang zu einem fairen Asylverfahren, menschenwürdige Aufnahme und Versorgung.
- Berichte über gewaltsame Rückführungen von Asylsuchenden ohne Prüfung ihrer Asylgründe in Anrainerstaaten der EU.
- Unterbringung von Asylsuchenden in gefängnisähnlichen Lagern, auch Familien und Kinder betroffen.
- Menschen mit traumatischen Fluchterlebnissen benötigen sichere Orte zur Ruhe und rechtlichen sowie psychologischen Beistand.
- Geplante Reform schafft keine Abhilfe für bestehende Missstände, entfernt sich von menschenrechtlichen Grundprinzipien.
- Reform beinhaltet beschleunigte Asylverfahren an den EU-Außengrenzen.
- Schutzsuchende gelten an den EU-Außengrenzen zunächst als nicht eingereist, obwohl sie europäischen Boden betreten haben.
- Unklarheit über die Umsetzung von Einreiseverboten ohne geschlossene Aufnahmezentren oder Freiheitsbeschränkungen.
- Familien mit Kindern und vulnerable Geflüchtete sind nicht von Freiheitsentzug ausgeschlossen.
- Systematischer Freiheitsentzug aufgrund eines Asylantrags widerspricht der Genfer Flüchtlingskonvention.
- Bisherige Erfahrungen zeigen, dass menschenwürdige Aufnahme und Zugang zu Rechtsberatung in Aufnahmelagern nicht gewährleistet sind.
- EU-Innenminister*innen haben das Konzept der sicheren Drittstaaten ausgeweitet.
- Asylanträge können abgelehnt werden, wenn Schutzsuchende über als sicher deklarierte Drittstaaten einreisen.
- Anforderungen an die Einstufung von sicheren Staaten werden gesenkt; unsichere Regionen oder Personengruppen können ignoriert werden.
- Asylprüfungen können in Drittstaaten ausgelagert werden, die die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet haben.
- Gefahr von Kettenabschiebungen in Herkunftsländer, was gegen den Non-Refoulement-Grundsatz verstößt.
- Einführung eines „Solidaritätsmechanismus“ zur Verteilung der Verantwortung für die Aufnahme von Geflüchteten.
- Prinzip des Ersteinreisestaates bleibt bestehen; Mitgliedstaaten an den Außengrenzen sind weiterhin für Asylverfahren zuständig.
- Solidarität anderer Mitgliedstaaten kann auch in Form von Kompensationszahlungen erfolgen, nicht nur durch Übernahme von Asylsuchenden.
- Erwartung, dass Mitgliedstaaten an den Außengrenzen weiterhin überlastet bleiben und völkerrechtswidrige Pushbacks stattfinden.