Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250603_OTS0070/sitzung-der-noe-landesregierung):
- NÖ Landesregierung unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner hat Beschlüsse gefasst.
- Sechs Gemeinden (Waldenstein, Waidhofen an der Thaya, Eisgarn, Kematen an der Ybbs, Korneuburg, Himberg) erhalten Unterstützung für Radverkehrsanlagen.
- Gesamtförderung für Radverkehrsanlagen beträgt bis zu 927.846,33 Euro.
- Fördermittel für sozialmedizinische und soziale Betreuungsdienste in Niederösterreich wurden zur Auszahlung freigegeben.
- KOBV (Kriegsopfer- und Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland) erhält Förderung für 2025.
- Förderung dient der finanziellen Unterstützung altersbedingter Mehraufwendungen der KOBV-Mitglieder und zur Finanzierung des Erholungsheimes Schloss Freiland.
Source 2 (https://radland.at/foerderung-fuer-radverkehrsanlagen/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://radland.at/foerderung-fuer-radverkehrsanlagen/
Source 3 (https://www.noe.gv.at/noe/AktiveMobilitaet/Foerderung-Radverkehrsanlagen-Noe.html):
- November 2020: Neue Richtlinie zur Förderung von Radverkehrsanlagen in Niederösterreich tritt in Kraft.
- Ziel: Unterstützung der Gemeinden bei der Errichtung von Radverkehrsanlagen.
- In den letzten 4 Jahren wurden über € 36 Mio. an Fördergeldern für mehr als 330 Radverkehrsanlagen ausgezahlt.
- Unterstützung durch NÖ Straßenmeistereien beim Bau von Radverkehrsanlagen.
- Möglichkeit für zusätzliche Fördergelder vom Bund im Rahmen der klimaaktiv mobil Förderung.
- Aktuell keine Fördereinreichungen für Radwegprojekte bei klimaaktiv mobil möglich.
- Keine Vergabe von Stichtagen und Stichtagsschreiben für eingereichte Radwegprojekte bis auf Weiteres.
- Gemeinden können weiterhin Förderungen für Radwegeprojekte beim Land NÖ beantragen.
- Förderansuchen werden nach Wiederaufnahme der Stichtagsvergabe abgearbeitet.
- Vergabe von Bauarbeiten ohne Stichtagsschreiben entspricht nicht den Förderkriterien des Landes NÖ.
- Richtlinie umfasst 2 Förderschienen: Förderschiene A und Förderschiene B.
- Förderschiene A: Förderung für Planung und Errichtung von Radschnellwegen und Rad-Basisnetzmaßnahmen.
- Förderschiene B: Förderung für Planung und Errichtung von Maßnahmen in ländlichen Erschließungsregionen.
- Fördergegenstand Förderschiene A: Kosten für Radschnellwege, Rad-Basisnetz, (Um-)Baumaßnahmen an bestehenden Radverkehrsanlagen.
- Fördergegenstand Förderschiene B: Kosten für Planung und Maßnahmenkonzepte zur Radverkehrsinfrastruktur in ländlichen Gemeinden.
- Fördervoraussetzungen Förderschiene A: Maßnahme muss Bestandteil des Rad-Basisnetzes sein, Einhaltung gültiger Normen erforderlich.
- Radschnellwege können mit höheren Fördersätzen gefördert werden, wenn sie im Potentialmodell enthalten sind.
- Fördervoraussetzungen Förderschiene B: Erfüllung von mindestens 4 von 6 Kriterien zur Förderwürdigkeit.
- Kriterien umfassen Anbindung an bestehende Radverkehrsanlagen und Verbindungen zwischen Ortsteilen.
- Gemeinden initiieren Planungsprozess mit Teilnahmeantrag Rad-Basisnetz.
- Fördereinreichung erfolgt über Formular A1 (Förderschiene A) und Formular B1 (Förderschiene B).
- Förderhöhe Förderschiene A: bis zu 80% für Radschnellwege, bis zu 70% für Rad-Basisnetzmaßnahmen.
- Förderhöhe Förderschiene B: bis zu 70% für Radverkehrsanlagen und Maßnahmenkonzepte, max. € 20.000 pro Konzept.
- Fördergelder werden nach Abschluss der Bauarbeiten und positiver Beurteilung der Abrechnungsunterlagen ausgezahlt.
- Abrechnungsunterlagen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Bauvorhabens vorgelegt werden.
- Kosten werden von der Gemeinde vorfinanziert; Risiko für Ausgaben bis zur Förderzusage trägt der Förderwerber.