Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3802813):
- FC Barcelona teilt auf Social Media einen Clip, der die Beziehung zwischen Trainer Hansi Flick und Spieler Lamine Yamal zeigt.
- Lamine Yamal wird als außergewöhnlicher Spieler beschrieben, sowohl fußballerisch als auch in Bezug auf seinen Modegeschmack.
- Hansi Flick intervenierte während eines Trainings und korrigierte Yamals Hosenbund auf humorvolle Weise.
- Yamal hat kürzlich seinen Vertrag mit dem FC Barcelona bis 2031 verlängert; der ursprüngliche Vertrag lief bis Juni 2026.
- Yamals Marktwert wird auf 180 Millionen Euro geschätzt.
Source 2 (https://sports.yahoo.com/article/penalties-free-kicks-substitutions-lamine-195800639.html?fr=sycsrp_catchall):
- Lamine Yamal, ein 17-jähriger Spieler von Barcelona, hat kürzlich seine langfristige Zukunft beim Verein bis Sommer 2031 gesichert.
- Er hatte eine erfolgreiche Saison in Barcelona.
- Yamal hat Manager Hansi Flick einige Wünsche für die kommenden Saisons mitgeteilt.
- Zu seinen Wünschen gehört, seltener ausgewechselt zu werden, da er in der Saison 2024/25 oft frustriert war über häufige Auswechslungen.
- Er möchte auch in die Rotation der regulären Strafstoß- und Freistoßschützen von Barcelona aufgenommen werden.
Source 3 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/bag-arbeitsrecht-arbeitsvertraege-im-profifussball-vertragsverlaengerung-von-spieleinsaetzen-abhaengig-212594.html):
- Bundesarbeitsgericht (BAG) Urteil vom 24. Mai 2023 (Az. 7 AZR 169/22) entschieden, dass Fußballer eine Mindestanzahl an Spieleinsätzen pro Saison erreichen müssen, um eine Vertragsverlängerung zu erhalten.
- Corona-bedingte weniger Einsätze sind für die Vertragsverlängerung unerheblich.
- In Arbeitsverträgen mit Profifußballern sind einsatzabhängige Verlängerungsklauseln üblich.
- Eine solche Klausel kann nicht angepasst werden, um pandemiebedingte Einsatzeinschränkungen zu berücksichtigen.
- Profifußballer sollten vor Vertragsabschluss rechtlichen Rat einholen, um nachteilige Klauseln zu vermeiden.
- Profifußballer gelten rechtlich als Arbeitnehmer und sind weisungsgebunden.
- Arbeitsverträge im Profifußball sind in der Regel befristet.
- Ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn vertraglich vereinbart.
- BAG-Urteil vom 16. Januar 2018 (Az. 7 AZR 312/16) bestätigte die Wirksamkeit von Befristungen in Arbeitsverträgen von Lizenzspielern.
- Kläger in einem früheren Fall war Torwart in der 1. Bundesliga, der eine Vertragsverlängerung aufgrund von Einsätzen forderte.
- Kläger absolvierte in der Saison 2013/2014 nur 9 von 23 erforderlichen Einsätzen.
- BAG entschied, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt war.
- Ein Spieler klagte, dass sein Vertrag aufgrund von 12 Einsätzen vorzeitig verlängert werden sollte, was das BAG ablehnte.
- Vorinstanzen (AG Offenbach und LAG Hessen) wiesen die Klage ab.
- BAG lehnte eine ergänzende Vertragsauslegung oder Anpassung aufgrund der Pandemie ab.
- Vertragsparteien sollten Verträge im Profifußball gründlich prüfen lassen, insbesondere Verlängerungsklauseln und Sonderkündigungsrechte.