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Heute ist der 9.06.2025

Datum: 9.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250603_OTS0031/die-ak-analyse-des-doppelbudgets-202526-knappe-mittel-und-neue-prioritaeten):
- Die Expert:innen der AK Wien haben das Doppelbudget 2025/26 analysiert.
- Das Budget steht im Zeichen der Konsolidierung aufgrund der längsten Rezession der Nachkriegsgeschichte und einer ineffizienten Budgetpolitik der Vorgängerregierung.
- Das Defizit ist stark angestiegen, während die Anforderungen an den Staat (Arbeitslosigkeit, Armutsgefährdung, Einkommensungleichheit, demografischer Wandel, grüne und digitale Transformation) steigen.
- Die Regierung verfolgt einen schwierigen Mittelweg ohne klare Lösungen.
- Bildungspolitische Offensivmaßnahmen werden als wichtig erachtet.
- Das Budget erfüllt zentrale Ansprüche nicht vollständig, bedingt durch einen Kompromiss aus gescheiterten Koalitionsverhandlungen, der auf Kürzungen setzt.
- Kürzungen haben negative Auswirkungen auf Konjunktur, Beschäftigung, Einkommen, Frauen und Klimaschutz.
- Höhere Steuern auf Übergewinne von Energieunternehmen und Banken finanzieren einige Offensivmaßnahmen, sind jedoch unzureichend.
- Ziel: Defizit bis 2026 von 4,7% auf 4,2% des BIP senken.
- Expert:innen der AK Wien sehen den Budgetpfad bis 2026 als pessimistisch und fordern Nachbesserungen.
- Für die Zeit nach 2026 muss das Defizit weiter reduziert werden, mit Offensivmaßnahmen in Bildung, Klima und sozialer Sicherheit.
- Konsolidierungsmaßnahmen müssen langfristig geplant werden, um Folgekosten zu vermeiden.
- Negative Beispiele: Kürzungen im Gesundheitsbereich und bei Sozialhilfeempfänger:innen.
- Konsolidierungs- und Offensivmaßnahmen sollen verteilungsgerecht sein.
- Vermögensbezogene Steuern werden als notwendig erachtet.
- Negative Verteilungswirkung des Budgets durch Kürzungen, z.B. Streichung des Klimabonus und Nicht-Valorisierung von Sozialleistungen.
- Bildung: Mehr Mittel für Chancenbonus, Deutschförderung und verpflichtendes Kindergartenjahr, aber keine ausreichenden Investitionen in Tagesbetreuung und Pädagog:innen-Ausbildung.
- Arbeitsmarkt: Rücknahme geplanter AMS-Kürzungen und Aktion 55 Plus, jedoch fehlen Beschäftigungsimpulse und Qualifizierungsoffensive.
- Pflege & Gesundheit: Kaum Mittel für Pflegeausbau, Reduzierung von Mitteln für Präventionsleistungen, geplante Mehrausgaben für Gesundheitsreformfonds.
- Pensionen: Unklare Grundlagen für Einsparungen, Unterstützung für Erhöhung des faktischen Antrittsalters, aber fehlende Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbschancen älterer Menschen.
- Klimaschutz: Verlangsamung des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs, reduzierte Förderungen und Investitionen in die Energiewende, Haushalte sollen besser vor steigenden Stromnetzkosten geschützt werden.

Source 2 (https://www.weissewirtschaft.at/vorschlaege-zur-budgetkonsolidierung-2025-2028/):
- Aktuelle Diskussionen zur Budgetkonsolidierung basieren auf aggregierten Größen ohne konkrete Maßnahmen.
- Listen möglicher Maßnahmen werden präsentiert, jedoch ohne gesamtwirtschaftliche Bewertung.
- Ziel ist es, verschiedene Maßnahmen zu Jahreswerten zusammenzufassen, um das Konsolidierungserfordernis in Milliardenbeträgen darzustellen.
- Maßnahmen sollten ökonomisch einen kleinen Multiplikator (konjunkturschonend) und politisch Fehlentwicklungen korrigieren.
- Steuermultiplikator ist tendenziell kleiner als Ausgabenmultiplikator.
- Vermögensbezogene Steuern und unspezifische Transfers weisen ebenfalls niedrige Multiplikatoren auf.
- Konsumsteuern sollten gegenüber Faktorsteuern stärker gewichtet werden.
- Wenige große Maßnahmen sind einfacher zu quantifizieren und zu realisieren als viele kleine.
- Das Büro des Fiskalrats hat eine Liste möglicher Konsolidierungsmaßnahmen veröffentlicht, jedoch ohne konjunkturelle Bewertungen.
- Begründungen für Konsolidierungsvorschläge:
- Streichung des Klimabonus, Erhöhung der Mehrwertsteuer und Grundsteuer als Maßnahmen zur Budgetsanierung.
- Pensionserhöhungen unter Inflationsrate als Korrektur früherer Erhöhungen.
- Aussetzung der Abgeltung der kalten Progression als Korrektur einer Überkompensation.
- Bildungskarenz wurde kritisch evaluiert.
- Temporäre Erhöhung der Körperschaftsteuer als Korrektur unzureichend gedeckter Maßnahmen.
- Bankenabgabe als Korrektur von Subventionen an Geschäftsbanken.
- Maßnahmen gelten ab Jahr der Einführung bis mindestens 2028.
- Geschätzte Einsparungen:
- 2025: ~5,7 Mrd. EUR (Klimabonus, MwSt-Erhöhung, Grundsteuer, Bankenabgabe).
- 2026: ~5,2 Mrd. EUR (EStG-Tarifanpassung, KÖSt-Rücknahme, Pensionserhöhung, Bildungskarenz, Forschungsprämie, Klimaticket).
- 2027: ~5,3 Mrd. EUR (LSt-Tarifanpassung, Steuerbegünstigung, Dienstwagenbesteuerung, Familienbonus, Grundsteuer, SV-DG-Beiträge).
- Diskussion über Erhöhung der Mineralölsteuer auf Diesel, jedoch unklare Auswirkungen auf Einnahmen.
- Vorschläge für Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Pensionssystemreformen sind nicht kurzfristig umsetzbar.
- Bis 2027 könnten Maßnahmen einen Betrag von 16,2 Mrd. EUR generieren.
- Notwendigkeit wichtiger Reformen (Föderalismus, Verwaltung, Pensionen, Gesundheit, Bildung) im Regierungsübereinkommen.

Source 3 (https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-maerz-2025-952146?article=solide-staatsfinanzen-gestaerkte-investitionen-ein-vorschlag-zur-reform-der-schuldenbremse-952152):
- Die Wahl der Werte für die Nettokreditaufnahme des Bundes ist Teil einer Reformentscheidung.
- Höhere Grenze soll Schuldenquote unter 60 % stabilisieren.
- Niedrigere Grenze soll Schuldenquote über 60 % wieder darunter führen.
- Niedrigere Grenzwerte führen ceteris paribus häufiger zu einer Schuldenquote unter 60 %.
- Vorgeschlagene Werte stabilisieren Schuldenquote über 60 % auch bei schwachem Wachstum.
- Bundesbank schätzt mittelfristiges reales Potenzialwachstum auf 0,4 %.
- Bei einem Deflator von 2 % stabilisiert eine Grenze von 1,4 % die Schuldenquote knapp unter 60 %.
- In der Vergangenheit wurde die Kreditgrenze im Haushaltsvollzug nie voll ausgeschöpft.
- Vorsichtige Bundeshaushalte sind weiterhin empfehlenswert.
- Mögliche zusätzliche Schulden von Kommunen oder neue Notlagenkredite könnten die Situation beeinflussen.
- Abschlag von 0,5 % des BIP bei struktureller Nettokreditaufnahme-Grenze für Schuldenquoten über 60 % ist wichtig.
- Werte orientieren sich an neuen EU-Regeln, deren Vorgaben unklar sind.
- Früher galt ein mittelfristiges Haushaltsziel für strukturelle Defizitquote bei Schuldenquote unter 60 %.
- Höhere Nettokreditaufnahme-Grenze von 1,4 % gewählt, um EU-Referenzwerte zu berücksichtigen.
- Bei höheren Schuldenquoten sind niedrigere Ziel-Defizitquoten zu erwarten.
- EU-Regeln müssen zusätzlich zur Schuldenbremse eingehalten werden.
- Vorgeschlagene Nettokreditaufnahme-Grenzen machen 60 %-Referenzwert zum Anker für Schuldenquote.
- Vorsichtigere Ausgestaltung mit niedrigeren Grenzen könnte in Betracht gezogen werden.
- Höhere Werte könnten die EU-Vorgaben stark ausschöpfen.
- Gesetzgeber entscheidet über die Grenzwerte.
- Angemessene Höhe der Grenzwerte hängt vom nominalen Trendwachstum des BIP ab.
- Überprüfung der Annahmen zur Angemessenheit der Grenzwerte in Abständen empfohlen.

Ursprung:

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Link: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250603_OTS0031/die-ak-analyse-des-doppelbudgets-202526-knappe-mittel-und-neue-prioritaeten

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Erstellt am: 2025-06-03 09:30:00

Autor:

OTS