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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250603_OTS0014/dringend-bitte-lehnen-sie-die-neufassung-der-internationalen-gesundheitsvorschriften-ab):
- Die WHO hat zwei Vereinbarungen vorgelegt: den Pandemievertrag und Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV/IHR).
- Der Pandemievertrag wird in Österreich nur gültig, wenn er vom Nationalrat ratifiziert wird.
- Die Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich hat einen offenen Brief an die Nationalratsabgeordneten und die Gesundheitsministerin gerichtet.
- Österreich hat bis zum 19. Juli 2025 Zeit, um die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften abzulehnen.
- Ein Widerspruch muss bis zu diesem Datum bei der WHO eingereicht werden, andernfalls treten die Änderungen automatisch in Kraft.

Source 2 (https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesundheit/Gesundheitssystem/Gesundheitspolitik-in-der-EU-und--im-internationalen-Kontext-(WHO)/FAQ-WHO-Pandemieabkommen.html):
- Der aktuelle Textvorschlag für das Pandemieübereinkommen betont die Achtung der Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten.
- Österreich unterstützt die Nennung von Menschenrechten im Textentwurf, was der Position der Europäischen Union entspricht.
- Artikel 3 Absatz 1 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) fordert die Durchführung unter voller Achtung der Menschenrechte.
- Der Textentwurf ergänzt die IHR um den Aspekt der Förderung von "Equity und Solidarität".
- Eine Abschaffung der Grund- und Menschenrechte durch die geänderten IHR ist ausgeschlossen.
- Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (VN).
- Die WHO ist den Zielen und Prinzipien der VN-Satzung verpflichtet.
- Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte sind zentrale Ziele der Vereinten Nationen.
- Die Vereinten Nationen haben auf Basis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte internationale Menschenrechtsübereinkommen geschaffen.
- Menschenrechte sind in allen Tätigkeitsbereichen des VN-Systems integriert.
- Österreich ist Vertragspartei aller wesentlichen internationalen Menschenrechtsübereinkommen.
- Grund- und Menschenrechte binden den Gesetzgeber und müssen in Gesetzgebungsprozessen sowie bei der Umsetzung völkerrechtlicher Verträge berücksichtigt werden.
- Eine Aufhebung der Menschenrechte durch einen völkerrechtlichen Vertrag ist nicht möglich.

Source 3 (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/internationale-gesundheitspolitik/global/who/aenderungen-igv.html):
- Änderungen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) wurden am 01.06.2024 in Genf abgeschlossen.
- Über 190 Länder haben sich auf Verbesserungen geeinigt, um den Schutz vor ernsthaften Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit zu erhöhen.
- Einführung einer Warnstufe für pandemische Notfälle.
- Verankerung des Prinzips der Solidarität und Gerechtigkeit durch verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten und der WHO.
- Etablierung eines Koordinierungsmechanismus für effizientere Nutzung von Finanzmitteln zur Stärkung der notwendigen Kernkapazitäten für die IGV.
- Einrichtung eines Implementierungskomitees zur besseren Nachhaltung der Umsetzung der Vorschriften.
- Verpflichtung der Vertragsstaaten, den Fokus auf die Umsetzung der IGV zu verstärken.
- Anpassung des Prüfalgorithmus für Ausbruchsgeschehen zur Verbesserung der Erkennung und Meldung unbekannter SARS-CoV-Ausbrüche.
- Stärkere Unterstützung der Staaten durch die WHO bei der Untersuchung unklarer Krankheitsausbrüche.
- Vereinfachung der Veröffentlichung von Informationen über bedrohliche Ereignisse für die öffentliche Gesundheit durch die WHO.
- Regelungen zu Empfehlungen der WHO über Verfügbarkeit und Verteilung relevanter Gesundheitsprodukte.
- Maßnahmen zur Aufrechterhaltung essenzieller Lieferketten und Reisemöglichkeiten für Gesundheitspersonal.
- Möglichkeit der Anwendung digitaler Nachweise in Gesundheitskrisen.
- Der nicht verpflichtende Charakter der Empfehlungen der WHO bleibt unverändert.
- Nationale Souveränität der Staaten bleibt von den Beschlüssen unberührt.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-03 08:22:08

Autor:

OTS