Heute ist der 7.06.2025
Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/arzttermin-verpasst-das-kostet-jetzt-richtig-geld/):
- Unentschuldigtes Fehlen bei Arztterminen nimmt zu.
- Mediziner reagieren mit Stornierungsgebühren.
- Stornierungsgebühren sind in der österreichischen Dienstleistungslandschaft verbreitet (z.B. Restaurants, Friseure, Hotels).
- Ärzteschaft beginnt ebenfalls, Ausfallgebühren zu erheben.
- Problem beobachtet seit 2016/17, verstärkt durch die Corona-Pandemie.
- In Salzburg schätzt die Ärztekammer, dass etwa ein Drittel der niedergelassenen Mediziner Ausfallgebühren einheben.
- In urbanen Gebieten könnte der Anteil noch höher sein.
- Professor Dietmar Bayer, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes der niedergelassenen Ärzte, berichtet von durchschnittlich ein bis zwei unentschuldigten Patienten pro Tag.
- Bayer hat eine Stornogebühr eingeführt und erhält Anfragen von Kollegen zur Implementierung solcher Gebühren.
- Höhe der Stornierungskosten variiert zwischen 50 und 120 Euro, abhängig von Arzt und Behandlung.
Source 2 (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/gebuehr-fuer-verpassten-arzttermin-ist-das-zulaessig-13939):
- Arztpraxis hat Ersatzanspruch nur bei Verdienstausfall durch ausgefallenen Termin.
- Verdienstausfall entsteht, wenn keine anderen Patienten in der betreffenden Zeit behandelt werden können.
- Patienten sollten Arzttermine rechtzeitig absagen, um der Praxis die Möglichkeit zur anderweitigen Vergabe zu geben.
- Viele Arztpraxen versuchen, Zahlungspflichten für Ausfall-Honorare in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festzulegen.
- Rechtsprechung sieht solche Klauseln kritisch.
- Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. April 2005 (Az. 55 S 310/04): Klausel, die 24 Stunden Vorankündigung für Terminabsage und ein Ausfallhonorar von 75 Euro verlangt, ist unwirksam.
- Unwirksamkeit gilt, wenn Patient keine Möglichkeit hat, sich bei unverschuldetem Nichterscheinen zu entlasten.
Source 3 (https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/ausfallhonorar-beim-arzt-muss-man-fuer-verpasste-termine-zahlen-1164731.html):
- No-Shows: Nichterscheinen zu Arztterminen, häufige Problematik.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert Ausfallhonorare für verpasste Termine.
- Unklarheit über Angemessenheit und Rechtmäßigkeit von Ausfallhonoraren.
- Empfehlung von Daniela Hubloher (Verbraucherzentrale Hessen): Termine so früh wie möglich absagen, idealerweise schriftlich per E-Mail.
- Bei Nutzung von Terminbuchungsapps oft 24-Stunden-Frist für Absage.
- Unverschuldete Gründe für Absagen (z.B. Bahnstreik, Unfall) sollten in der Absage erwähnt werden.
- Verbraucherzentrale Bundesverband rät von unentschuldigtem Fernbleiben ab, um Vertrauensverhältnis zur Arztpraxis zu wahren.
- Kein Anspruch auf zeitnahen Ersatztermin, außer bei besonders dringenden Anliegen (Prof. Andreas Spickhoff, LMU München).
- Ausfallhonorare als finanzielle Entschädigung für Arztpraxen, da Zeit für den Termin blockiert wurde.
- Gerichtsurteile zu Ausfallhonoraren variieren; unentschuldigtes Fernbleiben kann ohne Strafe bleiben.
- Arztpraxen müssen im Streitfall nachweisen, dass die geblockte Zeit nicht anderweitig genutzt werden konnte.
- Hinweisschilder in Praxen nicht ausreichend für die Zustimmung zu Ausfallhonoraren; schriftliche Bestätigung ist entscheidend.
- Aktuell müssen Versicherte selbst für Ausfallhonorare aufkommen.
- Höhe der Ausfallhonorare variiert; einige Praxen verlangen bis zu 40 Euro.
- Urteil des Landgerichts Berlin: Klausel für 75 Euro Ausfallhonorar unwirksam.
- Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) befürwortet keine Ausfallhonorare; sieht Geldstrafen als falschen Weg.
- Patientenbeauftragter Stefan Schwartze (SPD) spricht sich gegen Strafgebühren aus; betont wirtschaftliche Belastung für Haushalte.
- KBV konnte keine bundesweiten Zahlen zu No-Shows bereitstellen.