Kosmo

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/koran-verbrennung-vor-konsulat-richter-mit-ueberraschendem-urteil/):
- Ein 50-jähriger Mann, Hamit Dzoskun, wurde in London zu einer Geldstrafe verurteilt.
- Die Verurteilung erfolgte wegen der Verbrennung eines Korans vor dem türkischen Konsulat.
- Das Westminster-Gericht befand Dzoskun der Störung der öffentlichen Ordnung auf religiöser Grundlage für schuldig.
- Die verhängte Strafe beträgt 240 Pfund.
- Richter John McGarva erklärte, dass nicht das Verbrennen des Buches selbst, sondern der Zeitpunkt, der Ort und beleidigende Äußerungen zur Ordnungswidrigkeit führten.
- Der Richter betonte, dass die Verwendung von Schimpfworten gegen den Islam nicht notwendig war.
- Dzoskun bestritt die Vorwürfe und erklärte, sein Protest richte sich gegen die türkische Regierung.
- Während der Aktion wurde Dzoskun von einem Mann mit einem Messer angegriffen, getreten und bespuckt.
- Die Verteidigung äußerte rechtliche Bedenken und argumentierte, das Verfahren versuche, das 2008 abgeschaffte Blasphemiegesetz wieder einzuführen.
- Dzoskun lebt in Mittelengland und hat einen kurdischen Vater und eine armenische Mutter.

Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/darf-ich-den-koran-in-deutschland-verbrennen-217212.html):
- In Stockholm brannte erneut ein Koran, verursacht durch einen irakischen Flüchtling.
- Der Flüchtling trat die Heilige Schrift des Islams mit Füßen, riss Seiten heraus und presste Schweinespeck zwischen die Deckel.
- Die islamische Welt reagierte empört, während in Skandinavien die Meinungsfreiheit betont wurde.
- Schwedens Ministerpräsident Ulf Kristersson äußerte, dass nicht alles Legale auch angemessen sei, aber die Verteidigung freier Gesellschaften wichtig sei.
- Ägypten bestellte den Geschäftsführer der schwedischen Botschaft ein.
- Der Irak forderte die EU auf, die Meinungsfreiheit und das Demonstrationsrecht zu überdenken.
- Algerien hatte bereits diplomatische Vertreter Schwedens und Dänemarks einbestellt, um die Verunglimpfungen des Korans zu verurteilen.
- Auch die Türkei und der Iran verurteilten die Koranverbrennungen.
- In Bagdad protestierten mehrere Tausend Menschen gegen die Vorfälle, und die schwedische Botschaft wurde gestürmt und in Brand gesetzt.
- In Deutschland ist die Beschimpfung religiöser Bekenntnisse nach § 166 StGB strafbar, wenn sie den öffentlichen Frieden stört.
- § 166 StGB schützt nicht das religiöse Bekenntnis oder die Weltanschauung, sondern den öffentlichen Frieden.
- Eine Beschimpfung muss eine besonders gravierende herabsetzende Äußerung oder Verleumdung darstellen, um strafbar zu sein.
- Mohammed-Karikaturen sind nach § 166 StGB nicht strafbar, da sie nicht als Beschimpfung gelten.
- Satire unterliegt dem Schutz der Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG).
- Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied 2012, dass die Darstellung von Mohammed-Karikaturen während einer Demonstration nicht als Straftat nach § 166 StGB gilt.

Source 3 (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/schweden-meinungsfreiheit-koran-100.html):
- Koranverbrennungen in Schweden werden von den Behörden genehmigt.
- Diese Aktionen haben internationale Empörung, insbesondere in islamischen Staaten, ausgelöst.
- In Schweden gibt es eine Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit.
- Viele Schweden empfinden die Koranverbrennungen als unnötige Provokation und wünschen sich ein Verbot.
- Die islamische Gemeinde in Stockholm reagiert weniger heftig als Muslime in anderen Ländern, wie dem Irak.
- Die schwedische Regierung hat bisher nicht auf die Ausweisung der Botschafterin im Irak reagiert.
- Die Koranverbrennungen werden meist von Einzelpersonen beantragt, darunter auch zwei Männer aus dem Irak.
- Einer der Männer ist ein 37-jähriger Christ, der 2021 nach Schweden kam und eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung hat.
- Er hatte bereits im Februar versucht, einen Koran zu verbrennen, was von der Polizei verboten wurde.
- Zwei Gerichte haben das Verbot der Koranverbrennung inzwischen aufgehoben.
- Schwedisches Gesetz zur Meinungsfreiheit hat Grenzen, z.B. bei Volksverhetzung.
- Religionskritik ist legal und Teil der Meinungsfreiheit in Schweden.
- Ob das Verbrennen eines heiligen Buches Volksverhetzung darstellt, ist rechtlich unklar.
- Der Mann, der auf einem Koran herumtrampelte, wurde wegen Volksverhetzung angezeigt.
- Juristen in Schweden sind sich uneinig, ob die Aktion Volksverhetzung erfüllt.
- Schweden hat 1766 als erstes Land die Pressefreiheit gesetzlich verankert.
- Blasphemie wurde 1970 abgeschafft; Kritik an Religionen ist Teil der Meinungsfreiheit.
- Meinungsfreiheit hat in Schweden einen hohen Stellenwert, auch wenn sie Anfeindungen nach sich zieht.
- Der NATO-Beitritt Schwedens ist durch die Koranverbrennungen gefährdet.
- Der türkische Präsident Erdogan hat die Koranverbrennung verurteilt und damit den schwedischen NATO-Beitritt in Frage gestellt.
- Erdogan hat jedoch beim NATO-Gipfel in Vilnius zugesagt, den Beitritt nach der Sommerpause zu ratifizieren.

Ursprung:

Kosmo

Link: https://www.kosmo.at/koran-verbrennung-vor-konsulat-richter-mit-ueberraschendem-urteil/

URL ohne Link:

https://www.kosmo.at/koran-verbrennung-vor-konsulat-richter-mit-ueberraschendem-urteil/

Erstellt am: 2025-06-02 20:02:16

Autor:

Kosmo