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Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/businesslive/hammer-strafe-lieferdienst-muss-ueber-200-millionen-euro-zahlen/635827556):
- Delivery Hero wurde von der Europäischen Kommission mit einer Kartellstrafe von 223 Millionen Euro belegt.
- Grund für die Strafe: Vereinbarung eines wechselseitigen Abwerbeverzichts für Mitarbeiter mit dem früheren Konkurrenten Glovo.
- Glovo, mittlerweile eine Tochtergesellschaft von Delivery Hero, muss 105,7 Millionen Euro Strafe zahlen.
- Dies ist das erste Mal, dass die Kommission einen Abwerbestopp sanktioniert hat, der den Wettbewerb um Talente verringert.
- EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera äußerte sich zu den Auswirkungen auf Arbeitnehmer.
- Beide Unternehmen räumten Fehlverhalten ein und erhielten eine Reduzierung ihrer Strafen um zehn Prozent.
- Die Entscheidung folgt einjährigen Ermittlungen, die zwei Hausdurchsuchungen umfassten.
- Delivery Hero ist in mehr als 70 Ländern weltweit tätig, darunter 16 in Europa.
- Glovo ist in mehr als 20 Ländern global aktiv, davon acht in Europa.

Source 2 (https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2024/07/berlin-eu-kommission-kartellverfahren-delivery-hero.html):
- Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren gegen Delivery Hero und dessen Tochter Glovo eingeleitet.
- Verdacht auf Beteiligung an einem Kartell in den Bereichen Online-Bestellungen und Lieferung von Nahrungs- und Lebensmitteln sowie Alltagsprodukten.
- Delivery Hero und Glovo gehören zu den größten Lebensmittellieferdiensten in Europa.
- Im vergangenen Jahr wurden Büros der Unternehmen durchsucht, einschließlich des Hauptsitzes von Delivery Hero in Berlin.
- Verdacht auf illegale Absprachen zur Marktaufteilung und Austausch sensibler Informationen zu Preisen und Vertriebsstrategien.
- Vorwurf, dass beide Unternehmen vereinbart haben, Angestellte nicht gegenseitig abzuwerben.
- Mögliche örtliche Marktaufteilung zwischen den beiden Unternehmen.
- EU-Kommission hat noch kein abschließendes Ergebnis über mögliche Regelverstöße veröffentlicht.
- Bei Bestätigung der Vorwürfe drohen hohe Geldbußen.
- Vorwürfe beziehen sich teilweise auf die Zeit vor der vollständigen Übernahme von Glovo durch Delivery Hero im Juli 2022.
- Delivery Hero plant, umfassend mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten.
- Im Juli 2023 kündigte Delivery Hero eine Rückstellung von über 400 Millionen Euro an, um mögliche Kartellstrafen abzudecken.
- Delivery Hero ist seit 2017 im MDAX an der Frankfurter Börse gelistet.
- Das Unternehmen ist in mehr als 70 Ländern aktiv und arbeitet mit 500.000 Restaurants zusammen.
- Glovo ist in 25 Ländern tätig.

Source 3 (https://europa.eu/youreurope/business/selling-in-eu/competition-between-businesses/competition-rules-eu/index_de.htm):
- In der EU gibt es strenge Vorschriften zum Schutz des freien Wettbewerbs.
- Bestimmte Praktiken sind verboten; Verstöße können Geldbußen bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen.
- In einigen EU-Ländern drohen Geschäftsführern bei Wettbewerbsverstößen schwere Strafen, einschließlich Haft.
- Die Wettbewerbsregeln der EU gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
- Gerichte in den Mitgliedstaaten sind für die Durchsetzung dieser Vorschriften zuständig.
- Vorschriften gelten für alle Organisationen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben (z.B. Handels- und Branchenverbände).
- Beispiele für EU-Wettbewerbssachen sind auf dem Portal der GD Wettbewerb verfügbar.
- Illegale Kontakte und Vereinbarungen, die den Wettbewerb beschränken, werden als Kartelle bezeichnet.
- Verbreitete wettbewerbswidrige Praktiken sind:
- Preisabsprachen
- Aufteilung von Märkten
- Absprachen über Kundenzuteilung
- Absprachen über Produktionsbegrenzungen
- Vertriebsvereinbarungen mit vorgegebenen Verbraucherpreisen
- Jeglicher Austausch strategischer Informationen zwischen Wettbewerbern kann als wettbewerbswidrig angesehen werden.
- Selbst einseitige Offenlegung strategischer Informationen kann als Verstoß gelten.
- Empfehlungen zur Vermeidung von Verstößen:
- Keine Absprachen über Preise oder Handelsbedingungen
- Keine Begrenzung der Produktion
- Keine Aufteilung der Märkte
- Kein Austausch strategischer Informationen
- Bestimmte Vereinbarungen sind zulässig, wenn sie im Interesse der Verbraucher und der Gesamtwirtschaft gerechtfertigt sind (z.B. Forschung und Entwicklung, Technologietransfer).
- Für zulässige Vereinbarungen gelten Gruppenfreistellungsverordnungen.
- Unternehmen mit hohem Marktanteil müssen Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung vermeiden, einschließlich:
- Unangemessen hohe Preise
- Unrealistisch niedrige Preise
- Diskriminierung bestimmter Kunden
- Auferlegung bestimmter Handelsbedingungen
- Wettbewerbswidriges Verhalten kann gemeldet werden.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-02 18:25:06

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OE24