OE24

Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/businesslive/massiver-markteingriff-deutsches-kartellamt-nimmt-amazon-ins-visier/635818730):
- Amazon steht im Fokus der deutschen Wettbewerbsbehörde, dem Bundeskartellamt, wegen seiner Preisgestaltung auf dem Marktplatz.
- Händler berichten von undurchsichtigen Vorgaben, die die Sichtbarkeit ihrer Angebote beeinflussen.
- Das Bundeskartellamt hat eine Prüfung eingeleitet wegen eines möglichen Verstoßes gegen Wettbewerbsrecht.
- Besonders betroffen sind kleinere Händler, die unter Druck geraten.
- Amazon betreibt einen Marktplatz für externe Händler, die ihre Produkte anbieten können.
- Intern gibt Amazon Preisobergrenzen vor, die Händler einhalten müssen, um ihre Produkte sichtbar anzubieten.
- Artikel, die diese Preisgrenzen überschreiten, verschwinden aus der „Buy Box“ und oft auch aus den Suchergebnissen.
- In einigen Fällen werden Angebote sogar entfernt.
- Amazon nutzt Algorithmen, um Preisgrenzen basierend auf den niedrigsten verfügbaren Preisen zu berechnen.
- Händler, die höhere Preise verlangen, werden benachteiligt.
- Kleinere Anbieter haben Schwierigkeiten, ihre Kosten zu decken, was zu einem Rückzug oder Scheitern führt.
- Dies reduziert das Angebot auf dem Marktplatz und stärkt die Marktstellung von Amazon.
- Amazon agiert selbst als Verkäufer auf dem Marktplatz und konkurriert direkt mit den Händlern.
- Ein möglicher Interessenkonflikt wird thematisiert.
- Das Verhalten von Amazon könnte auch den gesamten Onlinehandel unter Druck setzen.
- Händler außerhalb von Amazon könnten Schwierigkeiten haben, mit günstigen Preisen zu konkurrieren.
- Das Bundeskartellamt hat Amazon aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
- Weitere Schritte der Behörde sind möglich, abhängig von der Reaktion von Amazon.

Source 2 (https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2025/06_02_2025_Amazon.html):
- Das Bundeskartellamt hat eine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Preisgestaltung auf dem Amazon Marketplace veröffentlicht.
- Händler dürfen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten.
- Es wird ein möglicher Missbrauch nach § 19a Abs. 2 GWB und ein Verstoß gegen § 19 GWB sowie Artikel 102 AEUV vermutet.
- Amazon hat die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
- Amazon betreibt eine Handelsplattform, die rund 60% des Umsatzes im deutschen Onlinehandel ausmacht.
- Amazon ist sowohl im Eigenhandelsgeschäft als auch als Marktplatzbetreiber tätig.
- Preiskontrollmechanismen von Amazon bewerten Händlerpreise und können Angebote entfernen oder deren Sichtbarkeit einschränken.
- Die Preisgrenzen sind nach Einschätzung des Bundeskartellamtes nicht transparent und im Ermessen von Amazon.
- Amazon überprüft regelmäßig die Preise der Händler und nutzt Algorithmen zur Berechnung dynamischer Preisobergrenzen.
- Angebote können aufgrund von „Preisfehlern“, „zu hohen Preisen“ oder „nicht wettbewerbsfähigen Preisen“ eingeschränkt werden.
- Händler erhalten Benachrichtigungen zur Anpassung ihrer Preise an von Amazon als angemessen erachtete Referenzpreise.
- Die Einschränkungen der Sichtbarkeit der Angebote könnten den Wettbewerbsprozess auf dem Marktplatz beschränken.
- Das Bundeskartellamt sieht die Preiskontrollmechanismen als potenziell wettbewerbswidrig an.
- Im Juli 2022 stellte das Bundeskartellamt fest, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung hat und der erweiterten Missbrauchsaufsicht unterliegt.
- Diese Entscheidung wurde im April 2024 vom Bundesgerichtshof bestätigt.
- Das Verfahren wird eng mit der Europäischen Kommission und der Bundesnetzagentur koordiniert.

Source 3 (https://de.statista.com/themen/2059/online-haendler/):
- Online-Shopping erfreut sich großer Beliebtheit und soll bis 2027 mehr als dreifach wachsen.
- Die Zahl der Online-Händler steigt, was zu einem fragmentierten E-Commerce-Markt führt.
- Einige Online-Händler haben Monopolstellungen im Online-Geschäft.
- Umsatzstärkste Online-Shops in Deutschland 2023:
- 1. Platz: amazon.de mit 15,7 Milliarden Euro Umsatz.
- 2. Platz: otto.de mit 4,2 Milliarden Euro Umsatz.
- Top 10 Online-Shops in Deutschland erwirtschafteten insgesamt 28,9 Milliarden Euro.
- Top 100 Online-Shops in Deutschland kamen auf einen Gesamtumsatz von 53,8 Milliarden Euro.
- Weltweit führt Amazon mit einem Umsatz von knapp 139 Milliarden Euro.
- JD.com aus China belegt den 2. Platz mit 116 Milliarden Euro Umsatz.
- Wichtige Kriterien für die Wahl eines Online-Händlers laut Umfrage:
- Günstige Preise und versandkostenfreie Lieferung.
- Positive persönliche Erfahrung (über 50% der Befragten).
- Kostenlose Rücksendung (47% der Befragten).
- Gesamtumsatz der größten Online-Shops im Bereich Mode 2023: 19,3 Milliarden Euro.
- Gesamtumsatz der größten Online-Shops im Bereich Elektronik 2023: 9,8 Milliarden Euro.

Ursprung:

OE24

Link: https://www.oe24.at/businesslive/massiver-markteingriff-deutsches-kartellamt-nimmt-amazon-ins-visier/635818730

URL ohne Link:

https://www.oe24.at/businesslive/massiver-markteingriff-deutsches-kartellamt-nimmt-amazon-ins-visier/635818730

Erstellt am: 2025-06-02 17:07:08

Autor:

OE24