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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202506021705/kind-sass-auf-radkasten-irre-traktor-fahrt-gestoppt/):
- Datum der Vorfälle: Sonntag, 2. Juni 2025
- Ort: Salzburg, Tauernautobahn und Landgemeinden
- Polizei stoppte mehrere Verkehrssünder, die mit erheblichem Risiko unterwegs waren
- Konsequenzen: Führerscheinabnahme und Anzeigen

1. **Klein-Lkw mit Ölverlust**
- Fahrzeug: Klein-Lkw mit norwegischem Kennzeichen
- Auffälligkeit: Dichte schwarze Rußwolke
- Ort der Kontrolle: Tauernalm
- Zustand: Massiver Ölverlust, Motorraum überzogen mit Öl, Rauch aus Motorhaube
- Maßnahmen: Zulassungsschein und Kennzeichentafeln abgenommen, 41-jähriger Lenker aus Norwegen angezeigt

2. **Geschwindigkeitsüberschreitung**
- Fahrer: 52-jähriger Lenker aus Niedersachsen
- Geschwindigkeit: Über 160 km/h (erlaubt: 100 km/h)
- Ort: Tauernautobahn bei Flachau
- Maßnahmen: Führerschein abgenommen, Weiterfahrt untersagt, Anzeige erstattet

3. **Kind auf Traktor**
- Fahrer: 61-jähriger Traktorfahrer aus Thalgau
- Auffälligkeit: Kindersitz auf rechter Radabdeckung, vierjähriges Kind darin
- Ort: Unterdorf
- Maßnahmen: Fahrt umgehend beendet, Mutter des Kindes (26) holte den Buben ab, Anzeige gegen den Lenker

4. **Drogenlenker**
- Fahrer: 22-jähriger Pkw-Lenker aus Salzburg
- Ort: Weißbach bei Lofer
- Auffälligkeit: Drogenspeicheltest positiv auf Cannabis
- Maßnahmen: Klinische Untersuchung bestätigte Beeinträchtigung, Führerschein abgenommen, Anzeige erstattet

Source 2 (https://www.adac.de/gesundheit/gesund-unterwegs/strasse/drogen-im-strassenverkehr/):
- Drogenkonsum und Autofahren gefährden die Sicherheit im Straßenverkehr.
- Strafen bei Nachweis von Drogen (Cannabis, Kokain, Heroin, LSD) im Blut:
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
- Keine Toleranz: Bereits kleinste Mengen im Blut sind verboten.
- Cannabis ist unter bestimmten Bedingungen legal, jedoch bleibt das Fahren unter Einfluss verboten.
- Cannabis kann Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionszeit beeinträchtigen.
- Grenzwert für THC im Blutserum:
- Ab 22.8.2024: 3,5 ng/ml für Erwachsene.
- Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren: 1 ng/ml (absolutes Verbot).
- Drogenfahrt mit Ausfallerscheinungen wird als Straftat gewertet, Blutentnahme und Führerscheinentzug folgen.
- Strafen für Drogenfahrten:
- Ersttäter: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- Wiederholungstäter: 1000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
- Mehrere Drogenfahrten: 1500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
- Drogenfahrt ohne Folgen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
- Drogenfahrt mit Gefährdung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
- Kosten für Drogenfahrt: 5000 bis 7000 Euro (inkl. Anwalts- und Verfahrenskosten).
- Zivilrechtliche Folgen: Mithaftung bei Unfällen, Regress durch Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Drogen können auf verschiedene Weise eingenommen werden und wirken toxisch.
- Nachweiszeiten für Drogen variieren je nach Konsumverhalten und Testverfahren.
- ADAC fordert verstärkte Aufklärung und Kontrollen im Straßenverkehr.
- MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) ist erforderlich nach Drogenkonsum und Führerscheinentzug.

Source 3 (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/):
- Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss illegaler Drogen (Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin, Ecstasy) ohne Ausfallerscheinungen ist eine Ordnungswidrigkeit.
- Mögliche Strafen: Geldbuße bis zu 1.500 Euro und Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten.
- Bei drogenbedingten Fahrfehlern, Gefährdung anderer oder Verkehrsunfällen wird es zur Straftat (§ 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe; § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe).
- Drogenkonsum kann bei Verkehrskontrollen schnell mit Vortestgeräten im Schweiß, Speichel oder Urin festgestellt werden.
- Beispiel für Drogenfahrt ohne Fahrfehler, Gefährdung oder Unfall:
- Bußgeld: 500 bis 1.500 Euro
- 2 Punkte in Flensburg
- Fahrverbot: 1 bis 3 Monate
- Für Fahranfänger: Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre.
- Kosten für MPU, Drogenscreening, Verwaltungsgebühr, Nachschulung und Anwalt können über 2.000 Euro betragen.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-02 17:06:08

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