Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/kultur/19754425/der-countdown-laeuft-orf-hat-esc-bewerbungsprozess-gestartet):
- Der ORF führt ein Auswahlverfahren für die Austragungsstätte des Eurovision Song Contest (ESC) 2026 durch.
- Interessenten müssen ein neunseitiges Formular einreichen, das unter https://der.orf.at/ESC2026 heruntergeladen werden kann.
- Das ausgefüllte Formular ist an generaldirektion@orf.at zu senden.
- Nach Einreichung des Formulars erhalten Interessenten detaillierte Ausschreibungsunterlagen.
- Es wird auf höchste Geheimhaltung von beiden Seiten Wert gelegt.
- Das Finale des ESC 2026 findet am 16. oder 23. Mai 2026 statt.
- Potenzielle Host Cities müssen ihre detaillierten Unterlagen bis spätestens 4. Juli 2026 einreichen.
- Die Anforderungen an die Austragungsstätte sind derzeit noch nicht vollständig bekannt.
- ORF-Generaldirektor Roland Weißmann erklärte, dass die Rahmenbedingungen mit denen von 2015 vergleichbar sind.
- Wichtige Kriterien von 2015 umfassten:
- Überdachte, schall- und lichtgedämmte sowie klimatisierte Veranstaltungsstätte mit einer Mindestraumhöhe von ca. 15 Metern.
- Ein "Green Room" für ca. 300 Personen in der Halle oder unmittelbaren Nähe.
- Zusatzflächen von etwa 6.000 Quadratmetern für den Backstagebereich.
- Rund 4.000 Quadratmeter für ein Pressezentrum für über 1.000 Journalisten.
- Ausreichend Platz für ein Akkreditierungszentrum.
- Das interne Motto für die Veranstaltung lautet "Sparsam, aber spektakulär!"
Source 2 (https://der.orf.at/esc2026/index.html):
- Österreich hat den Eurovision Song Contest (ESC) 2026 gewonnen.
- Der ESC 2026 wird in Österreich stattfinden.
- Der Bewerbungsprozess für die Host City des ESC 2026 wurde gestartet.
- Bewerbungsunterlagen können bis zum 4. Juli 2025 beim ORF eingereicht werden.
- Kriterien für die Teilnahme:
- Voll ausgestattete Veranstaltungshalle mit entsprechender Kapazität und Infrastruktur.
- Gute internationale Anbindung.
- Ausreichende Unterkünfte in der Region.
- Organisatorische, sicherheitstechnische und nachhaltige Umsetzungskompetenz.
- Mindestanforderungen:
- Austragungsstätte muss für mindestens acht Wochen exklusiv zur Verfügung stehen (sieben Wochen vor dem Finale und eine Woche danach).
- Publikumsfassungsvermögen in der Showhalle muss rund 10.000 Personen betragen.
- Der Bewerbungsprozess ist zweistufig:
- Zunächst ist eine Interessensbekundung zu übermitteln.
- Nach der Interessensbekundung erhält die Bewerberin die detaillierten Bewerbungsunterlagen.
- Frühzeitige Einreichung der Interessensbekundung ermöglicht zeitnahe Zusendung der Unterlagen zur finalen Bewerbung.
- Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 4. Juli 2025 um 12:00 Uhr (MESZ) elektronisch eingereicht werden.
- Der ORF kommuniziert nicht, welche Städte sich bewerben.
Source 3 (https://www.eurovision.de/news/Die-Regeln-des-Eurovision-Song-Contest,regeln103.html):
- Die Regeln für den Eurovision Song Contest (ESC) werden von der European Broadcasting Union (EBU) festgelegt.
- Verstöße gegen die Regeln können zu einer Disqualifikation führen.
- Garantierte Startplätze im Finale haben die "Big Five" (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien) und der Titelverteidiger.
- Weitere Finalplätze werden an die zehn Acts mit den meisten Punkten in den Halbfinalen vergeben.
- Bis 2023 wurde die Startposition im Finale dramaturgisch von Produzenten festgelegt; ab 2024 wird die Startposition für etwa die Hälfte der Finalacts ausgelost.
- Für 25 der 26 Teilnehmer wird das Los entscheiden, ob sie in die Kategorien "erste Hälfte", "zweite Hälfte" oder "Producer's Choice" fallen.
- In den Halbfinalen sind die antretenden Länder stimmberechtigt; Abstimmung bis 2021 per Juryvoting und Televoting, seit 2023 nur Televoting.
- Im Finale stimmen alle Teilnehmerländer ab, auch wenn ihre Künstler im Halbfinale ausgeschieden sind; keine Stimmen für das eigene Land.
- Fans aus Ländern, die nicht am ESC teilnehmen, können über eine kostenpflichtige Online-Abstimmung teilnehmen.
- "Rest of the World"-Voting startet einen Tag vor der Final-Show; Zuschauer der Teilnehmerländer dürfen direkt ab Beginn des Finales voten.
- Jury besteht aus fünf Experten pro Teilnehmerland, die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen müssen und in den letzten zwei Jahren nicht Mitglied der Fachjury gewesen sein dürfen.
- Jurymitglieder müssen in bestimmten Berufen tätig sein und dürfen keine geschäftlichen Beziehungen zu den Kandidaten haben.
- Jury trifft Entscheidung während der zweiten Generalprobe ("Juryfinale"); Gesamtreihenfolge wird ermittelt und mit Televoting-Ergebnissen kombiniert.
- Jedes Land kann einem Teilnehmer bis zu 24 Punkte geben (12 durch Jury, 12 durch Zuschauer).
- Mindestalter der Interpreten ist 16 Jahre; jeder Interpret darf nur für ein Land antreten.
- Titel darf nicht vor dem 1. September des Vorjahres veröffentlicht werden; muss live mit Halbplayback vorgetragen werden.
- Höchstens sechs Personen dürfen auf der Bühne stehen; Tiere sind nicht erlaubt.
- Länge des Beitrags darf maximal drei Minuten betragen; politische Texte, Ansprachen und Gesten sind untersagt.
- ESC ist eine unpolitische Veranstaltung; Werbung für Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen ist nicht erlaubt.