VOL AT

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.vol.at/nie-wieder-condor-harderin-rechnet-nach-flug-fiasko-ab/9436139):
- Jacqueline (38) und fünf Freunde planten einen Partyurlaub in Kreta zum 30. Geburtstag einer Freundin.
- Der Flug von Zürich nach Heraklion am 24. Mai 2025 begann mit guter Laune, endete jedoch in einer zweitägigen Odyssee.
- Der Pilot konnte aufgrund von starkem Wind nicht in Heraklion landen und drehte stattdessen Runden über der Stadt.
- Der Flug landete in Athen zum Tanken, aber die Gruppe durfte nicht aussteigen, da sie ihr Gepäck im Flugzeug lassen mussten.
- Die Gruppe wollte mit der Fähre nach Kreta reisen, was ihnen verweigert wurde.
- Nach Athen ging es weiter nach Kos, wo das Flugzeug nicht landen durfte, und dann nach Thessaloniki.
- Die Passagiere waren elf Stunden im Flugzeug eingesperrt und durften nicht aussteigen.
- In Thessaloniki übernachtete die Gruppe auf Kosten der Fluggesellschaft Condor, musste jedoch zwei Stunden auf den Bus warten.
- Am Sonntag gab es einen weiteren Landeversuch nach Heraklion, der erneut scheiterte, obwohl das Flugzeug bereits auf der Landebahn war.
- Jacqueline äußerte, dass andere Flugzeuge vor und nach ihnen in Heraklion gelandet seien.
- Die Kosten für den Urlaub betrugen 1100 Euro pro Person, und die Hinfahrt wird rückerstattet, der Rückflug jedoch nicht.
- Nach der Rückkehr nach Zürich fühlte sich die Gruppe, als wäre sie nie wirklich weggekommen.
- Jacqueline beschloss, mit Condor nie wieder zu fliegen, plant jedoch, die Villa zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen.
- Condor hat sich auf Anfrage von VOL.AT bisher nicht zu dem Vorfall geäußert.

Source 2 (https://www.passagierrechte.org/Condor):
- Condor Flugdienst GmbH ist eine deutsche Fluggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main.
- Condor ist die viertgrößte deutsche Fluggesellschaft nach Passagierzahlen und Flotte.
- Gegründet am 23. November 1955 als „Deutsche Flugdienst GmbH“.
- Flugbetrieb begann am 29. März 1956.
- Erste Flüge von Frankfurt nach Israel, Mallorca und Teneriffa.
- Condor profitierte vom Massentourismus in den 1960er Jahren.
- 1962 hatte Condor einen Marktanteil von 63,3% in der deutschen Flugtouristik.
- 1973 wurde Condor mit einem Umsatz von 291 Mio. DM das umsatzstärkste Flugunternehmen weltweit.
- 1966 erweiterte Condor das Angebot auf Langstreckenflüge nach Thailand, Sri Lanka, Kenia und Dominikanische Republik.
- 1989 Gründung der Fluggesellschaft SunExpress in Zusammenarbeit mit Turkish Airlines.
- 1995 Übernahme von 50% der Anteile an Turkish Airlines.
- Condor hielt 1997 zusammen mit KarstadtQuelle AG jeweils 50% der Anteile an Condor.
- Lufthansa hatte bei der Gründung 26% des Kapitals, erhöhte 1959 auf 95,5% und übernahm 1960 die kompletten Anteile.
- 2002 wurde das Design der Thomas Cook AG auf Condor-Flugzeuge übertragen.
- Condor bietet hauptsächlich preisgünstige Flüge zu touristischen Zielen an.
- Beliebte Ziele sind Mallorca, Las Palmas, Spanien, Griechenland und Türkei.
- Condor fliegt auch weniger frequentierte touristische Ziele wie Kapstadt an.
- Neueste Destinationen: Rio de Janeiro, Mykonos.
- Ab 2016 geplante Verbindung von Frankfurt nach Austin (Texas) und wöchentliche Flüge von Hannover nach Jerez de la Frontera.
- Condor zieht sich ab Winter 2015/2016 vom Flughafen Paderborn zurück.
- Bedeutendste Flugstrecken sind nach Mallorca und Antalya.
- Langstreckenflüge starten hauptsächlich vom Flughafen Frankfurt.
- Flotte umfasst 41 Flugzeuge: Boeing 767-300ER, Boeing 757-300, Airbus A320-200, Airbus A321-200.
- Umsatz 2012: ca. 1,46 Mrd. €, Passagierzahl: ca. 6,7 Mio.
- Sicherheitsvorfälle:
- 31. Juli 1960: Notlandung mit einem Todesopfer.
- 20. Juli 1970: Kollision im Flug mit einer Piper PA-28, alle drei Insassen der Piper starben.
- 2. Januar 1988: Kollision mit einem Berg, 16 Tote.
- Anschrift: Condor Flugdienst GmbH, De-Saint-Exupéry-Str. 8, Kelsterbach, 60549 Frankfurt am Main.
- IATA-Code: DE, ICAO-Code: CFG.
- Vielfliegerprogramm: Miles & More.

Source 3 (https://www.passagierrechte.org/Sicherheit_am_Flughafen):
- Regelungen zur allgemeinen Luftsicherheit im Annex 17 der ICAO.
- In Deutschland Maßnahmen zur Sicherung für Flughafenbetreiber in §§ 5, 7 und 8 des Luftsicherheitsgesetzes.
- EG-Verordnung Nr. 2320/2002 nach den Terroranschlägen vom 11. September zur Verschärfung der Luftfahrtsicherheit in der EU.
- Sicherheitsbereich am Flughafen zur Vorbeugung von Gefahren durch Dritte.
- Luftsicherheitsgesetz sieht Durchsuchungen und Überprüfungen für Personen mit Zugang zu sensiblen Bereichen vor.
- Wesentliche Rechtsquellen: Luftsicherheitsgesetz, EG-Verordnung Nr. 2320/2002, ICAO.
- Zunahme von Flugzeugentführungen in der Nachkriegszeit führte zu verstärkten Sicherheitsmaßnahmen.
- Einführung von Metalldetektoren und Durchleuchtungsgeräten 1979.
- Schärfste Kontrollen in Ländern mit erhöhter Terrorgefahr.
- Ab 1995 können auch externe Unternehmen Sicherheitskontrollen übernehmen, müssen strenge Vorgaben erfüllen.
- Flughafensicherheit wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zentral.
- Maßnahmen zur Identifizierung potenziell gefährlicher Transportgüter und verdächtiger Personen.
- Amerikanische Flughafenbetreiber arbeiten an einem Fingerabdruck-Kontrollsystem.
- Ganzkörperscanner werden an einigen Flughäfen eingesetzt, jedoch nicht in Deutschland.
- Massenmord am Flughafen Tel Aviv am 30. Mai 1972 durch palästinensische Terrororganisation, 26 Tote.
- Mordanschlag am Flughafen Frankfurt am Main am 2. März 2011, zwei US-Soldaten getötet.
- Selbstmordattentat am Flughafen Moskau-Domodedowo am 24. Januar 2011, 36 Tote, 152 Verletzte.
- Personenkontrollen für Fluggäste und Flughafenmitarbeiter durch Passkontrollen.
- Abflughallen nur mit Bordkarte zugänglich.
- Jährliche Prüfungen für alle Personen im Flughafenbetrieb, außer Passagiere.
- Fremde Unternehmen müssen detaillierte Prüfungen und Zertifizierungen durchlaufen.
- Flughafengebiet wird durch elektronische Hilfen wie Alarmanlagen und Überwachungskameras kontrolliert.
- Profiling zur Erkennung verdächtiger Personen wird in den USA und Israel angewandt, jedoch nicht in Deutschland.
- Transportgüterkontrolle umfasst Passagiergepäck, Fracht und Post.
- Gepäck darf nicht ohne zugehörige Person transportiert werden.
- Handgepäckkontrollen in Anwesenheit der Fluggäste.
- Keine Waffen, Sprengstoffe oder explosive/giftige Flüssigkeiten im Gepäck erlaubt.
- Flüssigkeitenmitnahme im Handgepäck ist begrenzt.
- Fluglotsenstreik kann als außergewöhnlicher Umstand gelten, wenn kurzfristig angekündigt.
- Airlines nicht verantwortlich für Annullierungen oder Verspätungen aufgrund von außergewöhnlichen Umständen.
- Streik des Airlinepersonals führt nicht zu außergewöhnlichen Umständen.
- Reisende können Mehrkosten für alternative Flüge vom ursprünglichen Flugunternehmen ersetzt verlangen.
- Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Streik wird verneint, da Beförderung Hauptleistungspflicht der Airline ist.
- Bericht der Kommission zur Gefahrenabwehr im Verkehr KOM(2006) 431.

Ursprung:

VOL AT

Link: https://www.vol.at/nie-wieder-condor-harderin-rechnet-nach-flug-fiasko-ab/9436139

URL ohne Link:

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Erstellt am: 2025-06-02 16:09:52

Autor:

VOL AT