Heute ist der 8.06.2025
Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3802342):
- Am Sonntag wurde in einem Bachlauf der Gronau in Quickborn, Schleswig-Holstein, eine etwa drei Meter lange Schlange entdeckt.
- Die Schlange wurde als Gelbe Anakonda identifiziert, die ursprünglich in Südamerika beheimatet ist.
- Ein Radfahrer bemerkte das Tier im Wasser und informierte die Feuerwehr.
- Die Freiwillige Feuerwehr Quickborn rückte aus und lokalisierte die Schlange.
- Die Bergung der Anakonda gestaltete sich als schwierig und dauerte rund vier Stunden.
- Ein spezialisierter Schlangenexperte wurde zur Bergung hinzugezogen.
- Die bereits unterkühlte Anakonda wurde in das Wildtier- und Artenschutzzentrum in Klein Offenseth-Sparrieshoop gebracht.
- Die Polizei vermutet, dass das Tier ausgesetzt wurde und ermittelt wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
- Die Gelbe Anakonda kann bis zu vier Meter lang werden und mehr als 40 Kilogramm wiegen.
- Sie ist nicht giftig, kann jedoch kräftig zubeißen und ihre Zähne im Gewebe verankern.
- Anakondas leben bevorzugt in Gewässernähe und können bis zu 15 Minuten tauchen.
Source 2 (https://regionalheute.de/schleswig-holstein-drei-meter-lange-anakonda-in-bachlauf-gefunden-1748859122/):
- Am 02.06.2025 wurde in Quickborn, Schleswig-Holstein, eine rund drei Meter lange Gelbe Anakonda im Bachlauf der Gronau entdeckt.
- Die Entdeckung wurde von der Polizeidirektion Bad Segeberg am Montag mitgeteilt.
- Ein Helfer konnte die Schlange fachgerecht einfangen.
- Die Feuerwehr brachte die Anakonda in ein Wildtier- und Artenschutzzentrum.
- Gelbe Anakondas kommen natürlicherweise in Südamerika vor, was die Polizei zu der Annahme führt, dass das Reptil ausgesetzt wurde.
- Die Polizei hat ein Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.
- Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich zu melden.
Source 3 (https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/haltung-reptilien.html):
- Gutachten der Sachverständigengruppe über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien, veröffentlicht am 10. Januar 1997.
- Tierschutzgesetz (Paragraf 2) fordert artgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung von Tieren.
- Vor dem Kauf eines Reptils sind Kenntnisse über Biologie und Haltungsanforderungen erforderlich.
- Terrarium muss für artgemäße Haltung vorbereitet werden.
- Vorzug für den Erwerb von Nachzuchten.
- Arten, die für fachlich informierte Anfänger geeignet sind, sind im Gutachten gekennzeichnet.
- Chamäleons und nicht gekennzeichnete Arten sind nicht für den Einstieg in die Reptilienhaltung geeignet.
- Gutachten ersetzt nicht das Studium entsprechender Fachliteratur.
- Angaben im speziellen Teil basieren auf dem aktuellen Erkenntnisstand und sollen regelmäßig überprüft werden.
- Reptilien sind wechselwarme Tiere, deren Lebensfunktionen von Umweltbedingungen abhängen.
- Klimatisierung der Gehege ist entscheidend für Pflege und Zucht.
- Temperaturgefälle und Nachtabsenkung der Umgebungstemperatur sind notwendig.
- Vorzugstemperatur und Temperaturspannbreite variieren je nach Art.
- Reptilien besitzen thermoregulatorische Verhaltensweisen zur Aufrechterhaltung einer konstanten Körpertemperatur.