Exxpress

Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://exxpress.at/news/nun-in-haft-grasser-trat-seine-haftstrafe-in-innsbruck-an/):
- Der 56-jährige Karl-Heinz Grasser traf kurz nach Mittag in der Justizanstalt ein.
- Grasser erhielt Anfang Mai die Aufforderung zum Strafantritt und hatte einen Monat Zeit, um in der zuständigen Justizanstalt zu erscheinen.
- Grasser lebt mit seiner Familie seit Jahren in Kitzbühel, Kärnten.
- Walter Meischberger, ein verurteilter Ex-Lobbyist und früherer FPÖ-Generalsekretär, beantragte einen Haftaufschub aus medizinischen Gründen.
- Peter Hochegger, ebenfalls schuldig gesprochen, stellte einen ähnlichen Antrag.
- Medizinische Sachverständige wurden bestellt, um die gesundheitlichen Gründe der beiden zu überprüfen.
- Die Begutachtung zur Frage der Vollzugsuntauglichkeit dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.
- Meischberger hätte in der Justizanstalt Korneuburg einrücken müssen, da er in Niederösterreich wohnt.
- Grasser wurde am Montag vor der Justizanstalt in Innsbruck nicht gesehen; Medienvertreter warteten auf seine Ankunft.
- Ein Wagen mit verdunkelten Scheiben und Kitzbüheler Kennzeichen deutete auf seine Anwesenheit hin.
- Grasser könnte möglicherweise nicht lange in der Justizanstalt Innsbruck bleiben.
- Eine geplante Gesetzesänderung könnte die Dauer des elektronisch überwachten Hausarrests von zwölf auf 24 Monate ausweiten, was ab 1. September in Kraft treten soll.
- Grasser hat bei einer Haftstrafe von vier Jahren die Chance, nach zwei Jahren bedingt entlassen zu werden.
- Grasser wurde in den Fällen Buwog und Terminal Tower Linz vom Obersten Gerichtshof zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt.
- Meischberger erhielt dreieinhalb Jahre unbedingt, Hochegger drei Jahre, davon zwölf Monate unbedingt.

Source 2 (https://www.kosmo.at/justiz-ironie-regierungssparplaene-koennten-grasser-vor-knast-retten/):
- Karl-Heinz Grasser, ehemaliger Finanzminister, hat zwei Wochen Zeit, um sich in der Justizanstalt Innsbruck zum Haftantritt zu melden.
- Grasser wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, was eine tatsächliche Haftzeit von zwei Jahren oder zwei Jahren und acht Monaten bedeuten könnte.
- Die Justizanstalt Innsbruck hat einen schlechten Ruf und wurde in einer Untersuchung als die schlechteste Haftanstalt bewertet.
- Eine neue Fußfessel-Regelung könnte Grasser helfen, da sie die Möglichkeit bietet, nach 24 Monaten Haft in den elektronisch überwachten Hausarrest zu wechseln.
- Diese Regelung tritt am 1. September 2025 in Kraft und könnte Grasser betreffen, wenn er am 1. September 2025 einen Antrag stellt.
- Grasser könnte im besten Fall, bei einem Haftaufschub, bis zum 1. September 2025 in Freiheit bleiben und dann die Fußfessel beantragen.
- Der Oberste Gerichtshof hat Grassers ursprüngliches Strafmaß von acht Jahren auf vier Jahre reduziert.
- Das Justizministerium betont, dass Grasser wie jeder andere Verurteilte von der neuen Regelung profitieren kann, solange keine Ausschlussgründe vorliegen.
- Die Reform zielt auf die Entlastung der Gefängnisse und die Förderung der Resozialisierung ab.
- In der Vergangenheit wurde das elektronische Monitoring auch bei prominenten Verurteilten angewendet, ohne dass Ausnahmen gemacht wurden.

Source 3 (https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/strafrecht/7/1/Seite.2460312.html):
- Strafgefangene können den Vollzug der Strafe unter elektronisch überwachten Hausarrest verbringen.
- Nutzung einer Fußfessel ermöglicht Aufenthalt in der Unterkunft und Ausübung geeigneter Beschäftigungen (z.B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Kinderbetreuung).
- Strafgefangene müssen sich an vorgegebene Zeiten halten, in denen sie in der Unterkunft sein müssen.
- Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest kann vor oder während des Vollzugs der Freiheitsstrafe gestellt werden.
- Entscheidung über den Antrag trifft der Leiter des zuständigen Gefängnisses.
- Voraussetzungen für Bewilligung des Antrags:
- Verbleibende Strafzeit darf zwölf Monate nicht überschreiten.
- Geeignete Unterkunft im Inland vorhanden.
- Der Verurteilte muss einer geeigneten Beschäftigung nachgehen und Einkommen beziehen.
- Kranken- und Unfallversicherungsschutz muss bestehen.
- Schriftliche Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen erforderlich.
- Prüfung der Wohnverhältnisse, des sozialen Umfelds und Risikofaktoren.
- Kosten des elektronischen Hausarrests sind vom Strafgefangenen zu tragen.
- Für Sexualstraftäter gelten zusätzliche Kriterien:
- Mindestens die Hälfte der Freiheitsstrafe oder mindestens drei Monate müssen verbüßt sein.
- Es muss eine qualifiziert günstige Prognose vorliegen, dass der Hausarrest nicht missbraucht wird.
- Opfer von Sexualdelikten haben ein Äußerungsrecht zum elektronisch überwachten Hausarrest des Täters.
- Äußern können sich nur Opfer, die einen Antrag auf Information über bevorstehende Entlassungen oder Maßnahmen gestellt haben.
- Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer.
- Gericht kann im Strafurteil anordnen, dass eine elektronische Fußfessel für einen bestimmten Zeitraum nicht in Betracht kommt.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann der elektronisch überwachte Hausarrest widerrufen werden.

Ursprung:

Exxpress

Link: https://exxpress.at/news/nun-in-haft-grasser-trat-seine-haftstrafe-in-innsbruck-an/

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https://exxpress.at/news/nun-in-haft-grasser-trat-seine-haftstrafe-in-innsbruck-an/

Erstellt am: 2025-06-02 15:06:11

Autor:

Exxpress