Kleine Zeitung

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/innenpolitik/19753419/krankenversicherung-fuer-ukrainer-ist-ausgelaufen):
- Betroffene müssen während der Übergangsphase eine dauerhafte Versicherung finden.
- Optionen: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbstversicherung.
- Ein großer Teil der aus der Ukraine Vertriebenen ist nicht betroffen vom Auslaufen der Versicherung.
- Knapp 35.000 Ukrainer in Grundversorgung bleiben sozialversichert (Stand Anfang Mai).
- Personen, die bereits in Österreich erwerbstätig sind, sind ebenfalls krankenversichert.
- Grundversorgung wird gewährt, wenn Lebensbedarf nicht ausreichend gedeckt werden kann.
- Auslaufen der Krankenversicherung betrifft vor allem Personen mit größeren Geldreserven ohne Erwerbstätigkeit.
- Während der Toleranzzeit sind notwendige ärztliche Leistungen abgedeckt (z.B. Zahnbehandlungen, Krankenhausaufenthalte).
- Befreiung von Rezeptgebühren und Selbstbehalten bleibt während der Toleranzfrist bestehen.
- Nach dem 12. Juli fallen diese Befreiungen sowie die Versicherung weg.
- Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld erlischt Ende Oktober.
- Familienbeihilfe erlischt ebenfalls Ende Oktober.
- Regierung plant Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen, um mehr Ukrainer in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Source 2 (https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.884366&werden%2C%20wenn%20die%20Patientinnen%20bzw.):
- Lebenssituation der betroffenen Personen beeinflusst die Art der Versicherung (Erwerbstätigkeit, Studium, Grundversorgung).
- Pflichtversicherung tritt automatisch bei Erwerbstätigkeit ein, wenn gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Entgelt über Geringfügigkeitsgrenze).
- Bei Entgelt unter 551,10 Euro (2025) besteht keine Pflichtversicherung in Kranken- und Pensionsversicherung, nur in Unfallversicherung.
- Teilzeitbeschäftigte können Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung stellen, wenn Einkommen nicht überschreitet.
- Melde- und Beitragspflicht liegt bei Dienstgeber, nicht bei Dienstnehmer.
- Remote-/Teleworking: Dienstnehmer eines ausländischen Betriebs gelten nur als im Inland beschäftigt, wenn sie von einem inländischen Wohnsitz aus arbeiten.
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung möglich, wenn keine eigene Krankenversicherung besteht und Wohnsitz in Österreich, EU, EWR oder Schweiz.
- Selbstversicherung beginnt unmittelbar nach Beendigung einer Krankenversicherung, wenn Antrag innerhalb von 6 Wochen eingereicht wird.
- Anspruch auf Sachleistungen ab dem 1. Tag der Selbstversicherung, wenn bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind.
- Bei Nichterfüllung der Vorversicherungszeiten beginnt Leistungsanspruch nach 6 Monaten.
- Monatlicher Höchstbeitrag für freiwillige Krankenversicherung: 526,79 Euro (2025), Herabsetzung möglich.
- Benötigte Unterlagen für Selbstversicherung: Antragsformular, Meldezettel, Reisepass, Nachweis über Vorversicherungszeiten.
- Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung möglich, wenn Einkommen nicht über 551,10 Euro (2025) liegt.
- Kosten für Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung: 77,81 Euro (2025).
- Selbstversicherung für Studierende: Voraussetzungen sind Studium an einer österreichischen Universität, keine eigene Krankenversicherung, gewöhnlicher Aufenthalt im Inland.
- Monatlicher Beitrag für begünstigte Selbstversicherung für Studierende: 73,48 Euro (2025).
- Grundversorgung steht schutzbedürftigen Fremden zu, die Hilfsbedürftigkeit aufweisen.
- Anspruch auf Grundversorgung subsidiär zu anderen Unterstützungsleistungen.
- Grundversorgung umfasst Unterbringung, Verpflegung, Information/Beratung, Betreuung und Krankenversorgung.
- Vertriebene, die bereits Grundversorgungsleistungen in Anspruch nehmen, sind auch nach dem 31.05.2025 versichert.
- Antrag auf Grundversorgung bei zuständiger Grundversorgungsstelle möglich, wenn Hilfsbedürftigkeit vorliegt.

Source 3 (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Grundversorgung_(%C3%96sterreich)):
- Die Grundversorgung in Österreich umfasst die Versorgung von Asylwerbern und hilfsbedürftigen Fremden durch den Staat.
- Ziel ist es, die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu decken.
- Leistungen der Grundversorgung beinhalten:
- Verpflegung
- Unterbringung
- Krankenversicherung
- Medizinische Leistungen
- Pflegeleistungen
- Bekleidungshilfe
- Information und Rechtsberatung
- Dolmetschkosten
- Freizeitaktivitäten
- Taschengeld
- Schulbedarf
- Sonderbetreuung
- Betreuung unbegleiteter Minderjähriger
- Transportkosten
- Deutschkurse
- Begräbnisse
- Verwaltungskosten
- Nach positiver Asylantragsbearbeitung haben anerkannte Flüchtlinge Anspruch auf bedarfsorientierte Mindestsicherung oder neue Sozialhilfe.
- Die Grundversorgung wird durch das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 und eigene Landesgesetze geregelt.
- Der Bund ist für die Erstaufnahme zuständig, die Länder für die Versorgung der Asylwerbenden.
- Asylwerber werden nach einem Schlüssel auf die Bundesländer verteilt.
- Österreich hat sich mit der Genfer Flüchtlingskonvention 1951 verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen und zu versorgen.
- Anspruchsberechtigte Personen sind:
- Asylwerber während des Verfahrens
- Asylberechtigte in den ersten vier Monaten nach Asylgewährung
- Personen, die nicht abschiebbar sind und deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist.
- Asylwerber erhalten bei Vollversorgung einen Tagessatz von 19 Euro für Unterbringung und Verpflegung sowie 40 Euro Taschengeld pro Monat.
- Tagessatz für unbegleitete Minderjährige beträgt 95 Euro.
- Bei Teil-Selbstversorgung erhalten Asylwerber 110 Euro pro Monat und Grundnahrungsmittel.
- Bei Selbstversorgung erhalten Quartiergeber 12 Euro pro Tag, Asylwerber 150 Euro pro Monat für Verpflegung.
- Bei selbst organisiertem Wohnraum stehen Einzelpersonen 120 Euro für Miete und 200 Euro für Verpflegung zur Verfügung.
- Versorgungskosten werden den Ländern zu 60 % vom Bund refundiert, bei Verfahren über 12 Monate zu 100 %.
- Im Jahr 2014 waren 39.000 Menschen in der Grundversorgung, davon 28.000 Asylwerber.
- Kosten für die Grundversorgung betrugen etwa 200 Millionen Euro, davon 150 Millionen für Asylwerber.
- Pro Kopf betrug der Aufwand etwa 420 Euro monatlich.
- Im August 2015 waren rund 50.000 Asylwerber in Grundversorgung.
- Zahl der offenen Asylverfahren stieg bis Ende 2015 auf knapp 80.000.
- Im Jahr 2017 sank die Zahl der offenen Verfahren unter 70.000.
- Im Jahr 2022 gab es wieder steigende Asylansuchen, mit fast 42.000 Asylwerbern in Grundversorgung.
- Vorschlag zur Einführung einer Arbeitspflicht für Asylbewerber wurde im Januar 2023 veröffentlicht.
- Im September 2023 wurde die Einführung von verpflichtenden kommunalen Tätigkeiten gefordert.
- Innenministerium plant ein Modell zur Koppelung von Hilfstätigkeiten und Grundversorgung.
- Bei Weigerung zur Arbeitspflicht sind Kürzungen des Taschengeldes oder Umstellungen auf Sachleistungen möglich.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-02 14:33:09

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Kleine Zeitung