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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3802058):
- Der Bundesschatz ist ab sofort auch für den öffentlichen Sektor zugänglich.
- Öffentliche Einheiten wie Bundesländer, Gemeinden, Universitäten und öffentliche Unternehmen können Ersparnisse direkt in Staatsanleihen anlegen.
- Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) gab die Neuerung am Montag bekannt.
- Aktuell gibt es etwa 110.000 private Anleger mit insgesamt vier Milliarden Euro in Bundesschätzen.
- Der Bundesschatz bietet eine sichere und risikoarme Geldanlage, besonders in volatilen Finanzmärkten.
- Öffentliche Einheiten profitieren von den niedrigen Finanzierungskosten des Staates.
- Der Bundesschatz könnte die Schuldenquote der Republik Österreich reduzieren.
- Bundesschätze sind fix verzinste Wertpapiere der Republik Österreich, ohne Spesen oder Gebühren.
- Erhältlich in verschiedenen Laufzeiten: ein Monat, drei Monate, ein halbes Jahr, ein Jahr, täglich fällige Laufzeitvariante, ab 100 Euro.
- Erwerb erfolgt digital über die Webseite des Bundesschatzes.
- Öffentliche Einheiten haben derzeit bis zu 30 Milliarden Euro bei Banken liegen.
- Eine vollständige Veranlagung in Bundesschätzen könnte die Verschuldung des Bundes um bis zu sieben Prozent senken.
- Schulden zwischen staatlichen Sektoren werden nicht in die Berechnung der Staatsschuldenquote einbezogen.
- Am Montag stiegen die Renditen der zehnjährigen österreichischen Benchmark-Anleihe um fünf Basispunkte auf 2,95 Prozent.

Source 2 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Stabilitaetspolitik/Entwicklung_Oeffentliche_Finanzen/entwicklung_oeffentliche_finanzen.html):
- Seit 2011 ist die strukturelle Neuverschuldung Maßstab für die Einhaltung der Schuldenregel gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes.
- Artikel 115 Abs. 2 Grundgesetz verlangt, dass Einnahmen und Ausgaben des Bundes ohne Kredite ausgeglichen werden.
- Obergrenze für strukturelle Nettokreditaufnahme: 0,35% des nominalen BIP.
- Der Deutsche Bundestag stellte für die Haushaltsjahre 2020-2023 eine außergewöhnliche Notsituation fest, die durch die Corona-Pandemie und den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine bedingt war.
- Bundesverfassungsgericht erklärte am 15. November 2023 das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig.
- Nachtragshaushalt 2023 heilte die Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021.
- WSF-Energie wurde ermächtigt, Kredite zur Finanzierung der Energiepreissteigerungen aufzunehmen.
- Am 7. Dezember 2023 stellte der Bundestag eine außergewöhnliche Notsituation zur Unterstützung der Flutopfer 2021 fest.
- Im Jahr 2024 hielt der Bund die reguläre Obergrenze für strukturelle Nettokreditaufnahme ein.
- Grundgesetzänderungen bezüglich der Schuldenbremse wurden im Bundesgesetzblatt am 22. März 2025 verkündet.
- Änderungen betreffen Artikel 109 und 115 sowie die Einführung von Artikel 143h.
- Eine „Bereichsausnahme“ für Verteidigungsausgaben wurde von der strukturellen Obergrenze ausgenommen.
- Artikel 143h erlaubt dem Bund, ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität bis zu 500 Milliarden Euro zu errichten.
- Die erste Hälfte der 90er-Jahre war durch hohe gesamtstaatliche Defizite (ca. 3% des BIP) gekennzeichnet.
- Strukturelle Defizite waren durch die deutsche Wiedervereinigung teils höher als nominale Defizite.
- Ab 2011 verbesserte sich die Haushaltslage, Deutschland wurde 2012 aus dem Defizitverfahren entlassen.
- In den Jahren 2020 und 2021 verzeichnete der Staat ein Defizit von über 3% des BIP aufgrund der Corona-Pandemie.
- Ab 2022 lag das gesamtstaatliche Defizit wieder unter 3% des BIP.
- Im Jahr 2025 wird ein Rückgang der Defizitquote auf ca. -2,5% des BIP erwartet.
- Mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts 2024 wurde das mittelfristige Haushaltsziel (MTO) durch Pfade für maximale Nettoprimärausgaben ersetzt.
- Die Schuldenstandsquote stieg seit der Wiedervereinigung von 40% auf über 60% im Jahr 2005.
- Ab 2013 ging die Schuldenstandsquote sukzessiv zurück, erreichte 2019 58,7% und stieg 2021 auf 68,1% an.
- Im Jahr 2024 sank die Schuldenstandsquote wieder auf 62,5% des BIP.

Source 3 (https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-februar-2025-928514?article=oeffentliche-finanzen-950652):
- Neue europäische Fiskalregeln traten Ende April 2024 in Kraft.
- 22 von 27 Mitgliedstaaten reichten Fiskalpläne ein.
- Fiskalpläne enthalten Obergrenzen für das Wachstum der Netto-Primärausgaben zur Erreichung von Defizit- und Schuldenzielen.
- Mitgliedstaaten handeln Fiskalpläne mit der Europäischen Kommission aus, basierend auf einem Referenzpfad.
- Anpassungszeitraum kann von vier auf bis zu sieben Jahre verlängert werden, wenn geeignete Reformen und Investitionen zugesichert werden.
- Fiskalpläne müssen Anforderungen an Schulden- und Defizitquoten erfüllen.
- Empfehlungen der Kommission zu den Fiskalplänen wurden im Januar angenommen.
- 16 Euroländer und fünf Nicht-Euroländer erhielten Empfehlungen zur Billigung ihrer Ausgabenobergrenzen.
- Nur der niederländische Fiskalplan erfüllte die Anforderungen nicht; die Niederlande reichten keinen neuen Plan ein.
- Fünf Länder (Finnland, Frankreich, Italien, Rumänien, Spanien) beantragten eine Verlängerung des Anpassungszeitraums.
- Fünf Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Litauen, Österreich) hatten zum Zeitpunkt der Ratsempfehlung keinen Fiskalplan eingereicht.
- Kommission räumte diesen Ländern mehr Zeit ein, um ihre Pläne einzureichen.
- Kommission überprüfte auch die Haushaltsentwürfe der Euroländer für 2025; neun von 17 Entwürfen waren nicht vollständig konform.
- Fünf Euroländer (Belgien, Frankreich, Italien, Malta, Slowakei) unterliegen einem Defizitverfahren.
- Defizit von Italien soll bis 2026 unter 3 % des BIP sinken; andere Länder haben längere Fristen.
- Kommission prüfte auch Defizitverfahren für Österreich und Finnland, empfahl jedoch keine Eröffnung.
- Mitgliedstaaten müssen jährlich im Frühjahr einen Fortschrittsbericht einreichen.
- Kommission wird im Frühjahr 2026 prüfen, ob die Ausgabenobergrenzen eingehalten wurden.
- Bei Verfehlungen drohen Sanktionen.
- Transparenz und umfassende Informationen sind entscheidend für die Nachvollziehbarkeit der Regeln.
- Schuldenquoten in hoch verschuldeten Staaten (Frankreich, Belgien, Italien) steigen im Anpassungszeitraum.
- Kommission schätzt, dass Schuldenquoten in Italien bis 2026 auf 140 % des BIP und in Frankreich bis 2029 auf über 120 % steigen könnten.
- In Portugal, Griechenland und Spanien sinken die Schuldenquoten teils deutlich.
- Wichtig ist die stringente Umsetzung der Regeln zur Sicherung solider Staatsfinanzen.

Ursprung:

Krone AT

Link: https://www.krone.at/3802058

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https://www.krone.at/3802058

Erstellt am: 2025-06-02 12:50:13

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Krone AT