Heute ist der 9.06.2025
Datum: 9.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/budget-hearing-am-dienstag-kritik-an-regierung-massnahmen-offenbar-unzureichend/):
- Finanzminister Markus Marterbauer präsentiert Budgetentwurf mit Einsparungen von 7 Milliarden Euro für 2023 und 10,3 Milliarden Euro für 2026.
- Budgetdefizit soll von 4,7% auf 4,5% des BIP in 2023 und auf 4,2% in 2024 gesenkt werden.
- Beide Defizitwerte liegen über der EU-Obergrenze von 3%, was ein Defizitverfahren aus Brüssel vor dem Sommer wahrscheinlich macht.
- Größte Einsparungen betreffen Streichung des Klimabonus und Reduktionen im Förderbereich.
- ÖVP lädt Christoph Badelt, Leiter des Fiskalrats, zum Budget-Hearing ein.
- Badelt äußert, dass für eine Rückkehr unter die 3%-Defizitgrenze bis 2028 weitere politische Beschlüsse nötig sind, insbesondere bei Pensionen und Gesundheitswesen.
- Wifo-Expertin Margit Schratzenstaller bewertet Budget positiv, kritisiert jedoch Kürzungen bei Klimamaßnahmen und Beibehaltung klimaschädlicher Subventionen.
- Monika Köppl-Turyna von Eco Austria sieht keinen bedeutenden Fortschritt im Budgetentwurf und kritisiert steigende Abgabenquote und Verschuldung.
- Martin Gundinger vom Austrian Economics Center äußert Bedenken zu hohen Staatsausgaben im Sozialbereich.
- SPÖ-Experte Georg Feigl kritisiert, dass wohlhabende Gruppen zu wenig zur Konsolidierung beitragen, was zu übermäßigen Kürzungen bei einkommensschwachen Gruppen führt.
- Budget-Hearing wird im Budget-Ausschuss behandelt, Plenardebatte beginnt am 16. Juni, endgültige Beschlussfassung des Doppelbudgets am 18. Juni.
Source 2 (https://kurier.at/wirtschaft/budgetdefizit-ihs-bonin-sparpaket/402979761):
- Holger Bonin, Chef des Instituts für Höhere Studien (IHS), sieht einen milliardenschweren Sparbedarf beim Staat aufgrund des Budgetdefizits und schlechter Wirtschaftsprognosen.
- Bonin beziffert den jährlichen Sparbedarf auf fünf Milliarden Euro.
- Aktuelles Budgetdefizit liegt bei bis zu vier Prozent.
- Um das Budgetdefizit auf drei Prozent zu reduzieren, sind Einsparungen von fünf Milliarden Euro pro Jahr erforderlich.
- Bonin betont die Notwendigkeit, im Budget Spielräume für Investitionen in Zukunftsthemen wie Bildung und Infrastruktur zu schaffen.
- Es gibt keinen einfachen Weg zum Sparen; es müssen viele kleine Maßnahmen ergriffen werden.
- Bonin nennt den Klimabonus als Beispiel, wo mehr Geld ausgegeben wird als eingenommen.
- Einsparungen von 500 Millionen bis einer Milliarde Euro wären möglich, wenn der Klimabonus nur aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert wird.
- Das Klimaticket wird ebenfalls als teure Maßnahme bezeichnet.
- Bonin empfiehlt, die Pendlerförderung und Bildungskarenz zu überprüfen.
- Bei den Staatseinnahmen sollte die Grundsteuer reformiert werden, da sie lange nicht angepasst wurde.
- Eine Erbschaftssteuer wird als weitere Möglichkeit zur Sanierung des Staatshaushalts genannt.
- Bonin warnt davor, bei Forschung und Klimazielen zu sparen, da dies langfristig teurer werden könnte.
Source 3 (https://www.europarl.europa.eu/factsheets/en/sheet/89/der-eu-rahmen-fur-die-fiskalpolitik):
- Ziel: Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion durch ein robustes Rahmenwerk zur Vermeidung untragbarer öffentlicher Finanzen.
- Reformen:
- Ende 2011: Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SGP) trat in Kraft (Teil des „Six Pack“).
- Anfang 2013: Intergouvernementaler Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Governance in der Wirtschafts- und Währungsunion (TSCG) trat in Kraft, einschließlich des Fiskalpakts.
- Mai 2013: Verordnung zur Bewertung nationaler Entwurfshaushaltspläne (Teil des „Two Pack“) trat in Kraft.
- 30. April 2024: Reformiertes wirtschaftliches Governance-Rahmenwerk trat in Kraft.
- Rechtsgrundlage: Artikel 3, 119-144, 136, 219 und 282-284 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV); Protokoll Nr. 12 (über das Verfahren bei übermäßigen Defiziten) und Protokoll Nr. 13 (über die Konvergenzkriterien).
- Ziele des fiskalpolitischen Rahmens der EU:
- Robuste und effektive Koordination und Überwachung der Fiskalpolitik der Mitgliedstaaten.
- Reaktion auf die Staatsschuldenkrise durch strengere Regeln.
- Förderung von nachhaltigen und inklusiven Wachstum.
- Reformen 2024:
- Erhöhung der politischen Verantwortung, Vereinfachung der Regeln, Förderung von Investitionen und effektive Durchsetzung.
- Berücksichtigung der grünen und digitalen Übergänge.
- Stabilitäts- und Wachstumspakt (SGP):
- Primäres EU-Recht: Artikel 121 (multilaterale Überwachung) und 126 (Verfahren bei übermäßigen Defiziten) AEUV.
- Erste Wirtschaftsgovernance-Paket („Six Pack“) trat am 13. Dezember 2011 in Kraft.
- Aktuelle Maßnahmen des SGP:
- Verordnung (EU) 2024/1263 zur effektiven Koordination der Wirtschaftspolitik.
- Rat Verordnung (EC) Nr. 1467/97 zur Beschleunigung des Verfahrens bei übermäßigen Defiziten.
- Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 zur Durchsetzung der Haushaltsüberwachung.
- Richtlinie 2011/85/EU zu den Anforderungen an die Haushaltsrahmen der Mitgliedstaaten.
- Präventiver Arm des SGP:
- Ziel: Effektive Koordination der wirtschaftlichen Politiken der Mitgliedstaaten.
- Regelungen für nationale mittelfristige fiskal-strukturelle Pläne.
- Überwachung der Einhaltung der Maastricht-Kriterien (Schuldenstand unter 60% des BIP, Defizit unter 3% des BIP).
- Flexibilität durch Fluchtklauseln bei schweren wirtschaftlichen Rückgängen.
- Korrektiver Arm des SGP:
- Ziel: Verhinderung übermäßiger Defizite.
- Auslösung des Verfahrens bei Überschreitung der Defizit- oder Schuldenkriterien.
- Verfahren zur Beurteilung und Entscheidung über übermäßige Defizite.
- Reform 2024: Automatisierung der Eröffnung eines Schulden-basierten Verfahrens.
- Fiskalvertrag (TSCG):
- Unterzeichnet von allen Mitgliedstaaten außer UK und Tschechien.
- Verpflichtung zur Einhaltung der „goldenen Regel“ für ausgeglichene Haushalte.
- Weitere Reformen zur Stärkung der wirtschaftlichen Governance:
- Verordnung (EU) Nr. 473/2013 zur Überwachung und Bewertung der Entwurfshaushaltspläne.
- Verordnung (EU) Nr. 472/2013 zur Stärkung der Überwachung der Mitgliedstaaten mit finanziellen Schwierigkeiten.
- Rolle des Europäischen Parlaments:
- Mitgesetzgeber bei der Festlegung der Regeln für die multilaterale Überwachung.
- Stärkung der Rolle des Parlaments durch wirtschaftliche Dialoge und Berichterstattung.