Heute ist der 7.06.2025
Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/parlament/experten-hearing-budget-wird-jetzt-seziert/635780736):
- Am Dienstag tritt der Budget-Ausschuss zum traditionellen Budget-Hearing zusammen.
- Geladene Fachleute äußern bereits im Vorfeld Kritik am Haushaltsentwurf der Regierung.
- Einheitliche Expertenmeinung: Die Maßnahmen reichen perspektivisch nicht aus.
- Budgetdefizit soll laut Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) von 4,7% auf 4,5% des BIP sinken.
- Für das nächste Jahr wird ein Defizit von 4,2% prognostiziert.
- Beide Werte liegen über dem von der EU erlaubten Wert von 3%.
- Vor dem Sommer könnte ein Defizit-Verfahren der EU eingeleitet werden.
- Um ein höheres Defizit zu vermeiden, werden 2023 sieben Milliarden Euro und 2026 10,3 Milliarden Euro eingespart.
- Größte Einsparung: Abschaffung des Klimabonus, Kürzungen bei Förderungen.
- Christoph Badelt, Leiter des Fiskalrats, wird als Experte zum Hearing eingeladen.
- Badelt äußert, dass für eine Rückkehr unter 3% Defizit bis 2028 "noch viel mehr scharfe und unangenehme politische Beschlüsse" nötig seien.
- Weitere Reformen in den Bereichen Pensionen und Gesundheit werden gefordert.
- Wifo-Expertin Margit Schratzenstaller, eingeladen von den Grünen, sieht Kürzungen bei Klima-Maßnahmen als "Wermutstropfen".
- Schratzenstaller bewertet das Budget insgesamt tendenziell positiv, sieht aber auch die Notwendigkeit von Einnahmeerhöhungen.
- Monika Köppl-Turyna von Eco Austria, eingeladen von den NEOS, kritisiert fehlende Strukturreformen und steigende Abgabenquote.
- Sie hält den Konsolidierungspfad für unrealistisch und fordert zusätzliche Einsparungen von fünf Milliarden bis 2028.
- Martin Gundinger vom Austrian Economics Center, vorgeschlagen von der FPÖ, kritisiert hohe Staatsausgaben und Verschuldung.
- Georg Feigl von der Arbeiterkammer, nominiert von der SPÖ, bemängelt zu geringe Belastungen für Vermögende und zu große Kürzungen für niedrige Einkommen.
- Nach dem Hearing wird der Haushaltsentwurf kapitelweise im Budget-Ausschuss behandelt.
- Debatte im Plenum beginnt am 16. Juni, zunächst wird das Budgetbegleitgesetz beschlossen.
- Beschluss des Doppelbudgets ist für den 18. Juni geplant.
Source 2 (https://www.parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst/Aktuelle-Themen-zur-Budgetentwicklung-2024-und-2025):
- Nettofinanzierungsbedarf des Bundes von Jänner bis September 2024: 15,4 Mrd. EUR
- Auszahlungen bis Ende September 2024: 10,1 Mrd. EUR bzw. 13,1 % höher als im Vorjahr
- Einzahlungen bis Ende September 2024: 2,2 Mrd. EUR bzw. 3,1 % höher als im Vorjahr
- Hauptgründe für Auszahlungsanstieg:
- Steigende Pensionsausgaben
- Neuer Finanzausgleich
- Höherer Personalaufwand
- Mittelaufstockungen in Schwerpunktbereichen (z. B. Klima, Sicherheit)
- Schwache Entwicklung bei Einnahmen:
- Umsatzsteueraufkommen
- Abgaben im Immobiliensektor
- Dynamische Entwicklung bei Lohnsumme abhängigen Abgaben (v. a. Lohnsteuer)
- Verschlechterung der Budgetentwicklung 2024 seit Herbst 2023:
- Verschlechterung der Wirtschaftslage
- Verlängerung von Krisenmaßnahmen (z. B. Strompreisbremse, Energieabgabensenkung)
- Unberücksichtigte Maßnahmen (z. B. höherer Klimabonus, Wohnbaupaket)
- Hochwasserkatastrophe
- Günstige Entwicklungen in einigen Bereichen:
- Geringere Auszahlungen für Investitionsprämie und Breitbandförderung
- Höhere Einzahlungen aus Dividenden und Lohnsteuer
- Nettofinanzierungsbedarf wird voraussichtlich höher ausfallen als budgetiert
- Erwartetes Maastricht-Defizit 2024:
- BMF: 3,3 % des BIP
- Fiskalrat: 3,9 % des BIP
- EK: 3,6 % des BIP
- Öffentliche Schuldenquote 2024: 79,3 % des BIP aufgrund höherem Defizit und geringerem BIP-Wachstum
Source 3 (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/stabilitaets-und-wachstumspakt-eu-schuldenregeln-100.html):
- Der Ministerrat der EU hat am 29. April 2024 eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes beschlossen.
- Die Reform folgt auf die Zustimmung des EU-Parlaments in der Vorwoche.
- Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde 1997 im Vertrag von Amsterdam festgelegt.
- Der Pakt legt Obergrenzen für Staatsschulden und Haushaltsdefizite der EU-Mitgliedstaaten fest.
- Defizitquote über drei Prozent des BIP führt zu Sanktionen und möglichen Defizitverfahren.
- Schuldenstand darf nicht höher als 60 Prozent des BIP sein.
- Strafverfahren waren während der Corona-Krise und aufgrund des Ukraine-Konflikts ausgesetzt.
- Die Reform soll die bisherigen Regeln vereinfachen und anpassen.
- Zukünftig wird die individuelle Lage der Länder stärker berücksichtigt.
- EU-Kommission kann bei der Berechnung der Anpassungsanstrengungen Zinsanstiege einbeziehen.
- Mitgliedstaaten mit glaubhaften Reform- und Investitionsplänen können längere Fristen zur Schuldenverringerung erhalten.
- Hoch verschuldete Länder (über 90% Schuldenquote) müssen ihre Schuldenquote jährlich um 1 Prozent senken.
- Länder mit Schuldenständen zwischen 60 und 90 Prozent müssen um 0,5 Prozentpunkte senken.
- Kritiker warnen, dass die Regeln notwendige Investitionen in Klimaschutz und soziale Bereiche behindern.
- Eine Analyse ergab, dass ab 2027 nur Dänemark, Schweden und Irland sich notwendige Ausgaben leisten könnten.
- Bundesfinanzminister Christian Lindner sieht die Reform positiv für die finanzpolitische Stabilität Deutschlands.
- Die EVP-Fraktion im Europaparlament unterstützt die Reform.
- Die neuen Vorschriften müssen im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten (voraussichtlich Anfang Mai 2024).
- Ab Frühjahr 2024 sollen die Defizitverfahren wieder eröffnet werden, voraussichtlich unter den neuen Regeln.