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Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202506021117/alkohol-im-spiel-e-biker-nach-sturz-schwer-verletzt/):
- Unfall ereignete sich am 1. Juni 2025 in Dornbirn.
- E-Bike-Fahrer: 47 Jahre alt, fuhr auf der Straße Heilgereuthe in Richtung Dornbirn.
- Gegen 19:40 Uhr kam ihm eine 44-jährige Frau mit ihrem Auto entgegen.
- Der Fahrradfahrer stürzte, vermutlich aufgrund eines Schrecks.
- Er erlitt schwere Verletzungen und blieb bewusstlos auf der Straße liegen.
- Nach Erstversorgung wurde der 47-Jährige mit dem Notarzthubschrauber ins Krankenhaus geflogen.
- Alkotest beim Fahrradfahrer verlief positiv.

Source 2 (https://www.heute.at/s/e-biker-bleibt-nach-sturz-bewusstlos-auf-strasse-liegen-120111548):
- Ein 47-jähriger Mann fuhr am Sonntag um 19:40 Uhr mit seinem E-Bike auf der Straße Heilgereuthe in Richtung Dornbirn.
- In der Nähe der Töbelebachbrücke kam ihm eine 44-jährige Frau mit ihrem Auto entgegen.
- Der Fahrradfahrer stürzte vermutlich aufgrund eines Schrecks.
- Er erlitt schwere Verletzungen und blieb bewusstlos auf der Straße liegen.
- Nach der Erstversorgung wurde der Mann mit einem Notarzthubschrauber ins Krankenhaus geflogen.
- Ein Alkotest beim Fahrradfahrer ergab ein positives Ergebnis.
- Die Polizei hat die Ermittlungen zu dem Unfall aufgenommen.

Source 3 (https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/promillegrenze-fahrrad/):
- Autofahren und Alkohol sind nicht vereinbar; auch beim Fahrradfahren ist Alkohol problematisch.
- Promillegrenze für Radfahrer:
- Ab 1,6 Promille: Straftat, absolut fahruntüchtig.
- Ab 0,3 Promille: Strafbarkeit bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien, Stürze).
- Strafen bei 1,6 Promille oder mehr:
- Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen (monatliches Nettogehalt).
- Zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
- Führerschein:
- Kein Fahrverbot bei Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad.
- Fahrerlaubnisbehörde informiert; ab 1,6 Promille wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
- MPU erforderlich, auch wenn kein Führerschein vorhanden ist.
- Radfahren kann verboten werden, wenn Gefahr besteht, dass der Betroffene erneut alkoholisiert fährt.
- Alkoholisierter Fußgänger, der ein Fahrrad schiebt, macht sich nicht strafbar, es sei denn, es zeigen sich Ausfallerscheinungen.
- E-Bikes bis 25 km/h unterliegen der gleichen Promillegrenze von 1,6 Promille wie Fahrräder.
- E-Bikes, die allein durch einen Motor angetrieben werden oder Pedelecs bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen anderen Regeln.
- 0,0-Promille-Regel gilt für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren, jedoch nicht für das Fahrradfahren.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-02 11:21:10

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