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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/parteien/trinkgeld-streit-oegb-gegen-komplette-abgabenbefreiung/635778088):
- Forderung nach kompletter Abgabenbefreiung für Trinkgelder.
- Gewerkschaft spricht sich dagegen aus, insbesondere wegen der Vorteile für Pensionen.
- Trinkgelder sind in Österreich steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.
- Bisher waren Trinkgelder schwer überprüfbar, oft wurden Pauschalbeträge verwendet.
- Zunehmende Kartenzahlungen führen dazu, dass Trinkgelder häufiger in Registrierkassen auftauchen.
- Dies hat zu Nachforderungen seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) geführt.
- Politische Forderung nach genereller Abgabenfreiheit für Trinkgelder unterstützt von Landeshauptleuten und Wirtschaftskammer.
- Regierungsprogramm enthält Punkt zur Evaluierung und praxistauglichen Ausgestaltung der Regelungen für Trinkgeldpauschale und TRONC-Systeme.
- Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) warnt vor den Folgen einer Abgabenbefreiung.
- Gewerkschafter Emanuel Straka betont, dass Beiträge zu höheren Pensions- und Arbeitslosenzahlungen führen.
- Diskussion über Trinkgelder ist aufgekommen, da sie in einigen Branchen einen wesentlichen Lohnanteil darstellen.

Source 2 (https://tirol.orf.at/stories/3307495/):
- Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) spricht sich gegen ein komplett abgabenfreies Trinkgeld aus.
- Der ÖGB argumentiert, dass ein solches Modell negative Auswirkungen auf die Sozialversicherung und die Löhne der Beschäftigten haben könnte.
- Es wird betont, dass Trinkgelder auch zur Finanzierung von Sozialleistungen beitragen.
- Der ÖGB fordert stattdessen eine faire Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Gastronomie.
- Die Diskussion über Trinkgeld und Abgabenfreiheit ist Teil einer breiteren Debatte über Arbeitsbedingungen und Löhne in der Branche.

Source 3 (https://www.sozialversicherung.gv.at/cdscontent/?contentid=10007.821100):
- Trinkgelder gelten als Entgelt Dritter und unterliegen der Beitragspflicht.
- Die Höhe des Trinkgeldes wird festgestellt durch:
- Aufzeichnungen der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers
- Erhebungen bzw. Schätzungen des Krankenversicherungsträgers
- Pauschalierung
- Trinkgeldpauschalierungen existieren für:
- Kosmetikerinnen und Kosmetiker
- Fußpflegerinnen und Fußpfleger
- Masseurinnen und Masseure (in Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien)
- Friseurinnen und Friseure (in allen Bundesländern)
- Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe (in allen Bundesländern)
- Lohnfuhrwerkgewerbe (in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Wien)
- Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Heilbadeanstalten, Kuranstalten, Heilquellenbetrieben und Bädern (in Wien)
- Pauschalierungsfestsetzungen sind in amtlichen Verlautbarungen abrufbar.
- Trinkgeldpauschalen für Kärnten sind als PDF zum Download verfügbar.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-02 11:11:08

Autor:

OE24