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Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250602_OTS0015/erfolgreich-gemeistert-wiens-meisterfeier-2025):
- Veranstaltung: Meisterfeier „Erfolgreich gemeistert“ der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien
- Datum: Dienstag, 3. Juni 2025
- Ort: Herkulessaal des Gartenpalais Liechtenstein, Wien (9., Fürstengasse 1)
- 16. Auflage der Meisterfeier
- 388 Absolventen der Wiener Meister- und Befähigungsprüfungen 2024 im Fokus
- Maria Neumann, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk, betont die Bedeutung der Meisterprüfung für Ausbildung, Qualität, Kundenorientierung und Zuverlässigkeit
- Höchste Zahl neuer Meister im Bereich Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung: 49 Absolventen
- Weitere Bereiche mit vielen Absolventen:
- Baumeister-Gewerbe: 38 Meistertitel
- Kosmetikberufe (außer Piercen und Tätowieren): 31 Absolventen
- Friseur- und Perückenmacher-Gewerbe: 21 Meister
- Kraftfahrzeugtechnik: 23 Absolventen
- Überlassung von Arbeitskräften: 17 Absolventen
- Hörgeräteakustik, Fußpflege, Gärtner: jeweils 16 Absolventen
- Porträts von drei Absolventen:
- Marie-Therese Böcksteiner (34), Gärtnermeisterin: Fokus auf Nachhaltigkeit und ökologische Gestaltung
- Peter Klingler (42), Mechatronik-Meister: Leiter der technischen Betriebsführung an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, stolz auf seinen Meistertitel
- Larissa Rumpf (27), Meisterin im Maler- und Bodenlegerhandwerk: Führt das Familienunternehmen, kombiniert Tradition mit Innovation

Source 2 (https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung):
- Es gibt freie und reglementierte Gewerbe, für die ein Befähigungsnachweis erforderlich ist.
- In Handwerken ist die Meisterprüfung vorrangig, in anderen reglementierten Gewerben die Befähigungsprüfung.
- Personen ab 18 Jahren können die Meister- oder Befähigungsprüfung ablegen.
- Eine spezifische Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich.
- Zugang zur Gewerbeausübung kann auch über einen individuellen Befähigungsnachweis erfolgen, ohne Prüfung.
- Die Meisterprüfung ist nicht verpflichtend für die Eröffnung eines Betriebes.
- Prüfungsordnungen für Handwerke und reglementierte Gewerbe werden von Fachorganisationen der WKÖ gestaltet.
- Die Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen, durchgeführt von Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern.
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A ersetzt durch Lehrabschlussprüfung)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A ersetzt durch Lehrabschlussprüfung)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil (kann durch bestimmte Studienrichtungen ersetzt werden)
- Ausbilderprüfung oder deren Ersatz
- Unternehmerprüfung oder deren Ersatz
- Prüfungskommissionen sind nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland vorgesehen.
- Prüfungsgebühren sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) geregelt.
- Ab 1.1.2024 sind Prüfungsgebühren für Modulprüfungen und Unternehmerprüfungen rückwirkend ab 1. Juli 2023 freigestellt.
- Vorbereitungskurse sind freiwillig und werden von Landesinnungen oder Wirtschaftsförderungsinstituten (WIFI) angeboten.
- Förderungen sind individuell geregelt und können von Bund, Land, Gemeinde oder EU kommen.
- Gütesiegel "Meisterbetrieb" darf von Unternehmen geführt werden, deren Inhaber oder Geschäftsführer die Meisterprüfung oder eine handwerksähnliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.
- Gütesiegel "staatlich geprüft" gilt für reglementierte Gewerbe mit Befähigungsprüfung und darf nur von Unternehmen geführt werden, deren Inhaber oder Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Source 3 (https://kanzlei-herfurtner.de/handwerksordnung/):
- Die Handwerksordnung (HwO) ist das zentrale Gesetz für das Handwerk in Deutschland.
- Regelt Berufsausbildung, Meister- und Gesellenprüfungen, Eintragung in die Handwerksrolle und weitere Aspekte des Handwerks.
- Erstmals erlassen 1953, mehrfach novelliert.
- Ziel: Qualität des Handwerks, Verbraucherschutz, Unterstützung von Handwerkern und Betrieben.
- Gliederung der HwO:
- Teil I: Berufsausbildung
- Teil II: Betrieb des Handwerks (z. B. Meisterpflicht, Eintragung in die Handwerksrolle)
- Teil III: Organisation der Handwerkskammern
- Teil IV: Ordnungsmäßigkeit der Handwerksausübung

- Anlage A: Listet 41 zulassungspflichtige Handwerke (z. B. Baugewerbe, Elektrogewerbe, Holzgewerbe, Metallgewerbe, Nahrungsgewerbe, Gesundheitsgewerbe, Reinigungs- und Körperpflegegewerbe, Textilgewerbe, technische Gewerbe).
- Meisterpflicht: Bestimmte Handwerke dürfen nur mit Meistertitel ausgeübt werden.
- Meistertitel wird durch bestandene Meisterprüfung nach § 45 HwO erworben.
- Ausnahmen von der Meisterpflicht:
- Altgesellenregelung: 6 Jahre Tätigkeit, davon 4 Jahre in leitender Stellung.
- EU/EWR-Staatsangehörige mit gleichwertiger Berufsqualifikation.

- Handwerksrolle: Zentrales Register für Handwerksbetriebe, Eintragung ist für zulassungspflichtige Handwerke verpflichtend.
- Voraussetzungen für die Eintragung:
- Nachweis des Meistertitels oder Ausnahmebewilligung
- Gewerbeanmeldung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Angemessene Betriebsgröße und -ausstattung
- Keine schweren Verstöße gegen Gesetze

- Gewerbeanmeldung für alle Handwerksbetriebe erforderlich.
- Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B) können ohne Meisterprüfung ausgeübt werden (z. B. Fotograf, Uhrmacher, Kosmetiker).
- Berufsausbildung: Duale Ausbildung, dauert in der Regel 3 bis 3,5 Jahre, schließt mit Gesellenprüfung ab.

- Meisterprüfung besteht aus vier Teilen: praktische Prüfung, theoretische Prüfung, berufs- und arbeitspädagogische Prüfung, betriebswirtschaftliche und rechtliche Prüfung.
- Aktuelle Gerichtsurteile:
- BGH-Urteil zur Meisterpflicht (2013): Verfassungsgemäß, schützt Verbraucher und Auszubildende.
- BVerwG-Urteil zur Altgesellenregelung (2013): Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.

- Neue Handwerksberufe und EU-Anpassungen in der HwO.
- Häufig gestellte Fragen:
- EU-Handwerker können ohne deutschen Meistertitel arbeiten, wenn die Qualifikation anerkannt wird.
- Eintragung in die Handwerksrolle für zulassungsfreie Handwerke nicht verpflichtend, aber vorteilhaft.
- Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne Eintragung ist eine Ordnungswidrigkeit.
- Kosten für die Eintragung variieren zwischen 100 und 300 Euro.
- Nebengewerbe unterliegt den gleichen Regelungen wie Hauptgewerbe.
- Mehrere zulassungsfreie Handwerke können ohne Meisterpflicht ausgeübt werden.

- Die Einhaltung der Handwerksordnung ist entscheidend für Qualität und Verbraucherschutz im Handwerk.

Ursprung:

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Link: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250602_OTS0015/erfolgreich-gemeistert-wiens-meisterfeier-2025

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Erstellt am: 2025-06-02 09:03:30

Autor:

OTS