Heute ist der 7.06.2025
Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202506011938/schon-wieder-erwischt-polizei-stoppt-fluechtigen-drogenlenker/):
- Datum: 1. Juni 2025
- Ort: Bezirk Gmunden, Österreich
- Ein 23-jähriger Mann flüchtete vor der Polizei während einer Verkehrskontrolle.
- Die Kontrolle fand gegen 15:10 Uhr nahe der Autobahnabfahrt Laakirchen-West statt.
- Der Fahrer ignorierte das Anhaltezeichen und raste davon.
- Die Autobahnpolizei Seewalchen nahm die Verfolgung auf.
- Das Fahrzeug wurde in der Einfahrt eines Einfamilienhauses gefunden.
- Der Fahrer flüchtete zu Fuß durch einen Garten.
- Die Polizei kannte den Fahrer bereits und schickte eine Streife zu seiner Wohnadresse.
- Der 23-Jährige wurde dort wenig später angetroffen.
- Zunächst leugnete er die Flucht, gestand dann jedoch.
- Ein Drogenschnelltest ergab einen positiven Befund auf THC.
- Ein Amtsarzt stellte die Fahruntauglichkeit fest.
- Der Führerschein des Mannes war bereits eine Woche zuvor von der Polizei entzogen worden.
Source 2 (https://www.t-ehle.de/blog/thc-kontrollen-was-polizei-tests-gesetze-wirklich-bedeuten):
- THC bleibt länger im Körper nachweisbar als viele Konsumenten denken.
- Im Straßenverkehr gilt THC als "berauschendes Mittel" mit Nulltoleranz.
- Grenzwert für aktives THC im Blutserum: 1,0 ng/ml.
- Überschreitung des Grenzwerts führt zu Ordnungswidrigkeit, unabhängig von Fahruntüchtigkeit.
- Urintests sind häufig, aber kein gerichtsfestes Beweismittel; sie zeigen nur, dass kürzlich konsumiert wurde.
- Bluttests sind entscheidend vor Gericht und messen aktives THC sowie THC-COOH.
- Haartests sind relevant bei MPU und Arbeitsplatzkontrollen, können THC mehrere Monate nachweisen.
- Nachweiszeiten variieren je nach Konsummuster:
- Urin: 1–3 Tage (gelegentlich), bis zu 30 Tage (regelmäßig).
- Blut (aktiv): 6–24 Stunden (gelegentlich), bis zu 72 Stunden (regelmäßig).
- Blut (THC-COOH): 2–7 Tage (gelegentlich), mehrere Wochen (regelmäßig).
- Haare: mehrere Wochen (gelegentlich), mehrere Monate (regelmäßig).
- Positive Bluttests führen zu Bußgeldern, Fahrverboten und Punkten in Flensburg.
- Bei Wiederholung oder hohem THC-Wert kann der Führerschein entzogen werden.
- Rechte bei Polizeikontrollen: Urintest verweigern, keine Selbstbelastung, auf richterlichen Beschluss bestehen.
- Mythen zur Testvermeidung: Zitronensaft, Aktivkohle, Fremdurin und Entgiftungstees haben keine nachweisbare Wirkung.
- Forderungen nach Reformen: realitätsnahe Grenzwerte, differenzierte Betrachtung von THC und Abbauprodukten.
- Medizinischer Cannabis-Konsum ist erlaubt, solange keine akute Beeinträchtigung vorliegt.
- Positiver THC-Nachweis kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere in sicherheitsrelevanten Berufen.
- Offener Umgang mit medizinischem Konsum und Abstand zwischen Konsum und Arbeitsbeginn empfohlen.
- Wissen über Nachweiszeiten und Rechte kann helfen, unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.
Source 3 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/drogenfahrt-ordnungswidrigkeit-24a-abs-2-stvg-wenn-thc-wert-unter-3-5-ng-ml-blutserum-152970.html):
- Gesetzesänderung seit dem 22.08.2024: Neuer THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum.
- § 24a Abs. 1 a) StVG: Ordnungswidrigkeit bei Fahren eines Kraftfahrzeugs mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum.
- Ordnungswidrigkeit kann auch bei Unterschreitung des Grenzwerts vorliegen, wenn drogenbedingte Verhaltensauffälligkeiten festgestellt werden.
- Regelbußgeld bei Drogenfahrt: 500 Euro (insgesamt ca. 750 Euro), ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte im Fahreignungsregister.
- Bei Voreintragungen: Bußgelder von 1.000 oder 1.500 Euro und drei Monate Fahrverbot möglich.
- OLG Bamberg: Ahndung auch bei Nichterreichen des Nachweisgrenzwertes möglich, wenn weitere Umstände vorliegen.
- Beispiel: Betroffener räumte Drogenfahrt ein, wurde jedoch aufgrund von Gleichgewichtsstörungen und anderen Auffälligkeiten überprüft.
- Freispruch aufgrund von 0,7 ng/ml THC wurde vom OLG Bamberg aufgehoben; weitere Umstände könnten auf Fahruntüchtigkeit hinweisen.
- Erwartung, dass Verfolgung und Verurteilung auch bei Unterschreitung des neuen Grenzwerts drohen.
- Empfehlungen von Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk:
1. Schweigerecht gegenüber Strafverfolgungsbehörden nutzen und Verteidiger einschalten.
2. Rechtsbeistand nicht verzichten, auch wenn Nachweisgrenzwert nicht erreicht wird.
3. Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen, um hohe Kosten bei Drogenfahrten abzudecken.
- Urbanzyk ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Coesfeld, bietet bundesweite Beratung und Vertretung an.