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Heute ist der 5.06.2025

Datum: 5.06.2025 - Source 1 (https://www.fireworld.at/2025/06/01/stmk-53-jaehriger-bei-sturz-von-balkon-in-st-martin-im-sulmtal-toedlich-verletzt/):
- Datum: 1. Juni 2025
- Ort: Sankt Martin im Sulmtal, Steiermark
- Betroffener: 53-jähriger Mann aus dem Bezirk Deutschlandsberg
- Tätigkeit: Renovierungsarbeiten an einem landwirtschaftlichen Anwesen
- Arbeiten: Alleine am Einfamilienhaus, auf dem Balkon ohne montiertes Geländer
- Entdeckung: Familienangehörige fanden ihn regungslos auf dem Rasen unterhalb des Balkons gegen 12.40 Uhr
- Erste-Hilfe-Maßnahmen und Notarztteam wurden umgehend eingesetzt
- Ergebnis: Nur noch der Tod des Mannes konnte festgestellt werden
- Betreuung: Angehörige werden vom Kriseninterventionsteam (KIT) des Landes Steiermark unterstützt.

Source 2 (https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Branchen/Bauarbeiten-_Bergbau/Bauarbeiten_Uebersicht.html):
- Erhöhtes Risiko von Verletzungen und Berufskrankheiten durch wechselnde Arbeitsumgebungen und Gefahren (Witterungsbedingungen, geologische Risiken).
- Arbeiten in gefährlichen Bereichen nur nach sorgfältiger Gefahrenbeurteilung und technischen Maßnahmen erlaubt.
- Bauarbeiterschutzverordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BGBl. Nr. 340/1994).
- Bauarbeiten umfassen Herstellung, Instandhaltung, Sanierung, Reparatur, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen sowie Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten.
- Errichtung von Photovoltaikanlagen ist ein aktueller Trend in Österreich; meist als Bauarbeiten klassifiziert.
- Merkblatt zu Zugängen und Arbeiten auf Dächern für PV-Anlagen vorhanden.
- Baustelleneinrichtung soll während der Projektvorbereitung organisiert werden, einschließlich Verkehrswege, Beleuchtung, Lagerflächen, Aufenthalts- und Sanitärräume.
- Arbeitsverfahren am Bau umfassen alle Vorgänge und Einrichtungen zur Errichtung baulicher Anlagen.
- Gerüste sind Hilfskonstruktionen aus wiederverwendbaren Einzelteilen, dienen zur Herstellung von Standplätzen und Lagerung von Lasten.
- Absturzsicherungen sollen Absturz von Arbeitnehmern und Gegenständen verhindern; häufigste Ursache für schwere und tödliche Unfälle auf Baustellen.
- Jugendliche am Bau unterliegen besonderen Vorschriften (Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987, KJBG; KJBG-VO).
- Betriebseinrichtungen und mechanische Einrichtungen dürfen nur verwendet werden, wenn Prüfungen durchgeführt und Mängel beseitigt wurden.
- Letzte Änderung des Dokuments am 13.11.2023.

Source 3 (https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Branchen/Bauarbeiten-_Bergbau/Schutz_gegen_Absturz.html):
- Maßnahmen zur Verhinderung von Absturzgefahr sind erforderlich.
- Primäre Maßnahme: Absturzverhinderung durch bauliche Einrichtungen.
- Sekundäre Maßnahme: Anbringen von Schutzeinrichtungen zur Verhinderung eines weiteren Absturzes.
- Maßnahmen gegen Absturzgefahr umfassen:
- Absturzsicherungen
- Abgrenzungen
- Schutzeinrichtungen
- Absturzgefahr besteht bei:
- Öffnungen und Vertiefungen im Boden (z.B. Schächte, Kanäle, Gruben)
- Öffnungen in Geschoßdecken und Dächern (z.B. Lichtkuppelöffnungen)
- Arbeitsplätzen, Standplätzen und Verkehrswegen über Gewässern oder Stoffen mit Versinkgefahr
- Wandöffnungen, Stiegenläufen und -podesten bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe
- Sonstigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe
- Absturzsicherungen sind:
- Tragfähige und unverschiebbare Abdeckungen von Öffnungen
- Umwehrungen (Geländer) an Absturzkanten mit Brust-, Mittel- und Fußwehren
- Anforderungen an Umwehrungen (Geländer):
- Material muss widerstandsfähig sein und sicher befestigt werden
- Oberkante von Brustwehren mindestens 1,00 m über der Standfläche
- Brust- und Mittelwehren müssen für bestimmte Kräfte bemessen sein (0,30 kN waagrecht, 1,25 kN senkrecht)
- Mindestquerschnitt von Brettern für Wehren: 15 x 2,4 cm
- Fußwehren müssen mindestens 15 cm über der Standfläche liegen
- Abstände zwischen Wehren dürfen maximal 47 cm betragen
- Abgrenzungen sind stabile Brustwehren aus Holz, Metall oder Seilen/Ketten:
- Nur auf Flächen bis 20° Neigung zulässig
- Positionierung etwa 2 m von der Absturzkante
- Anforderungen an Brustwehren:
- Oberkante muss 1,00 m bis 1,20 m über der Standfläche liegen
- Gleiche Kraftanforderungen wie bei Umwehrungen
- Schutzeinrichtungen sind erforderlich, wenn Absturzsicherungen oder Abgrenzungen nicht möglich sind:
- Fanggerüste, Auffangnetze, Dachfanggerüste oder Dachschutzblenden
- Anforderungen an Auffangnetze:
- Müssen an tragfähigen Konstruktionen befestigt sein
- Maschenweite darf maximal 10 cm betragen
- Anbringung möglichst dicht unterhalb des absturzgefährlichen Arbeitsplatzes (max. 6,00 m darunter)
- Netz muss um mindestens 1,50 m überragen
- Sicherheitsabstand zu festen Gegenständen muss gewährleistet sein
- Letzte Änderung des Dokuments: 20.12.2022

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-01 18:54:07

Autor:

Fireworld