Vienna AT

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/nach-urteilen-in-causa-buwog-grasser-vor-antritt-von-haftstrafe/9445373):
- Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird voraussichtlich nächste Woche seine Haft in der Justizanstalt Innsbruck antreten.
- Grasser wurde in der Buwog-Affäre zu vier Jahren Haft verurteilt.
- Er erhielt am 7. Mai über seinen Anwalt die Aufforderung zum Strafantritt und hat einen Monat Zeit, sich zu melden.
- Grasser hat bisher keinen Antrag auf Strafaufschub gestellt.
- Das Wiener Landesgericht für Strafsachen bestätigte dies.
- Ex-Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger haben aus medizinischen Gründen Haftaufschub beantragt.
- Medizinische Sachverständige wurden bestellt, um die gesundheitlichen Gründe zu überprüfen.
- Die Begutachtung zur Frage der Vollzugsuntauglichkeit dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.
- Grasser wurde in der Buwog-Affäre und in der Causa Terminal Tower Linz wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt.
- Meischberger erhielt dreieinhalb Jahre Haft, Hochegger drei Jahre, davon zwölf Monate unbedingt.

Source 2 (https://www.profil.at/investigativ/rechtskraeftig-vier-jahre-haft-fuer-grasser-wegen-korruption-und-untreue/403026165):
- Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) zu vier Jahren Haft verurteilt.
- Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Korruption Grassers als „beispiellos“ in Österreich.
- Grasser war in den Buwog-Privatisierungsprozess von 2004 verwickelt, wo er Bestechungsgelder in Höhe von fast 10 Millionen Euro forderte.
- Der OGH bestätigte die wesentlichen Punkte des Urteils des Landesgerichts Wien von 2020, reduzierte jedoch die Haftstrafen.
- Grasser und andere Angeklagte müssen der Republik rund 10 Millionen Euro erstatten.
- Der OGH hob einen Punkt der Beweismittelfälschung auf, was eine erneute Prüfung durch das Landesgericht Wien nach sich ziehen könnte.
- Die Verfahrensdauer von rund 15 Jahren wurde als Grundrechtsverletzung gewertet und führte zu einer Strafmilderung.
- Grasser plant, vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) zu ziehen und bezeichnet das Urteil als „ungerecht“.
- Walter Meischberger, ein Mitangeklagter, äußerte ähnliche Bedenken und will ebenfalls vor den EGMR ziehen.
- Nach schriftlicher Ausfertigung des Urteils müssen die Verurteilten innerhalb eines Monats die Haft antreten, sofern keine gravierenden Gründe für einen Aufschub vorliegen.
- Grasser könnte nach Verbüßung der Hälfte seiner Haftstrafe einen Antrag auf bedingte Entlassung stellen.

Source 3 (https://verfassungsblog.de/kreutner-bericht-korruption-oesterreich/):
- Der Kreutner-Bericht thematisiert die Rechtsstaatlichkeit in Österreich und Europa, insbesondere nach der „Ibiza-Affäre“ von Mai 2019.
- Politische Korruption ist ein europaweites Problem, das in Österreich gravierende institutionelle Schwächen aufzeigt, insbesondere im Justizsystem.
- Christian Pilnacek, ein ehemaliger hochrangiger Justizbeamter, wurde am 20. Oktober 2023 tot am Donau-Ufer aufgefunden; ihm wurden Datenträger und Schlüssel abgenommen.
- Pilnacek hatte in veröffentlichten Chat-Nachrichten politischen Druck in strafrechtlichen Ermittlungen kritisiert.
- Justizministerin Alma Zadic setzte eine Untersuchungskommission unter Leitung von Martin Kreutner ein, die am 15. Juli 2024 ihren Abschlussbericht vorlegte.
- Der Bericht identifiziert gravierende Mängel im österreichischen Justizsystem, darunter eine „Zwei-Klassen“-Justiz für prominente Beschuldigte.
- Politische Weisungen im Justizministerium beeinflussen Anklagen und führen zu Transparenzproblemen.
- Die Kommission empfiehlt die Schaffung einer unabhängigen Generalstaatsanwaltschaft und eine Stärkung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
- Der Bericht hat eine politische Debatte ausgelöst, jedoch sind keine unmittelbaren Initiativen zur Umsetzung der Empfehlungen erkennbar.
- Reformen zur Trennung von Justiz und Politik sind überfällig, um die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten.
- Der § 35c Staatsanwaltschaftsgesetz, der der Staatsanwaltschaft erlaubt, Ermittlungen ohne Begründung abzulehnen, wird als problematisch angesehen.
- Der Kreutner-Bericht hebt die Notwendigkeit hervor, die Verzahnung zwischen nationaler und europäischer Justiz zu verbessern.
- Es wird gefordert, ein individuelles Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und eine Reform des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu etablieren.
- Der Bericht wird als Weckruf für notwendige Reformen in der Justiz angesehen, um den Anforderungen der europäischen Rechtsstaatlichkeit gerecht zu werden.

Ursprung:

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Link: https://www.vienna.at/nach-urteilen-in-causa-buwog-grasser-vor-antritt-von-haftstrafe/9445373

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https://www.vienna.at/nach-urteilen-in-causa-buwog-grasser-vor-antritt-von-haftstrafe/9445373

Erstellt am: 2025-06-01 16:37:08

Autor:

Vienna AT