Vienna AT

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/erneut-debatte-um-wiener-mindestsicherung/9445319):
- Debatte über die Finanzierung der Wiener Mindestsicherung.
- Stadtverwaltung betont Notwendigkeit von Einsparungen zur Deckung der Kosten im Jahr 2026.
- Finanzdirektor Maschek weist darauf hin, dass das verfügbare Budget ausreichen muss.
- Magistratsabteilung 5 (Finanzwesen) erklärt, dass zusätzliche Kosten für 2026 durch Reduktionen in anderen Bereichen oder Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen gedeckt werden müssen.
- Stadt Wien sieht Budgets unter Druck, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.
- Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) betont, dass Einsparungen notwendig sind.
- Kosten der Mindestsicherung für 2026 sind noch nicht festgelegt.
- Opposition, insbesondere die Stadt-ÖVP, kritisiert die Auszahlung der vollen Mindestsicherung an subsidiär Schutzberechtigte als nicht vereinbar mit bundesrechtlichen Vorgaben.
- ÖVP-Chef Markus Figl fordert einen Kurswechsel und bezeichnet das System als ungerecht und nicht leistbar.
- FPÖ-Obmann Dominik Nepp fordert den Rücktritt von Hacker und schlägt vor, die Mindestsicherung an die österreichische Staatsbürgerschaft zu koppeln.

Source 2 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241004_OTS0135/mahrerkorosec-kosten-bei-der-wiener-mindestsicherung-steigen-weiter-an-stadtrat-hacker-betreibt-realitaetsverweigerung):
- Karl Mahrer, Landesparteiobmann der Wiener Volkspartei, kritisiert die steigenden Kosten der Mindestsicherung in Wien.
- Für das Jahr 2024 sollen im Gesundheits- und Sozialausschuss weitere 214,6 Millionen Euro freigegeben werden.
- Ingrid Korosec, Sozialsprecherin der Wiener Volkspartei, bezeichnet die Mindestsicherung als "Dauerhängematte" statt als Sprungbrett in den Arbeitsmarkt.
- Die Wiener Volkspartei plant, das Begehren zur Freigabe der Mittel abzulehnen.
- Die Partei fordert Reformen zur Behebung der Missstände im Sozialhilfesystem.
- Vorschläge umfassen die vollständige Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes in Wien.
- Forderung nach Deckelung der Sozialleistungen für subsidiär Schutzberechtigte auf das Niveau der Grundversorgung.
- Vorschlag zur Staffelung der Mindestsicherungsrichtsätze für Kinder in Mehrkindfamilien, orientiert an Ober- und Niederösterreich.
- Die Wiener Volkspartei fordert ein Ende der hohen Sozialleistungen in Wien, die die arbeitende Bevölkerung belasten.

Source 3 (https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Sozialhilfe-und-Mindestsicherung/Leistungen.html):
- Einführung eines neuen Leistungsrechts durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz.
- Anstelle von Mindeststandards werden Höchstsätze (Maximalbeträge) für Sozialhilfe festgelegt.
- Unterschiedliche Systematik für die Bemessung der Leistungen für Paare in den Bundesländern.
- In Tirol, ohne Sozialhilfe-Ausführungsgesetz, beträgt die Mindestsicherung für Paare rund 1.814 Euro, während es in anderen Ländern rund 1.693 Euro beträgt.
- Maximalbetrag für Alleinlebende und Alleinerziehende im Jahr 2025: rund 1.209 Euro.
- Maximalbetrag für Paare: rund 1.693 Euro, ausgezahlt in 12 Monatsraten.
- Aufhebung der degressiv gestaffelten Höchstsätze für minderjährige Kinder durch den Verfassungsgerichtshof (12. Dezember 2019).
- Bundesländer können eigene Leistungshöhen für Kinder festlegen.
- Zuschlag für Alleinerziehende je nach Kinderzahl: zwischen rund 145 Euro (1. Kind) und rund 36 Euro (ab 4. Kind) pro Monat und Kind.
- Verpflichtender Zuschlag für Menschen mit Behinderung: rund 218 Euro (2025), sofern keine gleichwertigen Leistungen bestehen.
- Deckelungsbestimmung: Summe der Geldleistungen in einer Haushaltsgemeinschaft darf 175% des Nettoausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinlebende nicht überschreiten (2025: rund 2.116 Euro).
- Mindestbetrag von bis zu 20% des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes pro Person (2025: bis zu 242 Euro).
- Besondere Personengruppen, wie Menschen mit Behinderung, können von der Begrenzung ausgenommen werden.
- Zusätzliche Leistungen zur Deckung der Wohnkosten in bestimmten Bundesländern (z.B. Wien, Vorarlberg, Tirol, Salzburg).
- Wohnkostenpauschale: Sozialhilfeleistung kann um 30% erhöht werden, um höhere Wohnkosten abzudecken.
- Beispiel: Basisleistung für Alleinlebende kann auf rund 1.572 Euro erhöht werden.
- Härtefallklausel ermöglicht zusätzliche Sachleistungen im Einzelfall.
- Verfassungsgerichtshof hat Sachleistungszwang im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz für verfassungswidrig erklärt (15. März 2023).
- Bezieher von Sozialhilfe ohne Krankenversicherungsschutz werden zur Krankenversicherung angemeldet.
- Keine Vorgaben zum Kostenersatz im neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz.
- Keine Verpflichtung zum Kostenersatz für bestimmte Personengruppen (z.B. ehemalige Leistungsempfänger, Eltern für volljährige Kinder).
- Verpflichtung zum Kostenersatz besteht für Sozialversicherungsleistungen, (ehemalige) Ehegatten und Eltern für minderjährige Kinder.
- Rückerstattungspflicht bei Erschleichung von Leistungen bleibt bestehen.
- Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025.

Ursprung:

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Link: https://www.vienna.at/erneut-debatte-um-wiener-mindestsicherung/9445319

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Erstellt am: 2025-06-01 16:13:08

Autor:

Vienna AT