Heute ist der 6.06.2025
Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.klick-kaernten.at/1316852025/131685/):
- Datum des Vorfalls: 1. Juni 2025
- Ort: Gemeinde Winklern
- Täter: Zwei bisher unbekannte Personen
- Vorgehensweise:
- Einschlagen einer Fensterscheibe
- Einstieg über das Fenster
- Beute: Hohe Geldsumme, mehrere zehntausend Euro aus einem Tresor
- Fluchtweg: Verlassen des Geschäfts über das Fenster, Flucht zu Fuß auf der B106 in Richtung Nordwesten
- Zeugen: Ein Zeuge beobachtete die Täter kurz bei der Flucht, danach verloren sich deren Spuren
- Polizei:
- Sofortige Fahndung nach Alarmauslösung
- Beteiligung mehrerer Polizeistreifen und Diensthundestreifen
- Fahndung bis zur Landesgrenze nach Osttirol verlief ohne Erfolg
- Aufruf: Polizei bittet um sachdienliche Hinweise zum Tatgeschehen und zur Flucht der Täter an die nächste Polizeidienststelle.
Source 2 (https://jura.examio.de/strafrecht-bt2/diebstahl-besonders-geschuetzte-raeume.html):
- § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 beschreibt einen besonders schweren Fall des Diebstahls, wenn der Täter in eine besonders geschützte Räumlichkeit eindringt.
- Besondere geschützte Räumlichkeiten sind Gebäude, Dienst- oder Geschäftsräume sowie andere umschlossene Räume.
- Strafschärfung erfolgt aufgrund der erhöhten kriminellen Energie des Täters.
- Handlungsmodalitäten: Einbrechen, Einsteigen, Eindringen mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug.
- Der Täter muss „zur Ausführung der Tat“ in die geschützte Räumlichkeit gelangen.
- Beispiel 1: A bricht in eine Hütte ein, um sich vor einem Gewitter zu schützen, und entwickelt später Diebstahlsvorsatz. Kein Diebstahl, da Vorsatz erst nach dem Eindringen gefasst wurde.
- Beispiel 2: A steigt in einen Schmuckladen ein, findet die Kette nicht und stiehlt spontan eine Flasche Wein. Hier liegt ein vollendeter Diebstahl an der Flasche Wein vor, da der Vorsatz während des Aufenthalts im Laden gefasst wurde.
- Ein Vorsatzwechsel kann zu zwei Taten führen, wenn der Täter den Vorsatz aufgibt und neu fasst.
- Umschlossener Raum: Raum, der für Menschen zugänglich ist und mit Vorrichtungen zur Abwehr Unbefugter umgeben ist.
- Beispiele für umschlossene Räume: Eisenbahnwagen, Schiffe, eingezäunte Grundstücke.
- Fahrgastzelle eines Kraftwagens gilt als umschlossener Raum, Kofferraum als Behältnis.
- Gebäude: Mit dem Grund und Boden verbundenes Bauwerk, das Zutritt ermöglicht und Unbefugte abhalten soll.
- Auch Zirkuszelte oder Ausstellungszelte können als Gebäude gelten.
- Wohnung wurde 1998 aus § 243 herausgenommen und unterliegt nun § 244.
- Geschäftsraum: Räumlichkeit für die Verrichtung von Geschäften.
- Einbrechen: Gewaltsames Öffnen von Umschließungen, Substanzverletzung nicht zwingend erforderlich.
- Einsteigen: Hineingelangen durch nicht ordnungsgemäße Öffnung, erfordert festen Stand im geschützten Raum.
- Eindringen mit einem falschen Schlüssel: Öffnen von Schutzvorrichtungen ohne Berechtigung, Betreten nicht erforderlich.
- Sich-Verborgen-Halten: Verstecken im geschützten Raum, um ungestört einen Diebstahl zu begehen.
Source 3 (https://de.statista.com/themen/2448/kriminalitaet-in-deutschland-diebstahl-und-raub/):
- Kriminalität umfasst alle Straftaten, insgesamt rund 5,63 Millionen erfasste Straftaten.
- Diebstahl: Entwendung fremden Eigentums; Raub: gewaltsame Entwendung von Eigentum.
- Erstmals Anstieg der Diebstahlsdelikte seit 2015.
- Im Jahr 2022: ca. 1,78 Millionen polizeilich erfasste Diebstähle, Anstieg im Vergleich zum Vorjahr.
- Häufigste Diebstähle 2022:
- Ladendiebstähle: 344.669 Fälle
- Fahrraddiebstähle: 265.562 Fälle
- Diebstähle in/aus Kraftfahrzeugen: 235.732 Fälle
- Entwendung von Kraftwagen: 25.511 Fälle, ebenfalls Anstieg im Jahr 2022.
- Wohnungseinbruchdiebstähle stiegen zwischen 2006 und 2015, Rückgang von 2016 bis 2021, Anstieg 2022.
- Nordrhein-Westfalen: über 23.500 Wohnungseinbrüche 2022, über 35% aller Wohnungseinbruchdiebstähle in den Bundesländern.
- Aufklärungsquote bei Wohnungseinbruchdiebstahl 2022: 16,1%.
- Aufklärungsquote bei Kfz-Diebstahl 2022: 31,1%.
- Raubdelikte 2022: über 38.000 Fälle, 29 Raubmorde.
- Zahl der Raubmorde in den letzten 20 Jahren halbiert.
- Weitere Raubdelikte 2022:
- Handtaschenraub: 1.060 Fälle
- Raubüberfälle auf Tankstellen: 628 Fälle
- Raubüberfälle auf Geldinstitute: 42 Fälle
- Aufklärungsquote bei Raubdelikten: knapp 60%, höher als bei Wohnungseinbruchdiebstahl.