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Heute ist der 4.06.2025

Datum: 4.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250601_OTS0006/figlzierfusskorosec-stadt-wien-kann-sich-mindestsicherung-nicht-mehr-leisten):
- Berichte über hohe Zahlungen im Rahmen der Wiener Mindestsicherung an eine syrische Großfamilie sind nur ein Teil des Problems.
- Internes Schreiben von Finanzdirektor Christoph Maschek zeigt, dass die Stadt Wien sich die aktuelle Ausgestaltung der Mindestsicherung nicht mehr leisten kann, es sei denn, es werden Einsparungen in anderen Bereichen vorgenommen.
- Die Wiener Volkspartei fordert einen Kurswechsel in der Sozialpolitik der Stadt.
- Markus Figl, geschäftsführender Parteiobmann der ÖVP Wien, betont die Notwendigkeit einer Anpassung des Systems der Wiener Mindestsicherung.
- Wien zahlt weiterhin die volle Mindestsicherung an subsidiär Schutzberechtigte, was nicht mit bundesrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.
- Täglich fließen über zwei Millionen Euro in die Mindestsicherung; fast drei Viertel der Bezieher sind Langzeitbezieher.
- Klubobmann Harald Zierfuß kritisiert, dass Wien rechtswidrig mehr Mindestsicherung auszahlt als Nachbarbundesländer.
- Die hohe Auszahlung verstärkt Anreize, nicht mehr arbeiten zu gehen.
- Gemeinderätin Ingrid Korosec, Sozialsprecherin der Wiener Volkspartei, spricht von einer Ungerechtigkeit, da viele Österreicher sparen müssen, während das Sozialsystem durch Leistungen an Personen belastet wird, die nie eingezahlt haben.
- Die Wiener Volkspartei fordert eine Kurskorrektur für ein gerechtes, nachhaltiges und gesetzeskonformes Sozialsystem.

Source 2 (https://www.wien.gv.at/spezial/integrationsmonitor/einkommen-and-soziale-sicherung/wiener-mindestsicherung/):
- Armutsgefährdung in Wien variiert zwischen Bevölkerungsgruppen.
- Einkommensarme Wiener*innen werden größtenteils durch Beziehende der Wiener Mindestsicherung (WMS) repräsentiert.
- Ziel der WMS: Armut und soziale Ausschließung bekämpfen, Existenz sichern, Eingliederung in das Erwerbsleben fördern.
- WMS kann von Personen mit zu geringem Einkommen beantragt werden; sie wird bis zu einem gesetzlich definierten Mindeststandard aufgestockt.
- Mindeststandard für alleinlebende Personen 2022: 977,94 Euro.
- Arbeitsfähige WMS-Bezieher*innen müssen Arbeitswillen nachweisen und eine zumutbare Erwerbstätigkeit annehmen, mit Ausnahmen für bestimmte Personengruppen.
- Vermögen muss vor Bezug der WMS verwertet werden, mit geringen Freibeträgen.
- WMS-Bezieher*innen haben Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze von EU-SILC (2022: 1.392 Euro).
- WMS-Bezieher*innen sind stärker gesundheitlichen, rechtlichen und sozialen Risiken ausgesetzt.
- Anspruchsberechtigte: österreichische Staatsbürger*innen, EU/EWR-Bürger*innen, Schweizer*innen, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthaltstitel.
- Asylwerber*innen haben keinen Anspruch auf WMS, erhalten Grundversorgung.
- 2022 bezogen im Jahresdurchschnitt 134.303 Personen WMS, Rückgang im Vergleich zu 2021 (135.648) und 2020 (136.267).
- 42,1 % der WMS-Bezieher*innen 2022 waren anerkannte Flüchtlinge, 39,6 % österreichische Staatsbürger*innen, 11,1 % Drittstaatsangehörige, 7,1 % EU/EFTA-Bürger*innen.
- Anteil der WMS-Bezieher*innen an der Wiener Bevölkerung 2022: 7,0 %, Rückgang seit 2017 (8,0 %).
- Unter Drittstaatsangehörigen war der Anteil der WMS-Bezieher*innen 2022: 20,9 %.
- Höhere Armutsgefährdung unter Drittstaatsangehörigen, Integration in den Arbeitsmarkt wichtig.
- 35 % der WMS-Bezieher*innen 2022 waren höchstens 18 Jahre alt, 16 % zwischen 19-29 Jahren, 37 % zwischen 30-59 Jahren, 12 % mindestens 60 Jahre alt.
- 39 % der WMS-Bezieher*innen stehen aufgrund ihres Alters nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
- 66 % der WMS-Bezieher*innen hatten ein Einkommen, das durch WMS aufgestockt wurde.
- 2022 hatten Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte die höchsten Erwerbseinkommen unter den Bezieher*innen (704 Euro), aber niedrigere AMS- und sonstige Einkommen.
- Durchschnittliches AMS-Einkommen der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten: 367 Euro, während andere Gruppen zwischen 579 und 595 Euro lagen.

Source 3 (https://www.oesterreich.gv.at/themen/hilfe_und_finanzielle_unterstuetzung_erhalten/1.html):
- 91 Prozent aller Geldleistungen der Sozialschutzsysteme werden ohne Bedürftigkeitsprüfung gewährt.
- Anspruch auf diese Leistungen basiert entweder auf sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen oder auf einem bedingungslosen Anspruch aufgrund einer Risikosituation (universelle Leistung).
- Diese Sozialschutzsysteme reduzieren das Risiko der Armutsgefährdung für einen Großteil der betroffenen Personen.
- Für einen Teil der Bevölkerung sind diese Regelungen jedoch unzureichend.
- Zusätzliche Leistungen mit Einkommens- und/oder Vermögensprüfung werden innerhalb der sozialversicherungsrechtlichen Systeme, in anderen Sozialsystemen und in eigenen Mindestsicherungssystemen angeboten.
- Letzte Aktualisierung des Artikels: 8. Mai 2025.
- Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-01 08:55:10

Autor:

OTS