Heute ist der 7.06.2025
Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3800951):
- Familie Rachelsperger aus Bruck im Pinzgau (Salzburg) wollte ein Eigenheim bauen.
- Nach drei Jahren konnten sie noch immer nicht einziehen.
- Robert Rachelsperger plante ein Generationenhaus für seine Familie.
- Sie engagierten einen Bau-Manager und eine einheimische Baufirma (Strabag).
- Robert Rachelsperger äußert, dass man sich auf die Profis nicht mehr verlassen könne.
- Hunderte Fotos dokumentieren die Mängel am Bau.
Source 2 (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/generation-wohnkrise-bauen-eigenheim-100.html):
- Datum des Berichts: 03.04.2025
- Firas El Mokdad, 38 Jahre alt, verheiratet, zweifacher Vater, plant Bau eines Eigenheims.
- Geplante Bauweise: Doppelhaushälfte mit ca. 210 Quadratmetern Wohnfläche.
- Kaufpreis: 390.000 Euro.
- Familie lebt derzeit in einer 1,5 Zimmer-Wohnung im Nachbarort.
- Bauträger ist nicht mehr erreichbar; Bau ist unvollständig und weist Mängel auf.
- Erster Hinweis auf Mängel: Wasser im Keller, nicht ordnungsgemäß abgedichtet.
- Fünf Gutachter bestätigen Mängel, darunter falsche Kellerhöhe (3,30 Meter statt 2,70 Meter).
- Kontakt zum Bauträger bricht ab, nachdem Mängel nicht behoben werden.
- Firas El Mokdad hatte die Firma E und N Steinhaus als Generalunternehmer beauftragt.
- E und N Steinhaus ist Franchisenehmer von Favorit Massivhaus.
- 90% der Bausumme sind bereits bezahlt, jedoch nur 50% der Bauleistung erbracht.
- Familie hat monatliche Ausgaben von fast 5.000 Euro (Bankrate, Miete, Lebenshaltungskosten).
- Finanzielle Belastung durch Bauverzögerungen; Familie ist in finanzieller Notlage.
- Rechtsanwalt Finn Strauch unterstützt Bauherren in ähnlichen Situationen.
- Probleme mit Bauträgern sind häufig; Bauherren haben oft Schwierigkeiten, Zahlungen zurückzuhalten.
- Firas El Mokdad und sein Anwalt versuchen, die Geschäftsführer des Bauträgers persönlich haftbar zu machen.
- Fortschritte am Bau: Treppe und Keller wurden in Eigenregie mit Hilfe von Freunden und Familie fertiggestellt.
- Unklarheit über den Ausgang des Rechtsstreits und mögliche finanzielle Entschädigung.
Source 3 (https://kanzlei-herfurtner.de/bauverzoegerung-ansprueche/):
- Bauverzögerungen können als rechtswidrig gelten und führen oft zu erheblichen Problemen für Bauherren in Deutschland.
- Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Rechtsberatung zur Durchsetzung von Ansprüchen bei Bauverzögerungen an.
- Aktuelle Ursachen für Bauverzögerungen sind Lieferengpässe und Materialmangel.
- Ein präziser Fertigstellungstermin im Vertrag ist entscheidend.
- Bauherren haben bei Verzögerungen das Recht auf Schadensersatz, einschließlich Rückerstattung von Mieten oder Zinsen für Baukredite.
- Die Chance, Ansprüche geltend zu machen, steigt nach Überschreitung der vertraglichen Frist.
- Bauverzögerungen können durch verschiedene Faktoren verursacht werden, darunter:
- Bauherren: Anpassungen während der Bauphase, unvollständige Planungen.
- Bauunternehmen: Fehlerhafte Planung, interne Schwierigkeiten.
- Dritte: Schlechte Wetterbedingungen, Streiks, Verspätungen durch Zulieferer.
- Vertragsklauseln zu Bauzeiten und Fristen sind wichtig, um rechtliche Grundlagen für Nachträge und Einhaltung von Zeitplänen zu schaffen.
- Ein garantierter Fertigstellungstermin definiert den Abschlusszeitpunkt eines Projekts.
- Bauzeitgarantien müssen Unsicherheiten wie schlechtes Wetter berücksichtigen.
- Änderungen im Vertrag erfordern verbindliche neue Termine, um spätere Diskrepanzen zu vermeiden.
- Bauverzögerungen können zu finanziellen und emotionalen Belastungen führen.
- Schadensersatzansprüche können Kosten für Ersatzunterkünfte und Zinsen des Baukredits umfassen.
- Vertragsstrafen können im Bauvertrag festgelegt werden, um die Einhaltung von Fristen zu sichern.
- Verzögerungen können zusätzliche Kosten verursachen, für die der Bauträger verantwortlich ist.
- Ein gravierender Bauverzug kann einen Vertragsrücktritt rechtfertigen, was umfassende Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann.
- Relevante Gesetze sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
- Das BGB regelt Mahnpflicht und Verzug eines Bauunternehmers (§ 286) sowie Gewährleistungsansprüche (§ 634).
- Verjährungsfristen: VOB/B sieht vier Jahre vor, BGB fünf Jahre ab Leistungsabnahme.
- Eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Vertrag und rechtlicher Beistand sind empfehlenswert, um Ansprüche durchzusetzen.