Heute ist der 4.06.2025
Datum: 4.06.2025 - Source 1 (https://www.klick-kaernten.at/1316452025/fuehrerscheinabnahmen-2/):
- Am 30. Mai 2025 fand ein kärntenweiter Schwerpunkt gegen Alkohol und Drogen am Steuer statt, geleitet von der Landesverkehrsabteilung Kärnten.
- Zahlreiche Führerscheine wurden abgenommen.
- 16 Fahrer verloren ihren Führerschein aufgrund von Alkohol am Steuer.
- 3 Fahrer standen unter Drogeneinfluss.
- Bei 5 Fahrern wurden Minderalkoholisiierungen festgestellt.
- Insgesamt wurden 236 Übertritte nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Kraftfahrgesetz (KFG) registriert.
- 309 Organmandate wurden wegen Übertritten nach der StVO und dem KFG ausgestellt.
Source 2 (https://www.oesterreich.gv.at/lebenslagen/Ich-mache-einen-F%C3%BChrerschein/Fuehrerscheinentzug-und-Strafen.html):
- In Österreich gilt ein Vormerksystem für Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen.
- Bestimmte risikofreudige Verhaltensweisen sind als Vormerkdelikte festgelegt, z.B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
- Folgen bei Vormerkdelikten:
1. Mal: Vormerkung - Eintrag ins Führerscheinregister.
2. Mal: Maßnahme - z.B. Nachschulungen, Perfektionsfahrten, Fahrsicherheitstraining.
3. Mal: Entzug des Führerscheins für mindestens drei Monate.
- Alkoholgrenze: weniger als 0,5 Promille im Blut; in bestimmten Fällen 0,1 Promille.
- Bei Drogen gibt es keine Grenzwerte; eine ärztliche Untersuchung erfolgt.
- Schwere Verkehrsdelikte können sofortigen Führerscheinentzug zur Folge haben, z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Schnellfahren, Geisterfahrt, gefährliches Überholen, Straßenrennen.
- Führerscheinentzug kann mindestens zwölf Monate dauern, Geldstrafen und Nachschulungen sind möglich.
- Entziehungsdauer verlängert sich bei Nichteinhaltung von Anordnungen.
- Verkehrsstrafen im Ausland können auch in Österreich vollstreckt werden, wenn ein nationales Gesetz zur grenzüberschreitenden Vollstreckung besteht.
- Österreich und viele EU-Staaten haben solche Gesetze erlassen.
- Letzte Aktualisierung des Artikels: 7. April 2025.
- Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur.
Source 3 (https://ra-rauf.at/fuhrerscheinentzug-wegen-alkohol-am-steuer-in-osterreich/):
- Zuständigkeit für Führerscheinangelegenheiten in Österreich variiert je nach Wohnort des Antragstellers.
- In Städten mit Landespolizeidirektion ist diese die zuständige Behörde.
- In Wien ist das Verkehrsamt zuständig.
- In Städten ohne Landespolizeidirektion und in Gemeinden übernimmt die Bezirkshauptmannschaft.
- Für die Statutarstädte Krems und Waidhofen an der Ybbs ist das jeweilige Magistrat verantwortlich.
- In der Statutarstadt Rust ist die Landespolizeidirektion Burgenland zuständig.
- Fahranfänger in der Probezeit haben eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (allgemein 0,5 Promille).
- Verstöße gegen die 0,1-Promille-Grenze oder andere schwere Verkehrsdelikte führen zu einer verpflichtenden Nachschulung.
- Ziel dieser Regelung ist die Förderung der Verkehrssicherheit bei neuen Fahrern.
- Wer unter Alkoholeinfluss einen PKW lenkt, hat ein Verwaltungsstrafverfahren zu befürchten.
- Bei gravierenden Fällen kann die Lenkberechtigung entzogen werden.
- Der Betroffene erhält eine Aufforderung zur Rechtfertigung mit einer Frist von zwei Wochen.
- Geldstrafe wird basierend auf den Einkommensverhältnissen des Beschuldigten bemessen.
- Fahren eines Fahrrads unter Alkoholeinfluss ist ebenfalls strafbar.
- Ab 0,8 Promille drohen Geldstrafen zwischen 800 und 3700 Euro.
- Bei über 1,6 Promille kann die Bußgeldhöhe bis zu 5900 Euro betragen.
- Führerscheinentzug kann aufgrund mangelnder Verkehrszuverlässigkeit erfolgen.
- Führerscheinentzug von über 18 Monaten erfordert erneute Fahrprüfung.
- Verkehrsdelikte unterliegen nicht der standardmäßigen Verjährungsfrist von fünf Jahren.
- Nach fünf Jahren kann ein neues Delikt nicht aufgrund eines älteren Delikts verschärft bestraft werden.
- Diese Regelung soll Fairness und Ausgewogenheit in der Strafverfolgung gewährleisten.