Heute ist der 6.06.2025
Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19747931/emissionshandel-koennte-teil-der-eu-klimaziele-fuer-2040-sein):
- Anfang April berichtete Reuters über Diskussionen zur Anrechnung von EU-finanzierten CO2-Einsparungen im Ausland auf das EU-Ziel.
- Ziel: Treibhausgas-Emissionen um mindestens 90 Prozent im Vergleich zu 1990 senken.
- Misstrauen gegenüber "Emissionshandel" aufgrund früherer Erfahrungen, z.B. im Zusammenhang mit dem Kyoto-Protokoll.
- Grüne EU-Abgeordnete Lena Schilling kritisierte die Pläne und wies auf Widersprüche zu Aussagen von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra hin.
- Schilling warnte, dass die Integration von Artikel 6 des Pariser Rulebooks in die 2040er-Ziele Probleme mit sich bringen könnte.
- Bedenken, dass teure Carbon-Zertifikate aus dem Ausland den Anreiz für Staaten verringern könnten, eigenen Klimaschutz zu betreiben.
- Schilling forderte starke Limitationen für den Zertifikatehandel und eine Anwendung nur im Notfall.
- Alexander Bernhuber, Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament, erwartet weniger Bürokratie von der EU-Kommission.
- Warnung vor Verlagerung von Produktion in Drittstaaten, was dem Klima nicht helfe.
- Emissionszertifikate könnten kurzfristig Erleichterung für Länder bieten, sind jedoch kein Allheilmittel.
- Bernhuber kritisierte die bürokratischen Lasten des Green Deal und die Probleme bei der praktischen Umsetzung.
- EU hat bereits auf Bürokratie reagiert, z.B. durch Verlängerung der Fristen für die Einhaltung von Klimavorgaben im Automobilsektor.
- Flexibilität wurde als notwendig erachtet, jedoch von den Grünen als Aufweichung der Vorgaben kritisiert.
Source 2 (https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20191115STO66603/die-eu-und-das-ubereinkommen-von-paris-auf-dem-weg-zur-klimaneutralitat):
- Am 28. November 2019 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung an.
- Die EU wurde aufgefordert, Klimaneutralität bis 2050 als Langzeitklimaziel im Rahmen des Übereinkommens von Paris festzulegen.
- Das Emissionsreduktionsziel der EU bis 2050 soll auf 55 Prozent erhöht werden.
- Das Parlament rief in einer separaten Entschließung den Klimanotstand aus.
- Im Dezember 2019 stellte die EU-Kommission den Fahrplan für ein klimaneutrales Europa vor – den europäischen Grünen Deal.
- Das Übereinkommen von Paris zielt darauf ab, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen.
- Es wird empfohlen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um den Anstieg auf 1,5 Grad Celsius zu beschränken.
- Das Übereinkommen wurde von insgesamt 194 Ländern sowie der EU unterzeichnet.
- EU-Mitgliedstaaten unterzeichnen das Übereinkommen eigenständig, koordinieren jedoch ihre Positionen und einigen sich auf gemeinsame Ziele zur Reduktion von CO₂-Emissionen auf EU-Ebene.
Source 3 (https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris):
- **Ziele des Übereinkommens von Paris (ÜvP)**:
- Verabschiedet auf der Pariser Klimakonferenz (COP 21) 2015.
- Ziel: Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzen.
- Anstrengungen, den Temperaturanstieg unter 1,5 °C zu halten.
- Globaler Scheitelpunkt der Emissionen soll so schnell wie möglich erreicht werden.
- Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts anstreben.
- Dekarbonisierung der Wirtschafts- und Lebensweise zur Senkung der Treibhausgasemissionen.
- Erhalt und Stärkung natürlicher Kohlenstoffsenken (Wälder, Moore).
- Stärkung der Anpassungsfähigkeiten der Länder an die Auswirkungen des Klimawandels.
- Finanzströme sollen emissionsarme und widerstandsfähige Entwicklung unterstützen.
- **Von der Verabschiedung zum Inkrafttreten**:
- Inkrafttreten nach Ratifizierung durch mindestens 55 Staaten, die 55% der globalen Treibhausgasemissionen verursachen.
- Ratifizierung durch die EU und sieben Mitgliedstaaten am 5. Oktober 2016.
- ÜvP trat am 4. November 2016 in Kraft.
- Im Jahr 2023: 195 Vertragsstaaten.
- **Regelbuch zum Übereinkommen von Paris**:
- Verabschiedet auf der Klimakonferenz in Katowice (COP24) 2018.
- Enthält Vorgaben zu nationalen Klimaschutzbeiträgen (NDCs), Transparenz und globaler Bestandsaufnahme.
- Umsetzungsregeln für marktbasierten Kooperationsmechanismen weitgehend auf COP26 (2021) beschlossen.
- **Nationally Determined Contributions (NDCs)**:
- Staaten müssen ab 2020 alle fünf Jahre neue, ambitionierte NDCs vorlegen.
- Progressionsprinzip: NDCs müssen ehrgeiziger werden.
- UNEP Emissions Gap Report zeigt, dass bisherige NDCs nicht ausreichen, um die Erwärmung auf unter 2 °C zu begrenzen.
- Keine Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung der Ziele.
- **Global Stocktake**:
- Alle fünf Jahre stattfindende globale Bestandsaufnahme zur Überprüfung der ÜvP-Ziele.
- Erste Bestandsaufnahme 2023, Ergebnisse fließen in neue NDCs 2025 ein.
- Zweite Bestandsaufnahme soll 2026 beginnen und 2028 abgeschlossen werden.
- **Transparenz**:
- Transparenzrahmen (Enhanced Transparency Framework) im Regelbuch festgelegt.
- Länder müssen nationale Emissionen erfassen und veröffentlichen.
- Biennial Transparency Report ermöglicht Vergleichbarkeit der Fortschritte.
- Entwicklungsländer erhalten mehr Flexibilität in der Berichterstattung.
- **Kapazitätsaufbau und Zusammenarbeit**:
- Industrieländer verpflichten sich, Entwicklungsländer beim Klimaschutz zu unterstützen.
- Unterstützung umfasst finanzielle Mittel, Technologie, Kapazitätsaufbau und Wissensaustausch.
- **Marktmechanismen**:
- Ermöglichen Übertragung und Anrechnung von Minderungsergebnissen zwischen Staaten.
- Ziel: kosteneffiziente Erfüllung von Klimaschutzzielen.
- Internationales Forum für Erfahrungsaustausch über andere Klimaschutzansätze (Glasgow Committee for non-market approaches).
- **Unterschiede zum Kyoto-Protokoll**:
- Kyoto-Protokoll trat 2005 in Kraft, verpflichtete nur Industriestaaten zur Emissionsminderung.
- ÜvP verpflichtet alle Vertragsstaaten zur Erarbeitung eigener NDCs.
- ÜvP folgt einem Bottom-Up-Ansatz, während das Kyoto-Protokoll einen Top-Down-Ansatz verfolgte.
- ÜvP hat das Kyoto-Protokoll ab 2020 vollständig abgelöst.