Heute ist der 7.06.2025
Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.klick-kaernten.at/1316552025/kreis-der-anspruchsberechtigten-wird-erweitert/):
- In den ersten vier Monaten der Wohnbeihilfe NEU wurden 15.000 Anrufe im Callcenter und rund 10.000 Anträge verzeichnet.
- Die hohe Nachfrage zeigt einen großen Bedarf an der neuen Wohnbeihilfe.
- Die Teuerung hat die Betriebs- und Wohnkosten erhöht.
- Ab 1. Juni 2023 gibt es Änderungen:
- Anhebung der Einkommensgrenzen.
- Stärkere Berücksichtigung von Kindern im Haushalt.
- Die 10.000 Anträge entsprechen fast den Antragszahlen des gesamten Jahres 2023.
- Personen mit geringem Einkommen, die ein Wohn- oder Fruchtgenussrecht haben, können ebenfalls Wohnbeihilfe beantragen.
- Ältere Personen, die ihr Haus an Kinder überschrieben haben, aber selbst darin wohnen, können nun BetriebsKostenunterstützung über die Wohnbeihilfe beantragen.
- Antragstellung ab 1. Juni möglich, sowohl online als auch analog.
- Das Antragsformular wurde um die Rubrik „Wohnrecht/vergleichbares Recht“ erweitert.
- Die Erweiterung des Bezugskreises wird als wichtiger Schritt zur Sicherung der Wohnversorgung in Kärnten angesehen.
- Die Wohnbeihilfe wird weiterhin evaluiert und soll im Sinne der Bürger weiterentwickelt werden.
Source 2 (https://kaernten.orf.at/stories/3266105/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://kaernten.orf.at/stories/3266105/
Source 3 (https://www.wohnnet.at/finanzieren/wohnbeihilfe-oesterreich-49741791):
- Wohnbeihilfe in Österreich soll einkommensschwachen Haushalten helfen, Wohnen leistbarer zu machen.
- Unterstützung erfolgt durch finanzielle Zuschüsse zu Mieten.
- Berechnung der Wohnbeihilfe variiert je nach Bundesland, da sie Ländersache ist.
- Grundvoraussetzungen für Wohnbeihilfe:
- Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft.
- Hauptwohnsitz in der betreffenden Wohnung.
- Kriterien zur Berechnung:
- Haushaltseinkommen: Gesamtes Jahreseinkommen (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) geteilt durch 12.
- Haushaltsgröße: Alle in der Wohnung hauptgemeldeten Personen.
- Zumutbarer Wohnungsaufwand (ZWA): Betrag, den der Mieter selbst für Wohnen ausgeben muss (unterschiedlich definiert in den Bundesländern).
- Anrechenbarer Wohnungsaufwand (AWA): Hauptmietzins (meist ohne Betriebskosten).
- Wohnungsgröße: Wohnfläche.
**Wien:**
- Mindesteinkommen für 2023:
- 1 Person: 1.053,64 Euro.
- 2 Personen: 1.577,02 Euro.
- Erhöhung um 523,38 Euro pro weiterer erwachsener Person, 162,57 Euro pro Kind.
- Bei fehlendem Mindesteinkommen muss in den letzten 10 Jahren für 12 Monate das damalige Mindesteinkommen nachgewiesen werden.
- Bezieher der Mindestsicherung können mit Kürzung oder Wegfall der Wohnbeihilfe rechnen.
- Wohnbeihilfe wird höchstens für 2 Jahre gewährt.
- Berechnung: AWA minus ZWA; Stadt Wien übernimmt Differenz, wenn AWA ZWA übersteigt.
**Burgenland:**
- Kein Anspruch auf Wohnbeihilfe bei Bezug von Mindestsicherung.
- Zumutbarer Wohnungsaufwand abhängig von Familieneinkommen und Haushaltsgröße.
- Berechnung erfolgt auf Basis der Nettomiete (Betriebskosten nicht inkludiert).
- Maximal 5 Euro pro anerkannter Wohnnutzfläche.
**Niederösterreich:**
- Wohnbeihilfe für Wohnungen/Eigenheime vor 1993.
- Selbstbehalt abhängig von Familiengröße, -situation und -einkommen.
- Förderebene Wohnfläche: max. 50 m² für 1 Person, 70 m² für 2 Personen, +10 m² pro weiterer Person.
**Oberösterreich:**
- Nachweis eines Mindesteinkommens über Geringfügigkeitsgrenze erforderlich.
- Maximal 300 Euro Wohnbeihilfe pro Monat.
- Höchstgrenze des anrechenbaren Wohnungsaufwands: 3,70 Euro pro m².
**Salzburg:**
- Mietbeihilfen für geförderte und nicht geförderte Wohnungen (schriftlicher Mietvertrag erforderlich).
- Richtwertmietzins: 9,35 Euro pro m² seit Juli 2022.
- Maximal 25% des Haushaltseinkommens als zumutbar.
**Steiermark:**
- Wohnbeihilfe unter dem Namen Wohnunterstützung.
- Höhe abhängig von Lebensverhältnissen und Haushaltseinkommen.
- Maximal 235,95 Euro für 8 Personen.
- Vermögen des Antragsstellers darf 10.000 Euro nicht überschreiten.
**Kärnten:**
- Wohnbeihilfe 2023 erhöht; maximaler Mietzins pro m²: 7,20 Euro.
- Betriebskosten zählen zum AWA.
- Zusätzliche Förderung für junge Menschen (18-25 Jahre): 60 Euro pro Monat für max. 2 Jahre.
**Tirol:**
- Unterscheidung zwischen Wohnbeihilfen für geförderte und nicht geförderte Wohnungen.
- Berechnung basiert auf Differenz zwischen anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand.
- Förderebene Wohnfläche: max. 50 m² für 1 Person, +20 m² pro weiterer Person.
**Vorarlberg:**
- Prüfung der "Angemessenheit der Miete" durch Wohnsitzgemeinde.
- Einkommen aus vollberuflicher Tätigkeit oder Folgeeinkommen erforderlich.
- Maximal 50 m² für 1 Person, 70 m² für 2 Personen, +10 m² pro weiterer Person.
- Vermögen über 15.000 Euro schließt Anspruch auf Wohnbeihilfe aus.