Heute ist der 6.06.2025
Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/gemnova-tiroler-gemeindeverband-fuer-millionenvergleich/9443285):
- Tiroler Gemeindeverband strebt außergerichtlichen Vergleich für insolvente Unternehmensgruppe GemNova an.
- Insolvenzverwalter Stefan Geiler fordert 6,5 Mio. Euro vom Gemeindeverband.
- Gemeindeverbandspräsident Karl-Josef Schubert will sich auf geringeren Betrag einigen.
- Andernfalls drohen Klagen gegen die Gemeinden.
- GemNova musste nach 13 Jahren mit rund 10 Mio. Euro Konkurs anmelden.
- Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt seit 2024 gegen ehemaligen Gemeindeverbandspräsidenten Ernst Schöpf und früheren GemNova-Geschäftsführer Alois Rathgeb.
- Vorwurf: Verdacht der betrügerischen Krida und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen.
- Gemeindeverband brachte Feststellungsklage auf Schadenersatz gegen Schöpf, Rathgeb und damaligen Steuerberater ein.
- Klage wurde ruhend gestellt, da Forderungen des Masseverwalters nicht feststanden; Betroffene gaben Verjährungsverzicht ab.
- Gutachten von BDO beziffert Schaden mit 6,5 Mio. Euro aufgrund unterpreisiger Dienstleistungen.
- Insolvenzverwalter Geiler sieht chronische Unterkapitalisierung und Finanzierungslücken als bekannt an.
- Schubert schließt neuen Sonderzuschuss der Gemeinden aus.
Source 2 (https://tirol.orf.at/stories/3211692/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://tirol.orf.at/stories/3211692/
Source 3 (https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/schulden_insolvenz/insolvenzrecht/insolvenzrecht_node.html):
- Insolvenzverfahren dient der gleichmäßigen Verteilung des Vermögens der insolventen Person an Gläubiger.
- Ziel ist es, zu verhindern, dass einige Gläubiger vollständig entschädigt werden, während andere leer ausgehen.
- Gläubigerschaft kann durch Beschluss Einfluss auf die Verwertung des Vermögens nehmen.
- Mögliche Optionen: Veräußern des Vermögens, Fortführung und Veräußern als Ganzes (z.B. Unternehmen), oder Neuregelung der Vermögenslage durch Insolvenzplan.
- Insolvenzgericht bestellt in der Regel einen Insolvenzverwalter zur Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse.
- Insolvenzmasse umfasst das gesamte Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung oder während des Verfahrens erworbene Vermögenswerte.
- Eigenverwaltung kann auf Antrag angeordnet werden, wenn der Schuldner bereit und in der Lage ist, die Interessen der Gläubiger zu wahren.
- Bei Eigenverwaltung bleibt die Befugnis zur Verfügung über und Verwaltung der Insolvenzmasse beim Schuldner.
- Schwerpunkt der insolvenzrechtlichen Reformen der letzten zehn Jahre: Erleichterung der frühzeitigen und erfolgreichen Unternehmenssanierung.
- Zugang zu gesetzlich geregelten Sanierungsinstrumenten soll gewährleistet sein.
- Insolvenzplan ist ein wesentliches Instrument des Sanierungsrechts, ermöglicht Selbstsanierung von Unternehmen.
- Insolvenzplan kann Stundungen oder Ratenzahlungen für Forderungen vorsehen.
- Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) von 2020 ermöglicht planbasierte Sanierung in frühem Krisenstadium ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
- Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig oder überschuldet sein, um StaRUG in Anspruch nehmen zu können.
- Natürliche Personen können im Restschuldbefreiungsverfahren von nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit werden.
- Nach Ende des Restschuldbefreiungsverfahrens sind verbleibende Schulden nicht mehr zu bezahlen.
- Artikel veröffentlicht am 19. März 2023.